Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm für das Jahr 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage BV-1627/2024 die 9. Änderung der Gebührensatzung für die Nutzung der städtischen Friedhöfe und Friedhofshallen in Hamm für das Jahr 2025 vor. Die Anpassung der Gebühren basiert auf einer aktuellen Kalkulation, die eine kostendeckende Erhebung nach dem Kommunalabgabengesetz NRW vorsieht.
Aufgrund von Überdeckungen aus den Vorjahren in Höhe von etwa 118.867 Euro können die Gebühren für Nutzungsrechte im Durchschnitt um 2,9 Prozent gesenkt werden. Auch bei den Bestattungsgebühren ist ein durchschnittlicher Rückgang von 2,6 Prozent vorgesehen. Dieser Effekt resultiert aus steigenden Bestattungszahlen, welche die tarifbedingten Lohnkostensteigerungen kompensieren.
Ein Bestandteil der Neuregelung ist die Einführung einer neuen Bestattungsform auf dem Friedhof Birkenalle, der sogenannten „Baumbestattung in Särgen“, um das Angebot an pflegefreien Erdgräbern zu erweitern. Die Gebührenentwicklung variiert je nach Bestattungsart: Während beispielsweise die Kosten für Wahlgrabstätten und Stele-Urnen sinken, ist bei anonymen Urnengräbern eine leichte Erhöhung der Gebühr zu verzeichnen. Die Anpassungen sind haushaltsneutral gestaltet, da etwaige Differenzen zwischen Einnahmen und Ausgaben in den Folgejahren ausgeglichen werden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 09.12.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 09.12.2024kein Ergebnis hinterlegt