Deutschland-Ticket: 1. Fortführung in 2025 2. Erlass einer ‚Allgemeinen Vorschrift‘ für die Verkehrsunternehmen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, das Deutschlandticket bis zum 31. Dezember 2025 fortzuführen, sofern die entsprechenden Fördermittel von Bund und Land zur Deckung der Mehraufwendungen der Verkehrsunternehmen zur Verfügung stehen. Als Voraussetzung für die Weiterleitung dieser Mittel soll eine Allgemeine Vorschrift erlassen werden, die das Deutschlandticket als Höchsttarif für in Hamm tätige Verkehrsunternehmen festlegt. Damit sollen die Anforderungen des Beihilferechts erfüllt werden.
Die Regelungen zur Tarifanwendung sollen zudem in den bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Verkehrsbetrieb Hamm GmbH aufgenommen werden. Die Stadt Hamm übernimmt dabei keine Eigenbeteiligung an den Kosten, da die Ausgleichszahlungen vollständig aus Bundes- und Landesmitteln refinanziert werden sollen. Für den Fall, dass die Fördermittel nicht mehr ausreichen oder wegfallen, wird die Verwaltung einen Beschluss zur Aufhebung der Allgemeinen Vorschrift vorbereiten, um eine finanzielle Belastung der Stadt sowie der Verkehrsunternehmen abzuwenden. Dies gilt gleichermaßen, falls das Deutschlandticket aufgrund regionaler Beschlüsse nicht mehr in den WestfalenTarif integriert bleibt.
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