Dritte Änderung der Satzung für die kommunalen Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm – Friedhofssatzung – für das Jahr 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die dritte Änderung der Satzung für die kommunalen Friedhöfe und Friedhofshallen für das Jahr 2025. Mit der Beschlussvorlage BV-1523/2024 des Tiefbauamtes soll am Friedhof Birkenallee eine neue Bestattungsform in Form von Baumgrabstätten für Särge eingeführt werden. Diese Erweiterung des Angebots an pflegefreien Erdgräbern nutzt neu gepflanzte Ginkgo-Bäume mit Pfahlwurzeln.
Die Gestaltung der Grabstätten sieht vor, dass die Wahlgräber, die einzeln oder zu zweit genutzt werden können, kreisförmig um sieben Ginkgo-Bäume angeordnet sind, orientiert an den Ziffern einer Uhr. Im Zentrum dieser Anlage befindet sich ein befestigter Platz mit einem blauen Podest für Grabschmuck sowie eine Stele aus Anröchter Grabstein zur Nennung der Namen der Bestatteten. Die Nutzung dieser Gräber ist ausschließlich auf Sargbestattungen beschränkt.
Der Entscheidungsprozess sieht eine Vorberatung im Hauptausschuss sowie im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 9. Dezember 2024 vor, bevor der Rat am 10. Dezember 2024 über die Vorlage entscheidet. Laut den Unterlagen ergeben sich aus dieser Änderung keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 10.12.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 09.12.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 09.12.2024kein Ergebnis hinterlegt