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Stellungnahme

Schulplätze für autistisch erkrankte Schüler in der Stadt Hamm

AF-940/2024-ST 10.12.2024 Amt für schulische Bildung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat eine Anfrage zum Thema Schulplätze für Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen gestellt. Die Fragen umfassen die aktuelle Anzahl und Verteilung der verfügbaren Plätze auf verschiedene Schulformen, die Identifizierung freier Kapazitäten sowie die Methodik zur Bedarfsermittlung. Zudem wurden Informationen zu Integrationsmaßnahmen, Ressourcen, Finanzierung, zukünftigen Planungen zur Kapazitätserhöhung sowie zur Zusammenarbeit mit Fachstellen angefordert.

Die Verwaltung teilte mit, dass in den amtlichen Schuldaten Autismus-Spektrum-Störungen nicht separat erfasst werden. Aus diesem Grund können keine spezifischen Angaben zu der Anzahl der Schulplätze oder zum konkreten Bedarf gemacht werden. Als Referenz wird auf einen Bericht des Ausschusses für Schule und Bildung des Landtags NRW aus dem Jahr 2023 verwiesen.

Hinsichtlich der Integration und Zugänglichkeit betonte die Verwaltung, dass aufgrund der hohen Varianz an Fähigkeiten innerhalb des Autismus-Spektrums eine individuelle Anpassung der Lernsettings notwendig sei. Es gebe keine einheitliche Schulform für diese Schüler. Zur Unterstützung stehen Maßnahmen wie Nachteilsausgleich, individuelle Förderkonzepte, Raumgestaltungen oder sächliche Ausstattung zur Verfügung. Zudem kann gemäß §35a SGB VIII Integrationshilfe beantragt werden. Eine Kooperation mit Beratungsstellen oder Therapieeinrichtungen erfolgt unter der Voraussetzung einer entsprechenden Schweigepflichtentbindung.

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