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Beschlussvorlage

Lärmaktionsplan Stufe 4 - 2024

BV-1675/2024 10.12.2024 Umweltamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der vierte Lärmaktionsplan 2024 wird als Rahmenplan für die Lärmminderung in der Stadt Hamm vorgeschlagen. Ein wesentlicher Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Fortführung des Programms zum passiven Lärmschutz, das sogenannte Fensterprogramm, für die kommenden fünf Jahre. Zudem soll das Programm zur lärmarmen Optimierung von Straßen, etwa durch den Einsatz von lärmminderndem Asphalt oder Temporeduzierungen, unter Vorbehalt der technischen Voraussetzungen und der gesicherten Finanzierung weitergeführt werden.

Die Planung basiert auf dem neuen EU-weiten Berechnungsverfahren CNOSSOS, welches die Vergleichbarkeit von Lärmkarten auf europäischer Ebene ermöglichen soll. Durch diese neue Methodik und die angepasste Einteilung der Schallpegelklassen sind die Ergebnisse der vierten Stufe nicht direkt mit den vorangegangenen Planungsstufen vergleichbar. Während das gesamte Straßennetz der Stadt untersucht wird, liegt die Zuständigkeit für die Eisenbahnstrecken beim Eisenbahnbundesamt.

Die Verwaltung nimmt die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens sowie bestehende Maßnahmenprogramme zur Kenntnis. Für das Jahr 2025 sind städtische Ausgaben in Höhe von 5.151 Euro vorgesehen. Die Aktualisierung der Lärmaktionspläne erfolgt grundsätzlich in einem fünfjährigen Rhythmus, wobei die Fristen für die vierte Stufe aufgrund der Corona-Pandemie einmalig angepasst wurden.

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