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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Beschlüsse
- 2.1Bestellung eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin für den RatZur Vorlage · BV-355/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 3. November 2025 wird über die Besetzung der Funktionen für die Protokollführung bei den Ratssitzungen entschieden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Bestellung eines Schriftführers sowie einer stellvertretenden Schriftführerin vor.
Für die Funktion des Schriftführers für die Sitzungen des Rates soll ein Mitarbeiter aus dem Büro des Rates bestellt werden. Parallel dazu ist die Ernennung einer stellvertretenden Schriftführerin vorgesehen, die ebenfalls im Büro des Rates tätig ist. Mit dieser personellen Entscheidung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Es entstehen durch die Bestellung weder zusätzliche Auszahlungen noch Aufwendungen oder Einzahlungen für den städtischen Haushalt.
Des Weiteren enthält das Dokument keine Angaben zu einer Klimarelevanz der vorgeschlagenen Maßnahme. Die Entscheidung über die personelle Besetzung dieser Aufgabenbereiche erfolgt im Rahmen der beschließenden Beratung des Gremiums.
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Beratungsfolge
- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.2Feststellung der/des Altersvorsitzenden
- 2.3Vereidigung und Einführung des Oberbürgermeisters
- 2.4Verpflichtung der Ratsmitglieder
- 2.5Wahl der Bürgermeister:innen
- 2.6Verpflichtung der Bürgermeister:innen
- 2.77. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Hamm vom 6. November 2004 zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom 12. Dezember 2023Zur Vorlage · BV-349/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird sich mit der siebten Änderungssatzung zur Hauptsatzung befassen. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-349/25 sieht verschiedene Anpassungen in der kommunalen Organisationsstruktur und den internen Abläufen vor.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Umbenennung von Gremien. Der bisherige Hauptausschuss soll künftig als Haupt-, Personal- und Finanzausschuss geführt werden. Zudem wird der Integrationsrat in den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration umbenannt. Entsprechende Anpassungen der Bezeichnungen ziehen sich durch mehrere Paragrafen der Satzung.
Die Änderungssatzung umfasst zudem Anpassungen bei finanziellen Schwellenwerten. In einem Paragrafen wird ein Kostenvolumen von bis zu 500.000 Euro ergänzt, während andere Grenzwerte von 25.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben werden sollen.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft die Vertretung des Oberbürgermeisters durch ehrenamtliche Bürgermeister bei dessen Verhinderung. Darüber hinaus wird festgelegt, dass die Geschäftsführung der IMPULS – Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH zu Tagesordnungspunkten, die ihren Tätigkeitsbereich betreffen, in Sitzungen des Rates sowie der verschiedenen Ausschüsse und Bezirksvertretungen hinzugezogen werden soll. Finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt werden mit der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.8Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt HammZur Vorlage · BV-350/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät in seiner Sitzung am 3. November 2025 über eine Neufassung der Zuständigkeitsordnung des Rates. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage BV-350/25 schlägt die Verwaltung vor, die Regelungen zur Aufgabenverteilung und Entscheidungskompetenz des Gremiums grundlegend neu zu beschließen.
Durch den beabsichtigten Beschluss würde die am 15. Dezember 2020 verabschiedete Zuständigkeitsordnung, die zuletzt im September 2022 geändert wurde, außer Kraft treten. Zur Unterstützung der Entscheidung liegen der Vorlage eine neue Fassung der Ordnung sowie eine Synopse bei, welche die Unterschiede zwischen der bisherigen und der neuen Regelung gegenüberstellt.
Die Neufassung der Zuständigkeitsordnung ist mit keinen finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Änderungen verbunden. Federführend für die Beschlussvorlage ist das Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten.
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Beratungsfolge
- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.9Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hamm vom 15. Dezember 2020Zur Vorlage · BV-348/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät am 3. November 2025 über eine Änderung der Geschäftsordnung des Rates vom 15. Dezember 2020. Die Beschlussvorlage BV-348/25 sieht Anpassungen in zwei Paragrafen vor, die die Organisation und die Einberufung von Sitzungen betreffen.
In § 2 Abs. 1 wird der Wortlaut zur Bildung von Fraktionen und Gruppen konkretisiert. Ratsmitglieder können sich zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen, wobei die Mindestgröße durch die Gemeindeordnung geregelt ist. Zudem wird festgehalten, dass Fraktionen gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung ein eigenes Statut verfassen müssen.
Die zweite Änderung betrifft § 3 Abs. 1 und regelt die Einberufung von Ratssitzungen. Der Oberbürgermeister legt weiterhin Zeit, Ort sowie die Tagesordnung fest. Die Einberufung erfolgt künftig grundsätzlich durch eine elektronische Mitteilung per E-Mail, welche darauf hinweist, dass die Tagesordnung im Ratsinformationssystem zur Verfügung steht. Den Ratsmitgliedern wird ermöglicht, sämtliche Vorlagen – sowohl öffentliche als auch nichtöffentliche – im datengeschützten Bereich des Ratsinformationssystems unter Verwendung ihrer persönlichen Zugangsdaten einzusehen.
Die Änderungen treten unmittelbar mit der Beschlussfassung durch den Rat in Kraft. Aus der Vorlage geht hervor, dass die Anpassungen keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevante Folgen haben.
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Beratungsfolge
- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.10Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der BezirksvertretungenZur Vorlage · BV-351/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der Bezirksvertretungen. Die Beschlussvorlage BV-351/25 sieht Anpassungen in mehreren Paragrafen der bestehenden Regelungen vor.
Ein wesentlicher Teil der vorgeschlagenen Änderungen betrifft die Erhöhung von Finanzbeträgen. In den Paragrafen 3 sowie 4 werden Beträge, die bisher auf 25.000 Euro festgesetzt waren, auf 50.000 Euro angehoben. Zudem wird der Wortlaut bezüglich der Zuständigkeiten für kulturelle und bildungsspezifische Einrichtungen in den Bezirken präzisiert. Dies umfasst unter anderem die Nebenstellen der städtischen Kulturämter wie das Stadtarchiv, die Stadtbücherei, die Musikschule sowie das Gustav-Lübcke-Museum und die Volkshochschule.
Darüber hinaus sieht die Vorlage eine Umbenennung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugendhilfe in „Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie“ vor. Ein weiterer Punkt ist die Anpassung der Bezeichnungen für die Leitung der Bezirksvertretungen, wobei der Begriff „Bezirksvorsteher oder sein Stellvertreter“ durch die Bezeichnung „Bezirksbürgermeister/die Bezirksbürgermeisterin oder die Stellvertreter:innen“ ersetzt werden soll. Die Verwaltung gibt an, dass diese Änderungen keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben.
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Beratungsfolge
- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.11Änderungen der Richtlinien über Bildung und Tätigkeit des Inklusionsbeirates der Stadt Hamm einschließlich Berücksichtigung der EUTB (s. anliegenden Antrag der EUTB vom 04.09.2025)Zur Vorlage · BV-228/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät in seiner Sitzung am 3. November 2025 über eine Änderung der Richtlinien zur Bildung und Tätigkeit des Inklusionsbeirates. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-228/25 sieht vor, die bisherige Bezeichnung des Behindertenbeirats in Inklusionsbeirat zu ändern. Diese Anpassung erfolgt im Kontext eines bereits gefassten Ratsbeschlusses sowie der laufenden Erstellung eines städtischen Inklusionsplans.
Neben der Umbenennung umfasst die Vorlage eine Erweiterung der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Gremiums. Die Neugestaltung der Richtlinien berücksichtigt zudem einen Antrag der Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) vom 4. September 2025. Durch die vorgeschlagenen Änderungen sollen die Strukturen des Beirates angepasst werden.
Die Verwaltung, federführend das Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, hat für die Umsetzung der Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ausgewiesen. Die Entscheidung über die Neugestaltung der Richtlinien und die Erweiterung des Gremiums wird im Rahmen der Sitzung als beschließender Tagesordnungspunkt behandelt.
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Beratungsfolge
- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.12Bildung eines Wahlprüfungsausschusses und Wahl der MitgliederZur Vorlage · BV-297/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll im Rahmen der Beschlussvorlage BV-297/25 die Bildung eines Wahlprüfungsausschusses für die Kommunalwahl 2025 beschließen. Gemäß dem Kommunalwahlgesetz ist dieser Ausschuss dafür zuständig, über etwaige Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl zu entscheiden. Der Wahlleiter legt dem Gremium hierzu die eingegangenen Einsprüche und Unterlagen zur Vorprüfung vor, woraufhin der Ausschuss dem Rat einen Vorschlag für einen abschließenden Beschluss unterbreiten soll.
Die Vorlage sieht eine Besetzung des Ausschusses mit 15 Mitgliedern sowie stellvertretenden Mitgliedern vor. Damit wird die Mitgliederzahl gegenüber dem Ausschuss der Kommunalwahl 2020, der aus 13 Personen bestand, erhöht. Die Wahl der Mitglieder kann durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen, sofern sich die Fraktionen und Gruppen des Rates auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Kommt keine Einigung zustande, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. In diesem Fall werden die stellvertretenden Ausschussmitglieder in einem separaten Wahlgang bestimmt.
