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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 07.095 - Heessener Straße / Afyonring – 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 12.04.2011. 2. Aufstellungsbeschluss 3. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB

BV-1644/2024 10.12.2024 Stadtplanungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung beantragt im Rahmen der Beschlussvorlage BV-1644/2024 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 12. April 2011 für das Gebiet Heessener Straße / Afyonring in Heessen. Stattdessen soll ein neuer vorhabenbezogener Bebauwendungplan zur Innenentwicklung aufgestellt werden. Das betroffene Areal umfasst etwa 2.321 Quadratmeter im Bereich der Flur 21 der Gemarkung Heessen.

Das Vorhaben sieht eine wohnbauliche Nutzung des südlichen Drittels der Fläche vor, wobei ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten entstehen soll. Im Gegensatz zur früheren Planung, die eine Mischnutzung inklusive einer Kfz-Werkstatt vorsah, liegt der Fokus nun auf dem Wohnen. Die nördlichen zwei Drittel des Grundstücks sollen als private Grünfläche erhalten bleiben. Damit wird das bestehende Gehölz dauerhaft gesichert und als Teil des „Grünen Ringes um Hamm“ in den städtischen Freiraum integriert.

Die Neuausrichtung der Planung ist auf einen Eigentümerwechsel zurückzuführen, da der neue Vorhabenträger eine rein wohnwirtschaftliche Nutzung anstrebt. Das Verfahren soll als beschleunigtes Bebauungsplanverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 164 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge