Freiwillige Weihnachtsbeihilfe für Bezieher von Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende, und weitere Transferleistungsbeziehende
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BSW im Rat der Stadt Hamm hat mit dem Antrag AT-836/2024 eine freiwillige Weihnachtsbeihilfe für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, die einen Barbetrag nach dem SGB erhalten, beantragt.
Der Antrag sieht vor, dass Alleinstehende eine Beihilfe in Höhe von 200 Euro und jede weitere Person einer Bedarfsgemeinschaft 100 Euro erhalten sollen. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine rechtliche Konstruktion zu erarbeiten, die sicherstellt, dass diese Weihnachtsbeihilfe bei den jeweiligen Leistungsempfängern anrechnungsfrei bleibt. Als Orientierung dienen hierbei bereits in anderen Kommunen praktizierte Lösungen.
Die Begründung des Antrags verweist auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten und weist darauf hin, dass die aktuellen Leistungen keine zusätzlichen Ausgaben für Weihnachtsbräuche wie Geschenke oder Feierlichkeiten abdecken können. Der Sprecher der Fraktion BSW führt aus, dass die Maßnahme ein Signal gegen die bestehende Armut darstellen soll.
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