Die Frist für Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl endet am 24. Oktober 2025, nachdem das Wahlergebnis am 24. September 2025 bekannt gegeben wurde. Bei der personellen Besetzung des Ausschusses ist zu beachten, dass der Oberbürgermeister gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht stimmberechtigt ist.
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Beratungsfolge
- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.12.1Bildung eines Wahlprüfungsausschusses und Wahl der MitgliederZur Vorlage · BV-297/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Bildung eines Wahlprüfungsausschusses für die Kommunalwahl 2025 entscheiden. Laut der Beschlussvorlage BV-297/25 1. Ergänzung ist vorgesehen, das Gremium mit 15 Mitgliedern sowie 15 stellvertretenden Mitgliedern zu besetzen. Die Aufgabe des Ausschusses besteht darin, nach einer Vorprüfung durch den Wahlleiter über etwaige Einsprüche gegen die Wahl sowie über die Gültigkeit der Wahl zu entscheiden. Die Frist für die Erhebung von Einsprüchen endete am 24. Oktober 2025.
Die Besetzung des Ausschusses erfolgt auf Basis eines Vorschlags, der unter anderem Mitglieder wie Justus Moor, Stefan Heitkemper und Johanna Westermeier vorsieht. Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung kann die Wahl durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen, sofern sich die Fraktionen im Rat auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Kommt keine Einigung zustande, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl abgestimmt. In diesem Fall sollen die stellvertretenden Mitglieder in einem separaten Wahlgang bestimmt werden. Finanzielle Auswirkungen durch die Bildung des Ausschusses sind nicht vorgesehen.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.13Bildung und Zusammensetzung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · BV-290/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neugestaltung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses. Mit der Beschlussvorlage BV-290/25 wird die Bildung eines Ausschusses beantragt, der die Aufgaben der bisherigen Gremien für Haupt-, Personal- und Finanzangelegenheiten in einem Organ zusammenführt. Die Anzahl der Sitze soll dabei auf insgesamt 15 festgesetzt werden. Da der Oberbürgermeister im Ausschuss ein Stimmrecht besitzt, sieht die Vorlage die Wahl von 14 weiteren Mitgliedern vor, um eine ungerade Gesamtzahl an Stimmen zu gewährleisten. Damit wird die bisherige Mitgliederzahl des Hauptausschusses von 12 auf 14 Ratsmitglieder erhöht.
Die Besetzung der Mandate kann durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen, sofern sich die Fraktionen auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Andernfalls findet eine Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt. Ergänzend zur Liste der ordentlichen Mitglieder sollen auch stellvertretende Mitglieder bestimmt werden. Hierbei ist vorgesehen, dass Ratsmitglieder aus den Fraktionen, die im Ausschuss nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge der Fraktionszugehörigkeit als weitere Stellvertreter gewählt werden können.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.13.1Bildung und Zusammensetzung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · BV-290/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät am 3. November 2025 über die Bildung und Zusammensetzung des neuen Haupt-, Personal- und Finanzausschusses. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Aufgaben des bisherigen Hauptausschusses mit den Funktionen des Finanzausschusses zu bündeln und um Personalangelegenheiten zu erweitern.
Die Gesamtzahl der Sitze im Ausschuss wird auf 15 festgelegt. Da der Oberbürgermeister im Ausschuss ein Stimmrecht besitzt, sollen 14 weitere Ratsmitglieder als ordentliche Mitglieder gewählt werden. Der Beschlussvorschlag benennt hierfür eine Liste von Mitgliedern, unter anderem Justus Moor, Monika Simshäuser, Stefan Heitkemper und Sabine Zumbrink, sowie eine entsprechende Besetzung der stellvertretenden Mitglieder.
Zusätzlich zur primär gewählten Liste ist vorgesehen, dass Ratsmitglieder, die im Ausschuss derzeit nicht vertreten sind, als weitere stellvertretende Mitglieder nach alphabetischer Reihenfolge ihrer Fraktionen gewählt werden. Die Wahl der Mitglieder kann durch einen einheitlichen Vorschlag der Fraktionen oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgen. Sollte kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommen, wird die Verteilung der Sitze auf Basis der Stimmenanteile vorgenommen.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.14Bildung und Zusammensetzung des Rechnungsprüfungsausschusses Wahl der Mitglieder und stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · BV-294/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neugestaltung des Rechnungsprüfungsausschusses. Gemäß der Beschlussvorlage BV-294/25 ist vorgesehen, die Mitgliederzahl des Ausschusses von bisher 13 auf 15 Personen zu erhöhen. Dabei müssen mindestens acht der Mitglieder aus dem Rat der Stadt Hamm bestehen.
Die Wahl der Mitglieder und ihrer Stellvertreter unterliegt spezifischen Verfahrensvorschriften. Wenn sich die Fraktionen und Gruppen im Rat auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, kann die Besetzung durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen. Kommt kein einheitlicher Vorschlag zustande, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang, wobei die Sitze entsprechend dem Stimmenanteil der jeweiligen Wahlvorschläge verteilt werden.
Zusätzlich zu den primär gewählten Stellvertretern sollen weitere Ratsmitglieder, die im Rechnungsprüfungsausschuss nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge der Fraktionen als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass der Oberbürgermeister bei der personellen Besetzung von Ausschüssen nicht stimmberechtigt ist.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.14.1Bildung und Zusammensetzung des Rechnungsprüfungsausschusses Wahl der Mitglieder und stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · BV-294/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neubesetzung und die Zusammensetzung des Rechnungsprüfungsausschusses. Mit der Beschlussvorlage BV-294/25 soll die Mitgliederzahl des Ausschusses von bisher 13 auf 15 Personen angehoben werden, wobei mindestens acht dieser Plätze mit Ratsmitgliedern besetzt sein sollen.
Die Vorlage enthält einen Vorschlag für die Besetzung der Ausschussmitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder durch Vertreter verschiedener Fraktionen. Zu den vorgeschlagenen Mitgliedern zählen unter anderem Volker Degelmann, Julia Vedder, Frank Lysiak, Seckin Dize, Arwed Wohlleben und Franz Tillmann. Die Liste der Stellvertreter umfasst ebenfalls 15 Personen.
Sollte im Rat kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommen, sieht die Vorlage eine Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vor. In diesem Fall werden die Sitze entsprechend der Stimmenanteile der Fraktionen und Gruppen verteilt. Ergänzend zu den bereits gewählten Stellvertretern sollen weitere stellvertretende Ausschussmitglieder aus den im Rechnungsprüfungsausschuss nicht vertretenen Ratsmitgliedern einer Fraktion in alphabetischer Reihenfolge gewählt werden. Die rechtliche Grundlage für die Bildung des Ausschusses ist die Gemeindeordnung.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.15Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden Wahl der Mitglieder und stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · BV-296/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm entscheidet im Rahmen der Beschlussvorlage BV-296/25 über die Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden. Gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Hamm ist dieser Ausschuss für die Bearbeitung von Anregungen und Beschwerden zuständig, die an den Rat gerichtet sind. Die Besetzung des Gremiums umfasst inklusive des Vorsitzenden elf Ratsmitglieder.
Die Wahl der Mitglieder kann durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen, sofern sich die Fraktionen und Gruppen im Rat auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Kommt keine Einigung zustande, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl abgestimmt, wobei die Sitze entsprechend dem Stimmenanteil der jeweiligen Wahlvorschläge verteilt werden.
Ergänzend zu den ordentlichen Mitgliedern sieht die Vorlage die Wahl weiterer stellvertretender Ausschussmitglieder vor. Hierbei sollen Ratsmitglieder, die im Ausschuss aktuell nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge der Fraktionen als weitere Stellvertreter bestimmt werden. Die Regelung stellt klar, dass es sich bei dieser Besetzung um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Aspekte werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.15.1Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden Wahl der Mitglieder und stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · BV-296/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird in seiner Sitzung am 3. November 2025 über die Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden entscheiden. Gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Hamm ist dieser Ausschuss für die Bearbeitung von Anregungen und Beschwerden zuständig, die an den Rat gerichtet sind. Das Gremium umfasst einschließlich des Vorsitzenden elf Ratsmitglieder.
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-296/25 1. Ergänzung schlägt eine Besetzung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder vor. Zu den vorgeschlagenen Mitgliedern zählen Claudia Prätsch, Jule Pletschen, Julian Janssen, Michael Schäfer, Ismail Erkul, Bastian Gottfried, Birgit Borgmann, Petra Klatt, Hans-Ulrich Dörfer, Julian Bert Schäfer und Maike Schmiedecken. Als stellvertretende Mitglieder sind unter anderem Theresa von Bischopink, Sabine Zumbrink, Dr. Arne Elias, Klaus Jendreiek, Christian Fecke, Peter Scholz, Sinan Karaagac, Robin Berghaus, Norbert Wolfgang Kunze, Hans Dieter Bruns und Lisa Nowak vorgesehen.
Zusätzlich zu den durch die Listenwahl ermittelten Stellvertretern sollen Ratsmitglieder der Fraktionen, die im Ausschuss nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Die Wahl kann auf Basis eines einheitlichen Vorschlags der Fraktionen durch einstimmigen Beschluss erfolgen oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt werden.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.16Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · BV-300/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-300/25 wird die Bildung eines Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität in Hamm beantragt. Der Entwurf sieht vor, die Mitgliederzahl dieses Gremiums auf 15 Personen festzulegen, wovon mindestens acht Ratsmitglieder sein sollen.
Die Besetzung der Mandate kann gemäß der Gemeindeordnung durch einen einstimmigen Beschluss des Rates erfolgen, sofern sich die Fraktionen und Gruppen auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Sollte kein einheitlicher Vorschlag zustande kommen, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang. Dabei werden die Wahlstellen entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen auf die einzelnen Wahlvorschläge zu verteilen.
Ergänzend zur primären Besetzung sieht die Vorlage vor, weitere stellvertretende Ausschussmitglieder zu bestimmen. Hierzu sollen Ratsmitglieder, die im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge ihrer Fraktionen als zusätzliche Stellvertreter gewählt werden. Die Regelung zur Vertretungsreihenfolge folgt dabei den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung. Finanzielle Auswirkungen oder eine Relevanz für den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht angeführt.
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Beratungsfolge
- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.16.1Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · BV-300/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-300/25 1. Ergänzung wird die Bildung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität beantragt. Der Vorschlag sieht vor, die Mitgliederzahl des Ausschusses auf 15 Personen festzulegen, wovon mindestens acht Ratsmitglieder sein sollen.
Die Vorlage legt eine Liste der vorgeschlagenen ordentlichen Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder vor. Zu den genannten Ratsmitgliedern zählen unter anderem Dr. Martin Linka, Theresa von Bischopink, Klaus Jendreiek und Annabelle Kaufhold. Als stellvertretende Mitglieder werden Personen wie Johanna Westermeier und Monika Simshäuser aufgeführt.
Sollte im Rat kein einheitlicher Wahlvorschlag erzielt werden, sieht das Verfahren eine Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vor. Dabei werden die Sitze entsprechend der Stimmenanteile der Fraktionen und Gruppen verteilt. Ergänzend sollen weitere stellvertretende Mitglieder aus den im Ausschuss nicht vertretenen Fraktionen in alphabetischer Reihenfolge bestimmt werden. Die Vorlage stellt zudem klar, dass der Oberbürgermeister bei der personellen Besetzung von Ausschüssen nicht stimmberechtigt ist. Die Beratung des Antrags ist für die Ratssitzung am 3. November 2025 vorgesehen.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.17Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · BV-302/25 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm berät am 3. November 2025 über die Neubildung des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft. Die Beschlussvorlage BV-302/25 sieht vor, diesen Ausschuss wieder einzusetzen und die Mitgliederzahl auf insgesamt 15 Personen festzulegen, wobei mindestens acht Ratsmitglieder teilnehmen sollen.
Die Vorlage regelt das Verfahren zur Besetzung des Gremiums sowie die Wahl der stellvertretenden Mitglieder. Sofern sich die Fraktionen und Gruppen im Rat auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können, kann die Besetzung durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen. In Ermangelung eines solchen Einigungsvorschlags findet die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt.
Zusätzlich zu den primär gewählten Stellvertretern sollen weitere stellvertretende Ausschussmitglieder bestimmt werden. Hierbei sollen Ratsmitglieder einer Fraktion, die im Ausschuss bisher nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere Stellvertreter gewählt werden. Die Besetzung der Stellvertreter erfolgt dabei als listenmäßige und nicht als persönliche Vertretung. Mit der Neubesetzung des Ausschusses sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevante Folgen verbunden.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.17.1Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · BV-302/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät am 3. November 2025 über die Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft. Die Beschlussvorlage BV-302/25 1. Ergänzung sieht vor, den Ausschuss mit insgesamt 15 Mitgliedern zu besetzen, wobei mindestens acht Mitglieder aus dem Rat der Stadt Hamm stammen sollen.
Die Vorlage schlägt eine spezifische Besetzung der ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter vor. Zu den vorgeschlagenen ordentlichen Mitgliedern gehören unter anderem Monika Simshäuser, Christian Fecke, Heike Pente, Volker Degelmann, Stefan Heitkemper, Klaus Harkenbusch, Fynn Brandt, Christine Kosinowski, Judith Schwienhorst, Jörg Hellmich-Pohl, Uwe Sauerland, Julian Bert Schäfer, Judith Bothe, Christina Boettcher und Rajae Debbali. Die Liste der stellvertretenden Mitglieder umfasst unter anderem Christiane Dartmann, Jule Pletzten, Tina Kemper, Frank Lysiak, Dr. Martin Linka sowie weitere Ratsmitglieder.
Die Wahl kann gemäß der Gemeindeordnung durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen, sofern sich die Fraktionen auf einen einheitlichen Vorschlag einigen können. Kommt keine Einigung zustande, erfolgt die Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Zudem ist vorgesehen, weitere stellvertretende Mitglieder aus den im Ausschuss nicht vertretenen Ratsmitgliedern zu bestimmen. Die Neubesetzung des Ausschusses hat keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.18Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · BV-303/25 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm befasst sich mit der Neugründung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz. Laut der Beschlussvorlage BV-303/25 soll dieser Ausschuss wieder eingerichtet und die Mitgliederzahl auf insgesamt 15 Personen festgesetzt werden, wobei mindestens acht Ratsmitglieder dem Gremium angehören sollen.
Die Besetzung der Mandate kann gemäß der Gemeindeordnung durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen, sofern sich die Fraktionen und Gruppen im Rat auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Sollte keine Einigung über einen gemeinsamen Vorschlag erzielt werden, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang. Dabei werden die Sitze entsprechend dem Stimmenanteil der jeweiligen Wahlvorschläge verteilt.
Zusätzlich zur Wahl der ordentlichen Mitglieder ist die Benennung von stellvertretenden Ausschussmitgliedern vorgesehen. Hierbei sollen Ratsmitglieder, die nicht bereits im Ausschuss vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere Stellvertreter gewählt werden. Die Vorlage stellt zudem klar, dass der Oberbürgermeister bei der personellen Besetzung der Ausschüsse nicht stimmberechtigt ist. Finanzielle Auswirkungen durch die Neugründung des Gremiums werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.18.1Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · BV-303/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm berät in seiner Sitzung am 3. November 2025 über die Neubildung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz. Die Beschlussvorlage BV-303/25 1. Ergänzung sieht vor, das Gremium wieder einzusetzen und dessen Mitgliederzahl auf insgesamt 15 Personen festzulegen, wobei mindestens acht Ratsmitglieder vertreten sein sollen.
Die Vorlage umfasst einen Vorschlag für die Besetzung der ordentlichen Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder. Sofern sich die Fraktionen und Gruppen im Rat auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können, kann die Besetzung durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen. Sollte keine Einigkeit über einen einheitlichen Vorschlag erzielt werden, findet die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt. Dabei werden die Sitze entsprechend dem Anteil der abgegebenen Stimmen auf die jeweiligen Wahlvorschläge verteilt.
Zusätzlich ist vorgesehen, weitere stellvertretende Mitglieder zu wählen. Hierbei sollen Ratsmitglieder einer Fraktion, die in der ersten Besetzungsrunde nicht im Ausschuss vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere Stellvertreter berücksichtigt werden. Die Regelung zur Vertretungsreihenfolge folgt dabei den Vorgaben der Gemeindeordnung.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.19Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder Erweiterung um drei beratende MitgliederZur Vorlage · BV-299/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neugestaltung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Die Beschlussvorlage BV-299/25 sieht vor, den bisherigen Ausschuss für Soziales und Gesundheit um das Ressort Gleichstellung zu erweitern. Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder soll dabei auf 15 festgesetzt werden, wobei mindestens acht Ratsmitglieder in diesem Gremium vertreten sein sollen.
Die Vorlage regelt zudem die Besetzung der stellvertretenden Ausschussmitglieder. Neben den primär gewählten Vertretern sollen Ratsmitglieder der Fraktionen, die nicht direkt im Ausschuss sitzen, in alphabetischer Reihenfolge als weitere Stellvertreter gewählt werden. Darüber hinaus ist eine Erweiterung des Ausschusses um drei beratende Mitglieder vorgesehen. Diese Mitglieder sollen durch Vorschläge der Hammer Wohlfahrtsverbände sowie des Seniorenbeirats benannt werden.
Die Wahl der Ausschussmitglieder kann auf Basis eines einheitlichen Wahlvorschlags erfolgen, sofern sich die Fraktionen und Gruppen im Rat auf eine gemeinsame Besetzung einigen können. Sollte kein einheitlicher Vorschlag zustande kommen, sieht die Vorlage ein Abstimmungsverfahren nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vor.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.19.1Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder Erweiterung um drei beratende MitgliederZur Vorlage · BV-299/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm berät über die Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Mitgliederzahl von 15 stimmberechtigten Mitgliedern vor, wovon mindestens acht aus dem Rat besetzt sein sollen. Mit dieser Neugestaltung wird der bisherige Fokus auf die Bereiche Soziales und Gesundheit um das Ressort Gleichstellung erweitert.
Zusätzlich zur personellen Besetzung durch Ratsmitglieder soll der Ausschuss um drei beratende Mitglieder ergänzt werden. Diese Positionen werden durch Vorschläge der Hammer Wohlfahrtsverbände sowie des Seniorenbeirats besetzt. Die Vorlage legt zudem fest, dass Ratsmitglieder, die nicht direkt als Hauptmitglieder gewählt wurden, in alphabetischer Reihenfolge ihrer jeweiligen Fraktionen als weitere stellvertretende Mitglieder berücksichtigt werden können.
Die personelle Besetzung der 15 Hauptmitglieder und der stellvertretenden Mitglieder ist in der Vorlage detailliert aufgeführt und umfasst unter anderem Andreas Feike, Sabine Zumbrink sowie Dr. Martin Linka. Die Wahl der Mitglieder kann gemäß der Gemeindeordnung durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen, sofern sich die Fraktionen auf einen einheitlichen Vorschlag geeinigt haben; andernfalls findet eine Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.20Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder Erweiterung um drei beratende MitgliederZur Vorlage · BV-304/25 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neugestaltung eines kommunalen Gremiums. Mit der Beschlussvorlage BV-304/25 ist die Bildung des „Ausschusses für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit“ beabsichtigt. Damit wird der bisherige Ausschuss für Schule und Ausbildung um die Zuständigkeitsbereiche Sport und Freizeit erweitert.
Die neue Zusammensetzung des Ausschusses sieht eine Mitgliederzahl von 15 Personen vor, wovon mindestens acht Ratsmitglieder sein sollen. Ergänzend zur stimmberechtigten Besetzung ist die Einbindung von drei beratenden Mitgliedern vorgesehen. Diese sollen durch Vorschläge der Bezirksschülervertretung, der Stadtschulpflegschaft sowie des Stadtsportbundes benannt werden.
Die Vorlage regelt zudem die Wahl der stellvertretenden Mitglieder. Hierbei wird eine listenmäßige Vertretung angestrebt, wobei Ratsmitglieder aus Fraktionen, die nicht direkt im Ausschuss vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere Stellvertreter gewählt werden können. Die Entscheidung über die neue Struktur und die Besetzung des Ausschusses ist für die Ratssitzung am 3. November 2025 vorgesehen.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.20.1Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder Erweiterung um drei beratende MitgliederZur Vorlage · BV-304/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm berät über die Bildung und die Zusammensetzung des Ausschusses für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den bisherigen Ausschuss für Schule und Ausbildung um die Ressorts Sport und Freizeit zu erweitern. Die Mitgliederzahl des neuen Gremiums wird auf 15 Personen festgesetzt, wovon mindestens acht Ratsmitglieder angehören sollen.
Die Vorlage umfasst zudem einen konkreten Vorschlag zur Besetzung der stimmberechtigten Mitglieder sowie deren Stellvertreter. Ergänzend zur personellen Zusammensetzung der Ratsmitglieder soll der Ausschuss um drei beratende Mitglieder erweitert werden. Diese Positionen werden durch Vorschläge der Bezirksschülervertretung, der Stadtschulpflegschaft und des Stadtsportbunds besetzt. Damit wird die Einbindung dieser Verbände in den neuen Ausschuss fortgeführt.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.21Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit hier: Ständige Mitglieder mit beratender StimmeZur Vorlage · BV-311/25 · Beschlussvorlage
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In der Beschlussvorlage BV-311/25 wird die Berufung von ständigen Mitgliedern mit beratender Stimme für den Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit in Hamm thematisiert. Auf Grundlage des Schulverwaltungsgesetzes ist vorgesehen, jeweils einen Vertreter der katholischen sowie der evangelischen Kirche als ständige Mitglieder in das Gremium zu berufen.
Die gesetzliche Regelung nach § 12 Abs. 2 Satz 2 des Schulverwaltungsgesetzes sieht vor, dass die Kirchen jeweils einen Geistlichen oder eine andere Vertretung benennen können. Die Mitwirkung dieser Vertreter ist dabei auf Angelegenheiten beschränkt, die den Schulausschuss betreffen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen die konkreten Vorschläge der beiden Kirchen für die Besetzung der Mandate sowie für die stellvertretenden Mitglieder noch nicht vor. Eine entsprechende Entscheidung im Rat ist für die Sitzung am 3. November 2025 vorgesehen.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.21.1Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit hier: Ständige Mitglieder mit beratender StimmeZur Vorlage · BV-311/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage BV-311/25 1. Ergänzung regelt die Berufung von ständigen Mitgliedern mit beratender Stimme für den Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit in Hamm. Auf Grundlage des Schulverwaltungsgesetzes ist vorgesehen, dass die katholische und die evangelische Kirche jeweils einen Geistlichen oder andere Vertreter als ständige Mitglieder in das Gremium entsenden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, Martina Grothues als Vertreterin der katholischen Kirche zu berufen, wobei Sabine Saurbier als stellvertretendes Mitglied fungieren soll. Für die evangelische Kirche wird Pfarrer Dr. Michael Korthaus vorgeschlagen. Die gesetzliche Grundlage bestimmt zudem, dass sich die Mitwirkung dieser kirchlichen Vertreter auf Angelegenheiten beschränkt, die den Schulausschuss betreffen. Die Entscheidung über diese Besetzung ist für die Sitzung des Rates am 3. November 2025 vorgesehen.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.22Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit Wahl der Mitglieder und stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · BV-298/25 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage BV-298/25 wird die Neubildung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit in Hamm vorgeschlagen. Der Entwurf sieht vor, den Ausschuss mit insgesamt 15 Mitgliedern zu besetzen, wobei mindestens acht dieser Plätze durch Ratsmitglieder belegt werden sollen.
Die Vorlage legt zudem das Verfahren für die Wahl der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder fest. Sofern sich die Fraktionen und Gruppen im Rat auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können, kann die Besetzung durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen. Kommt keine Einigung zustande, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl abgestimmt, wobei die Sitze entsprechend der Stimmenanteile der jeweiligen Wahlvorschläge verteilt werden.
Ergänzend zum primär gewählten Gremium sieht der Vorschlag vor, weitere stellvertretende Ausschussmitglieder zu bestimmen. Hierbei sollen Ratsmitglieder der Fraktionen, die im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit bisher nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als zusätzliche Stellvertreter gewählt werden. Die Vorlage stellt klar, dass es sich bei den gewählten Vertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt. Finanzielle Auswirkungen oder eine Relevanz für den Klimaschutz werden durch die Neubesetzung des Ausschusses nicht ausgewiesen.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.22.1Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit Wahl der Mitglieder und stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · BV-298/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage BV-298/25 1. Ergänzung wird die Bildung eines Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit in Hamm beantragt. Der geplante Ausschuss soll eine Mitgliederzahl von 15 Personen umfassen, wobei mindestens acht dieser Positionen mit Ratsmitgliedern besetzt werden sollen.
Die Vorlage enthält einen Vorschlag zur personellen Zusammensetzung der ordentlichen Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder. Zu den vorgeschlagenen Mitgliedern zählen unter anderem Dr. Arne Elias, Kirsten Pieczynski, Annabelle Kaufhold und Seckin Dize. Für die Positionen der Stellvertreter werden ebenfalls konkrete Personen wie Patric Quos oder Sabine Zumbrink benannt.
Zusätzlich zur Liste der primär gewählten Stellvertreter sieht das Vorhaben vor, weitere Ratsmitglieder, die im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit derzeit nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als zusätzliche stellvertretende Mitglieder zu wählen. Der Wahlvorgang soll nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung erfolgen. Sollte sich die Fraktionen im Rat auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können, erfolgt die Wahl durch einen einstimmigen Beschluss. Andernfalls findet eine Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.23Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen Wahl der Mitglieder und stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · BV-301/25 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage BV-301/25 befasst sich der Rat der Stadt Hamm mit der Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen. Der Entwurf sieht vor, diesen Ausschuss neu zu bilden und die Mitgliederzahl auf insgesamt 15 Personen festzulegen, wobei mindestens acht Ratsmitglieder dem Gremium angehören sollen.
Die Besetzung der Mandate kann nach den Vorgaben der Gemeindeordnung durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen, sofern sich die Fraktionen und Gruppen im Rat auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Kommt keine Einigung zustande, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Dabei werden die Wahlstellen entsprechend der Stimmenanteile auf die jeweiligen Wahlvorschläge verteilt.
Neben den ordentlichen Mitgliedern sollen auch stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Die Vorlage sieht zudem vor, dass Ratsmitglieder aus Fraktionen, die im Ausschuss nicht vertreten sind, als weitere stellvertretende Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge nachgewählt werden. Diese Vertretung erfolgt auf Basis einer listenmäßigen und nicht einer persönlichen Besetzung. Für die Neugestaltung des Ausschusses sind keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevante Folgen vorgesehen.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.23.1Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen Wahl der Mitglieder und stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · BV-301/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm berät über die Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen. Die Beschlussvorlage BV-301/25 1. Ergänzung sieht vor, den Ausschuss neu zu bilden und die Mitgliederzahl auf 15 Personen festzulegen, wobei mindestens acht Ratsmitglieder vertreten sein sollen.
Die Vorlage enthält einen konkreten Vorschlag für die Besetzung der Ausschussplätze sowie der stellvertretenden Mitglieder. Zu den vorgeschlagenen ordentlichen Mitgliedern gehören unter anderem Axel Püttner, Julian Janssen, Christiane Dartmann und Achim Kieserling. Die Liste der Stellvertreter umfasst Personen wie Volker Degelmann, Ismail Erkul und Patric Quos. Über die bereits gewählten Stellvertreter hinaus sollen Ratsmitglieder, die im Ausschuss bisher nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden.
Die Wahl der Mitglieder kann gemäß der Gemeindeordnung durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen, sofern sich die Fraktionen auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können. Kommt keine Einigung zustande, erfolgt die Besetzung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem entsprechenden Wahlgang. Die Vorlage regelt zudem die Reihenfolge der Vertretung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.24Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · BV-306/25 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamm plant die Neubesetzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie. Laut der Beschlussvorlage BV-306/25 soll der Ausschuss aus insgesamt fünfzehn stimmberechtigten Mitgliedern bestehen. Davon werden neun Personen aus dem Rat oder mit Erfahrung in der Jugendhilfe sowie sechs Mitglieder durch Vorschläge der Träger der freien Jugendhilfe gewählt.
Ergänzend sollen beratende Mitglieder ohne Stimmrecht in den Ausschuss berufen werden. Dazu gehören die Dezernentin für Bildung, Familie, Jugend und Soziales, Dr. Britta Obszerminks, sowie die Leitung des Jugendamtes, vertreten durch Dominik Trockel oder Anna Stephan. Weitere beratende Funktionen sind für Vertreter der Arbeitsverwaltung, der Schulen und der Polizei vorgesehen. Ebenso sollen Vertretungen der katholischen und evangelischen Kirche sowie der Sportjugend am Ausschuss teilnehmen. Zudem werden Sprecher der Arbeitsgemeinschaften für Hilfe zur Erziehung, frühkindliche Bildung und Jugendarbeit sowie eine Vertretung des Jugendamtselternbeirats als beratende Mitglieder einberufen.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.24.1Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · BV-306/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neubesetzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie. Die Beschlussvorlage regelt die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder sowie die Berufung von beratenden Mitgliedern ohne Stimmrecht.
Die stimmberechtigte Besetzung besteht aus neun Personen des Rates oder mit Erfahrung in der Jugendarbeit sowie sechs Personen, die von den Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen werden. Zu den vorgeschlagenen Mitgliedern gehören unter anderem Stefan Heitkemper, Tina Kemper, Christine Dartmann und Roland Koslowski. Die Liste der Vorschläge der freien Jugendhilfe umfasst unter anderem Nicole Krüger, Maximilian Pfingsten und Elmar Marx.
Zusätzlich sollen beratende Mitglieder ohne Stimmrecht in den Ausschuss berufen werden. Dies umfasst die Vertretung des Dezernats für Bildung, Familie, Jugend und Soziales durch Dr. Britta Obszerninks sowie die Leitung des Jugendamtes durch Dominik Trockel oder Anna Stephan. Weiterhin sind Vertreter der Justiz, der Agentur für Arbeit, der Schulen und der Polizei vorgesehen. Auch die religiösen Gemeinden – die katholische, evangelische und jüdische Kultusgemeinde – sowie die Sportjugend und verschiedene Arbeitsgemeinschaften sollen mit ihren Vertretern am Ausschuss teilnehmen. Ebenso ist eine Vertretung des Jugendamtselternbeirats durch Kyra Ebel vorgesehen.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.25Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Digitalisierung, Innovation und Verwaltungsmodernisierung Wahl der Mitglieder und stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · BV-305/25 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm berät am 3. November 2025 über die Neugestaltung eines Ausschusses. Mit der Beschlussvorlage BV-305/25 soll der bisherige Ausschuss für Digitalisierung und Innovation um den Bereich Verwaltungsmodernisierung erweitert werden, sodass künftig der Ausschuss für Digitalisierung, Innovation und Verwaltungsmodernisierung besteht.
Die Vorlage sieht eine Mitgliederzahl von insgesamt 15 Personen vor, wobei mindestens acht Ratsmitglieder in das Gremium berufen werden sollen. Die Besetzung der ordentlichen sowie der stellvertretenden Mitglieder erfolgt nach festgelegten Verfahren. Sofern sich die Fraktionen auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können, ist die Wahl durch einen einstimmigen Beschluss möglich. Sollte kein gemeinsamer Vorschlag zustande kommen, findet die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt.
Zusätzlich zur primären Besetzung sieht die Vorlage vor, weitere stellvertretende Mitglieder zu wählen. Hierbei sollen Ratsmitglieder aus Fraktionen berücksichtigt werden, die im Ausschuss bisher nicht vertreten sind. Die Reihenfolge der Vertretung wird dabei alphabetisch nach den Fraktionen geregelt. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Aspekte ergeben sich aus der Neugestaltung des Ausschusses nicht.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.25.1Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Digitalisierung, Innovation und Verwaltungsmodernisierung Wahl der Mitglieder und stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · BV-305/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Digitalisierung, Innovation und Verwaltungsmodernisierung. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Erweiterung des bisherigen Ausschusses für Digitalisierung und Innovation um den Bereich der Verwaltungsmodernisierung vor. Die Mitgliederzahl des neuen Gremiums soll auf 15 Personen festgesetzt werden, wobei mindestens acht Mitglieder aus dem Rat stammen sollen.
Der Vorschlag umfasst die Benennung von 15 ordentlichen Mitgliedern sowie 15 stellvertretenden Mitgliedern. Zu den vorgeschlagenen Hauptmitgliedern gehören unter anderem Michael Schäfer, Theresa von Bischopink, Ismail Erkul und Charlotte Tappenbeck. Ergänzend zu den genannten Stellvertretern sollen weitere Ratsmitglieder der Fraktionen, die in diesem Ausschuss bisher nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als zusätzliche stellvertretende Mitglieder gewählt werden.
Die Besetzung kann gemäß der Gemeindeordnung durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen, sofern sich die Fraktionen auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Kommt keine Einigung zustande, erfolgt die Verteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Mit der Neugestaltung des Ausschusses sind laut dem Dokument keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen verbunden.
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Beratungsfolge
- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.26Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und der stellvertretenden VorsitzendenZur Vorlage · BV-307/25 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm wird in seiner Sitzung am 3. November 2025 über die Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden für verschiedene Gremien entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-307/25 regelt das Verfahren zur Besetzung dieser Ämter auf Grundlage von § 58 Abs. 5 der Gemeindeordnung.
Nach den gesetzlichen Vorgaben bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus dem Kreis der stimmberechtigten Ratsmitglieder, sofern eine einvernehmliche Regelung zwischen den Fraktionen vorliegt und kein Widerspruch durch ein Fünftel der Ratsmitglieder erfolgt. Sollte keine Einigung erzielt werden, sieht das Verfahren eine Zuteilung der Sitze basierend auf der jeweiligen Fraktionsstärke vor.
Die Regelung umfasst eine Vielzahl von Ausschüssen, darunter die Gremien für Digitalisierung, Klima, Umwelt und Naturschutz, Kultur, Schule, Sicherheit, Soziales, Stadtentwicklung sowie Wirtschaft und Arbeit. Ebenso sind der Rechnungsprüfungs- und der Wahlprüfungsausschuss in diesen Prozess einbezogen. Von diesem spezifischen Verfahren zur Verteilung und Zuteilung bleiben jedoch der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss sowie die Ausschüsse für Kinder, Jugend und Familie sowie für Chancengleichheit und Integration ausgenommen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.26.1Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und der stellvertretenden VorsitzendenZur Vorlage · BV-307/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm wird in seiner Sitzung am 3. November 2025 über die Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertreter entscheiden. Die Beschlussvorlage BV-307/25 1. Ergänzung legt hierfür die personellen Besetzungen für verschiedene Gremien fest.
Die rechtliche Grundlage bildet § 58 Abs. 5 der Gemeindeordnung. Dieser sieht vor, dass die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus den stimmberechtigten Ratsmitgliedern bestimmen, sofern eine Einigung zwischen den Fraktionen erzielt wird und kein Widerspruch durch ein Fünftel der Ratsmitglieder erfolgt. Bei fehlender Einigung findet ein Verfahren zur Zuteilung statt, das sich an der Mitgliederstärke der Fraktionen orientiert.
Die Vorlage konkretisiert die Besetzung für zahlreiche Ausschüsse. So sind unter anderem Claudia Prätsch als Vorsitzende für den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden sowie Ingo Müller für den Ausschuss für Digitalisierung, Innovation und Verwaltungsmodernisierung vorgesehen. Die Regelung umfasst zudem die Leitung der Ausschüsse für Klima-, Umwelt- und Naturschutz, Kultur, Schule, Sicherheit, Soziales, Stadtentwicklung sowie Wirtschaft und Arbeit. Ebenso werden die Positionen im Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss festgelegt. Finanzielle Auswirkungen oder eine Klimarelevanz sind mit dieser Vorlage nicht verbunden.
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Beratungsfolge
- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.27Wahl der Ratsmitglieder im Integrationsrat der Stadt Hamm (ab 01.11.2025 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration)Zur Vorlage · BV-246/25 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-246/25 regelt die Wahl von Ratsmitgliedern für den Integrationsrat der Stadt Hamm. Mit Wirkung zum 1. November 2025 wird das Gremium als Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration fortgeführt.
Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Hamm setzt sich der Integrationsrat aus 14 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, die nach den Grundsätzen des § 27 Abs. 2 der Gemeindeordnung gewählt werden. Ergänzend dazu sind sieben weitere stimmberechtigte Ratsmitglieder zu wählen, deren Auswahl auf Grundlage von § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung erfolgt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Wahl dieser sieben Ratsmitglieder für den neu zu bildenden Integrationsrat vor. Die Beratung und Entscheidung über die Besetzung ist für die Ratssitzung am 3. November 2025 vorgesehen. Aus der Vorlage gehen keine finanziellen Auswirkungen oder eine Klimarelevanz hervor.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.27.1Wahl der Ratsmitglieder im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration)Zur Vorlage · BV-246/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Ratssitzung am 3. November 2025 steht die Wahl von Ratsmitgliedern für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration zur Entscheidung an. Die Beschlussvorlage BV-246/25 1. Ergänzung regelt die Besetzung dieses Gremiums mit sieben Mitgliedern aus dem Rat.
Die Neubesetzung erfolgt vor dem Hintergrund einer Änderung der Gemeindeordnung zum 1. November 2025. Mit dieser rechtlichen Anpassung wird der bisherige Integrationsrat in den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration umbenannt. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Hamm setzt sich das Gremium aus 14 nach den Grundsätzen des § 27 Abs. 2 der Gemeindeordnung gewählten stimmberechtigten Mitgliedern sowie sieben zu wählenden Ratsmitgliedern zusammen.
Als Mitglieder für den neu zu wählenden Ausschuss werden Claudia Prätsch, Tina Kemper, Andreas Feike, Sinan Karaagac, Dr. Cevdet Gürle, Pierre Jung und Lisa Nowak vorgeschlagen. Die Vorlage wurde durch das Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten erstellt.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.28Wahl der Mitglieder der 16. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-LippeZur Vorlage · BV-238/25 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm bereitet die Wahl der Vertreter für die 16. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) vor. Gemäß der Beschlussvorlage BV-238/25 sollen für die Stadt Hamm zwei Mitglieder sowie zwei Ersatzmitglieder bestimmt werden. Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren ist § 7b der Landschaftsverbandsordnung.
Die Wahl erfolgt im Rahmen einer Listenwahl nach dem Prinzip der mathematischen Proportion. Dabei nutzen die Ratsmitglieder eine Erststimme für die Listenwahl und eine Zweitstimme, die für eine von den Landesleitungen der Parteien oder Wählergruppen aufgestellte Reserveliste oder einzelne Bewerber abgegeben werden kann. Die entsprechenden Reservelisten konnten bis zum 6. Oktober 2025 eingereicht werden.
Wahlberechtigt sind Mitglieder der Vertretung sowie Bedienstete der Mitgliedskörperschaften, wobei die Anzahl der berücksichtigten Bediensteten nicht die Anzahl der gewählten Mitglieder überschreiten darf. Die Stimmabgabe hat in geheimer Abstimmung in unmittelbar aufeinanderfolgenden Wahlgängen innerhalb einer Ratssitzung zu erfolgen. Der Oberbürgermeister ist als Mitglied der Vertretung ebenfalls stimmberechtigt.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.29Vorschlag zur Neuberufung von Mitgliedern in den Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit HammZur Vorlage · BV-345/25 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamm beabsichtigt, der Bezirksregierung Arnsberg Vorschläge für die Neubesetzung des Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit Hamm zu unterbreiten. Die Anfrage zur Nominierung von Mitgliedern erfolgte durch die zuständige Bezirksamtsbehörde.
Für die kommende Wahlperiode von 2025 bis 2030 wird vorgeschlagen, den Oberbürgermeister sowie eine Stadträtin als erste Stellvertreterin und einen weiteren Vertreter als zweiten Stellvertreter in den Ausschuss zu berufen. Die Berufung erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 20 Kündigungsschutzgesetzes.
Die Berechtigung zur Vorschlagserteilung für diesen Ausschuss liegt bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden, die dem Bezirk der Agentur für Arbeit Hamm angehören. Dies umfasst neben der Stadt Hamm auch den Kreis Unna. Die vorliegende Beschlussvorlage dient der formellen Umsetzung des Vorschlags an die Bezirksregierung Arnsberg.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.30Entsendung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Ruhr-LippeZur Vorlage · BV-241/25 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamm bereitet die Entsendung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Ruhr-Lippe vor. Gemäß der Satzung des Zweckverbandes ist jede Gebietskörperschaft verpflichtet, fünf Mitglieder sowie deren Stellvertreter zu entsenden. Die Verbandsversammlung bildet das zentrale Organ des Verbandes und ist unter anderem für die Wahl der Verbandsleitung sowie für Beschlüsse zum Nahverkehrsplan, zu Satzungsänderungen und zum Haushalts- und Stellenplan zuständig.
Die Besetzung der Delegation erfolgt aus dem Kreis der politischen Mandatsträger der Vertretungskörperschaft, da eine Entsendung sachkundiger Bürgerinnen und Bürger laut Satzung nicht zulässig ist. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die Delegation neben den gewählten Mitgliedern auch den Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Vertretung umfasst. Mit der personellen Besetzung der Vertretung in das Gremium sind keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm verbunden.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.30.1Entsendung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Ruhr-LippeZur Vorlage · BV-241/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, Mitglieder und stellvertretende Mitglieder für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Ruhr-Lippe zu entsenden. Die Verbandsversammlung stellt das zentrale Organ des Zweckverbandes dar. Zu ihren Kompetenzen gehören unter anderem die Wahl der Verbandsleitung sowie Beschlüsse über den Nahverkehrsplan, Satzungsänderungen und den Haushalts- sowie Stellenplan.
Gemäß der Satzung des Zweckverbandes ist jede Gebietskörperschaft verpflichtet, fünf Mitglieder und deren Stellvertreter zu entsenden. Da die Mitglieder aus der Mitte der Vertretungskörperschaft gewählt werden müssen, ist eine Entsendung sachkundiger Bürger nicht zulässig. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Entsendung von Mitgliedern des Rates sowie des Oberbürgermeisters oder einer von ihm benannten Vertretung vor. Für die fünf Mitglieder sind jeweils Stellvertreter vorgesehen, um die Vertretung im Falle einer Verhinderung zu gewährleisten. Mit der Entsendung der Vertreter in die Verbandsversammlung sind keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm verbunden.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.31Bestellung der Mitglieder des UmlegungsausschussesZur Vorlage · BV-242/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-242/25 befasst sich mit der Bestellung der Mitglieder des Umlegungsausschusses, die dem Rat der Stadt Hamm angehören. Dem Ausschuss obliegt die Durchführung von Umlegungs- bzw. Grenzregelungsverfahren, welche durch den Rat angeordnet werden. Die Struktur des Gremiums sieht vor, dass der Ausschuss aus zwei Ratsmitgliedern sowie drei vom Rat bestellten Mitgliedern mit besonderer fachlicher Qualifikation besteht.
Die aktuelle Besetzung der Ratsmitglieder im Ausschuss wurde für die Wahlperiode 2020 bis 2025 festgelegt. Gemäß den geltenden Bestimmungen zur Durchführung des Baugesetzbuches verbleiben die bisherigen Ratsmitglieder in ihrer Funktion im Umlegungsausschuss so lange, bis durch den neu gewählten Rat Nachfolger bestimmt wurden. Der Rat wird daher gebeten, die Mitglieder des Umlegungsausschusses zu wählen, welche dem Rat angehören.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.31.1Bestellung der Mitglieder des UmlegungsausschussesZur Vorlage · BV-242/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-242/25 1. Ergänzung befasst sich mit der Bestellung der Mitglieder des Umlegungsausschusses, die dem Rat der Stadt Hamm angehören. Dem Ausschuss obliegt die Durchführung von Umlegungs- bzw. Grenzregelungsverfahren, sofern diese vom Rat angeordnet werden. Die Zusammensetzung des Gremiums umfasst zwei Ratsmitglieder sowie drei vom Rat bestellte Mitglieder mit besonderer fachlicher Qualifikation.
Die für die Wahlperiode 2020 bis 2025 bestellten Mitglieder verbleiben gemäß der geltenden Verordnung so lange im Amt, bis durch den neu gewählten Rat Nachfolger bestimmt werden. Der Rat wird nun gebeten, die entsprechenden Mitglieder des Ausschusses aus seinem Kreis zu wählen. Der vorliegende Vorschlag sieht die Wahl eines Ratsmitglieds als Stellvertreterin eines weiteren Ratsmitglieds sowie die Wahl eines weiteren Ratsmitglieds als Stellvertreter eines weiteren Ratsmitglieds vor. Finanzielle Auswirkungen oder eine Relevanz für den Klimaschutz sind mit dieser Vorlage nicht verbunden.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.32Neubennung der Kuratoriumsmitglieder des Wolfgang-Glaubitz-Seniorenzentrums der Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Westliches Westfalen e.V.Zur Vorlage · BV-244/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll im Rahmen der Beschlussvorlage BV-244/25 neue Vertreter für das Kuratorium des Wolfgang-Glaubitz-Seniorenzentrums der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bezirksverband Westliches Westfalen e.V. benennen. Die bisherigen Vertreter des Rates, Birgit Borgmann und Patric Quos, enden mit dem Ende der aktuellen Wahlperiode.
Gemäß den satzungsgemäßen Vorgaben müssen die beiden größten Fraktionen des Rates jeweils einen Vertreter entsenden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht daher die Benennung eines Mitglieds der SPD-Fraktion sowie eines Mitglieds der CDU-Fraktion vor. Die zu benennenden Personen müssen bereit sein, die Arbeit im Kuratorium aktiv mitzugestalten.
Ergänzend zur Vertretung durch den Rat soll die Stadtverwaltung durch Frank Schulte vertreten werden, der als Leiter des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege fungiert. Mit der Neubesetzung der Positionen sind keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm verbunden. Die Entscheidung über die neuen Mitglieder ist für die Sitzung des Rates am 3. November 2025 vorgesehen.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.32.1Neubennung der Kuratoriumsmitglieder des Wolfgang-Glaubitz-Seniorenzentrums der Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Westliches Westfalen e.V.Zur Vorlage · BV-244/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neubennung der Mitglieder im Kuratorium des Wolfgang-Glaubitz-Seniorenzentrums der Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Westliches Westfalen e.V. Gemäß der vorliegenden Beschlussvorlage BV-244/25 1. Ergänzung sollen als Vertreter des Rates zwei Personen benannt werden, wobei jeweils ein Ratsmitglied der SPD und ein Ratsmitglied der CDU vorgeschlagen wird.
Die Besetzung des Kuratoriums orientiert sich an den satzungsgemäßen Vorgaben, wonach die beiden größten Fraktionen des Rates jeweils einen Vertreter entsenden müssen. Die Amtszeit der Mitglieder im Kuratorium ist mit der aktuellen Wahlperiode des Rates verknüpft. Zuvor war das Gremium durch ein Ratsmitglied sowie eine weitere Person aus dem Rat vertreten.
Ergänzend zur Vertretung des Rates soll die Stadtverwaltung durch den Leiter des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege im Kuratorium vertreten sein. Mit der Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm verbunden. Die Entscheidung über die vorgeschlagenen Vertreter ist für die Sitzung des Rates am 3. November 2025 vorgesehen.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.33Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung 2026 – 2031 des LippeverbandesZur Vorlage · BV-245/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm befasst sich mit der Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Lippeverbandes für den Zeitraum 2026 bis 2031. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stimmen und Delegierten richtet sich nach den jährlichen Beiträgen der Stadt zum Verband. Aufgrund der aktuellen Beitragsstruktur stellt die Stadt Hamm insgesamt 26 Direktdelegierte.
Mit dem Ende der aktuellen Amtszeit und der Neubesetzung der Verbandsversammlung im März 2026 ändern sich die personellen Zusammensetzungen. Da einige bisherige Delegierte nicht mehr dem Rat der Stadt Hamm angehören, erlischt deren Mandat gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Lippeverbandsgesetzes.
Für die kommende Amtsperiode sind neben Ratsmitgliedern auch Vertreter der Verwaltung vorgesehen. Die Beschlussvorlage sieht hierfür den Stadtbaurat sowie die Leitungen des Umweltamtes und des Grünflächen- und Tiefbauamtes vor, ergänzt durch eine Mitarbeiterin des Tiefbauamtes. Bei der Besetzung ist zu beachten, dass die Anzahl der Verwaltungsvertreter die Anzahl der Ratsmitglieder in der Vertretung nicht überschreiten darf. Die persönlichen Stimmrechte der Delegierten sind nicht übertragbar.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.33.1Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung 2026 – 2031 des LippeverbandesZur Vorlage · BV-245/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Lippeverbandes für den Zeitraum 2026 bis 2031. Aufgrund der Höhe der Verbandsbeiträge stehen der Stadt 26 Direktdelegierte zu. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Besetzung dieser Positionen durch verschiedene Ratsmitglieder sowie Vertreter der Verwaltung vor.
Unter den vorgeschlagenen Delegierten befinden sich neben Mitgliedern des Rates auch Vertreter aus der Verwaltung, darunter der Stadtbaurat, die Leitung des Grünflächen- und Tiefbauamtes, die Leitung des Umweltamtes sowie eine Mitarbeiterin des Tiefbauamtes. Die Amtszeit der neuen Delegierten endet mit der ersten Sitzung der neu gebildeten Verbandsversammlung, die für März 2026 angesetzt ist.
Mit dem Ende der aktuellen Amtsperiode entfallen die Mandate einiger bisheriger Delegierter, da diese dem Rat der Stadt Hamm nicht mehr angehören. Die Regelungen des Lippeverbandsgesetzes bestimmen zudem die Voraussetzungen für die Entsendung sowie die Verteilung der Stimmen innerhalb der Verbandsversammlung basierend auf den jeweiligen Beitragseinheiten.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.3420. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen hier: Benennung von 3 DelegiertenZur Vorlage · BV-247/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Benennung von drei Delegierten für die 20. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen entscheiden. Die Veranstaltung findet am 10. Dezember 2025 in Köln statt und befasst sich mit aktuellen kommunalpolitischen Themen.
Zweck der Konferenz ist es, die Sichtweisen der ehrenamtlichen Mandatsträger verstärkt in die Meinungsbildung des Städtetages Nordrhein-Westfalen einzubringen. Gemäß den Regelungen des Städtetages stehen jeder Mitgliedsstadt drei Sitze zur Verfügung, die mit Ratsmitgliedern besetzt werden müssen. Die Auswahl der Delegierten obliegt der Stadt Hamm, wobei das politische Kräfteverhältnis im Rat bei der Besetzung berücksichtigt werden soll.
Mit der Teilnahme an der Konferenz sind laut der vorliegenden Beschlussvorlage keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt verbunden.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.34.120. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen hier: Benennung von 3 DelegiertenZur Vorlage · BV-247/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die 20. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen soll die Stadt Hamm drei Delegierte benennen. Die Veranstaltung findet am 10. Dezember 2025 in Köln statt. Ziel der Konferenz ist es, die Sichtweisen ehrenamtlicher Mandatsträger verstärkt in die Meinungsbildung des Städtetages Nordrhein-Westfalen einzubringen. Gegenstand der Beratungen sind aktuelle kommunalpolitische Themen.
Im vorliegenden Beschlussvorschlag werden Theresa von Bischopink, Thomas van Aart und Petra Klatt als Delegierte vorgeschlagen. Gemäß den Vorgaben des Städtetages steht jeder Mitgliedsstadt eine dreiköpfige Delegation aus dem Rat zur Verfügung. Die Auswahl der Personen obliegt der jeweiligen Stadt, wobei das politische Kräfteverhältnis im Rat Berücksichtigung finden soll. Für die Teilnahme an der Konferenz sind keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm vorgesehen.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.35Allmende Emscher-Lippe eG, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-255/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neubesetzung der Vertretung in der Generalversammlung der Allmende Emscher-Lippe eG. Die Beschlussvorlage BV-255/25 sieht vor, die bisherige Vertretung der Stadt in diesem Gremium mit sofortiger Wirkung abzuberufen und ein neues Mitglied zu bestellen.
Die Stadt Hamm ist an der eingetragenen Genossenschaft beteiligt und hält zwei Geschäftsanteile in Höhe von jeweils 100 Euro. Die Neubesetzung erfolgt auf Empfehlung der Genossenschaft selbst. Ziel ist es, die Vertretung der Stadt Hamm in der Generalversammlung analog zu dem Mitglied im Verbandsrat des Lippeverbandes zu benennen.
Durch die vorgeschlagene Änderung der Gremienbesetzung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf die Klimarelevanz verbunden. Die Maßnahme dient der Anpassung der städtischen Vertretung in den Organen der Genossenschaft an bestehende personelle Besetzungen im Verbandsrat des Lippeverbandes.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.35.1Allmende Emscher-Lippe eG, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-255/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-255/25 1. Ergänzung wird eine Änderung der Vertretung der Stadt Hamm in der Generalversammlung der Allmende Emscher-Lippe eG vorgeschlagen. Die Stadt hält an dieser eingetragenen Genossenschaft zwei Geschäftsanteile zu je 100 Euro.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die bisherige Vertretung in der Generalversammlung mit sofortiger Wirkung abzuberufen. Als neues Mitglied für dieses Gremium soll der Oberbürgermeister bestellt werden. Hintergrund dieser Maßnahme ist eine Empfehlung seitens der Genossenschaft. Die Vertretung der Stadt Hamm in der Generalversammlung soll künftig analog zu dem Mitglied gestaltet sein, das im Verbandsrat des Lippeverbandes bestellt wurde.
Aus den vorliegenden Unterlagen gehen keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen aus dieser Neubesetzung hervor.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.36Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen AöR, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-256/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant eine Neubesetzung der Vertretung im Verwaltungsrat des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Westfalen AöR. Laut der Beschlussvorlage BV-256/25 soll die aktuelle Vertretung der Stadt in diesem Gremium mit sofortiger Wirkung abberufen werden.
Die Stadt Hamm hält einen Anteil von 4,55 Prozent an den Geschäftsanteilen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Westfalen AöR. Die Organe dieser Untersuchungsanstalt bestehen gemäß dem Gesetz zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes NRW (IUAG NRW) aus einem Vorstand sowie einem Verwaltungsrat.
Der vorliegende Beschluss sieht vor, dass als neues Mitglied der Oberbürgermeister der Stadt Hamm oder eine von ihm vorgeschlagene Bedienstete bzw. ein vorgeschlagener Bediensteter in den Verwaltungsrat entsandt wird. Ergänzend dazu soll eine Vertretung für den Fall einer Verhinderung benannt werden.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.36.1Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen AöR, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-256/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt eine Änderung der personellen Besetzung im Verwaltungsrat des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Westfalen AöR. Die Stadt hält an dieser Institution einen Geschäftsanteil von 4,55 Prozent. Die Organstruktur der Untersuchungsanstalt umfasst gemäß den gesetzlichen Regelungen für integrierte Untersuchungsanstalten in Nordrhein-Westfalen den Vorstand sowie den Verwaltungsrat.
Der vorliegende Beschluss sieht vor, die aktuelle Vertretung der Stadt Hamm im Verwaltungsrat mit sofortiger Wirkung abzurufen. Im Rahmen der Neubesetzung soll ein Stadtrat als neues Mitglied des Gremiums benannt werden. Zudem ist die Bestellung einer Stellvertretung vorgesehen, um die Vertretung im Falle einer Verhinderung sicherzustellen. Die rechtliche Grundlage für die Entsendung von Personal aus der Verwaltung in den Verwaltungsrat ergibt sich aus dem Gesetz zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.37Wahl von Mitgliedern für die Veranstaltergemeinschaft für lokalen RundfunkZur Vorlage · BV-240/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll im Rahmen der Beschlussvorlage BV-240/25 zwei Mitglieder für die Veranstaltergemeinschaft des lokalen Rundfunks, die „Lippewelle Hamm e.V.“, bestimmen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen. Da die Zulassung eines lokalen Rundfunkprogramms an eine als Verein organisierte Veranstaltergemeinschaft gebunden ist, sieht das Gesetz spezifische Regelungen für die Besetzung dieser Gremien vor.
Neben dem Rat der Stadt können auch verschiedene gesellschaftliche Akteure wie Kirchen, Arbeitgeberverbände oder Wohlfahrtsverbände jeweils ein Mitglied benennen. Im Gegensatz zu diesen Stellen ist dem Rat der kreisfreien Stadt die Benennung von zwei Mitgliedern gestattet. Die Auswahl der Ratsmitglieder erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens.
Das Landesmediengesetz schreibt zudem vor, dass Stellen, die mehr als ein Mitglied bestimmen, mindestens zur Hälfte mit Frauen besetzt sein müssen. Der Oberbürgermeister nimmt als Mitglied der Stadtvertretung an diesem Wahlvorgang mit Stimmrecht teil. Mit der Beschlussvorlage sind keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevante Aspekte verbunden.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.37.1Wahl von Mitgliedern für die Veranstaltergemeinschaft für lokalen RundfunkZur Vorlage · BV-240/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll am 3. November 2025 über die Benennung von Mitgliedern für die Veranstaltergemeinschaft für lokalen Rundfunk, Lippewelle Hamm e.V., entscheiden. Die Grundlage für dieses Verfahren bildet das Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen. Da die Zulassung lokaler Rundfunkprogramme durch die Landesanstalt für Rundfunk NRW an eine einzige Veranstaltergemeinschaft gebunden ist, müssen die beteiligten Institutionen ihre Vertreter bestimmen.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen kann der Rat der kreisfreien Stadt zwei Mitglieder für diese Gemeinschaft benennen. Die Auswahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens. Neben dem Rat sind weitere gesellschaftliche Gruppen wie Kirchen, Arbeitgeberverbände oder der DGB berechtigt, jeweils ein Mitglied zu bestimmen. Dabei sieht das Gesetz vor, dass Stellen, die mehrere Mitglieder benennen, diese mindestens zur Hälfte mit Frauen besetzen müssen.
In der Beschlussvorlage werden Justus Moor und Anita Heinemann als Vertreter für die Stadt Hamm vorgeschlagen. Die endgültige Entscheidung über die Besetzung der beiden Sitze erfolgt im Rahmen der kommenden Ratssitzung.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.38Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des KreispolizeibeiratesZur Vorlage · BV-236/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird im Rahmen der Beschlussvorlage BV-236/25 die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Kreispolizeibeirates vornehmen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung am 3. November 2025 angesetzt.
Die Zusammensetzung des Gremiums folgt den Bestimmungen der Paragrafen 15 und 17 des Polizeiorganisationsgesetzes. Dem Beirat gehören elf Mitglieder an. Der Rat wählt die Mitglieder sowie deren Stellvertreter für die Dauer der aktuellen Wahlperiode aus seiner Mitte im Wege der Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer.
Neben den Ratsmitgliedern können auch weitere Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohner als Mitglieder oder Stellvertreter in den Kreispolizeibeirat gewählt werden. Dabei darf die Anzahl dieser externen Mitglieder die Zahl der Vertreter aus dem Rat nicht überschreiten. Eine Mitgliedschaft oder Stellvertretung durch Beamtinnen, Beamte, Angestellte oder Beschäftigte der Polizei ist jedoch ausgeschlossen.
Die Vorlage sieht keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevante Aspekte vor.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.38.1Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des KreispolizeibeiratesZur Vorlage · BV-236/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm entscheidet über die Besetzung des Kreispolizeibeirates für die Dauer der aktuellen Wahlperiode. Die Beschlussvorlage BV-236/25 1. Ergänzung sieht vor, elf Mitglieder sowie deren Stellvertreter zu wählen. Gemäß den Bestimmungen des Polizeiorganisationsgesetzes erfolgt die Wahl aus der Mitte des Rates im Wege der Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer.
Die Vorlage schlägt für die Mitgliedschaft unter anderem Axel Püttner, Julian Janssen, Ismail Erkul, Rebecca Staubach, Frank Ahlrichs, Marcus Heusener, Maximilian Weißenberg, Ralf Steinhaus, Thomas Averdung, Pierre Jung und Antje Hensel vor. Als Stellvertreter sind Christiane Dartmann, Achim Kieserling, Frank Lysiak, Felix Noisten, Friedrich-Wilhelm Wenner, Florian Dorenkamp, Peter Raszka, Lothar Binger, Heinrich Deese, Julian Bert Schäfer und Judith Bothe vorgesehen.
Ergänzend regelt die Vorlage, dass auch andere Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohner, die einem kommunalen Ausschuss angehören, in den Beirat gewählt werden können, sofern ihre Anzahl die der Mitglieder aus der Vertretung nicht übersteigt. Eine Mitgliedschaft oder Stellvertretung durch Angehörige der Polizei, einschließlich Beamtinnen, Beamten, Angestellten oder Arbeitern der Polizei, ist nach den gesetzlichen Vorgaben ausgeschlossen. Die Beschlussvorlage weist keine finanziellen Auswirkungen oder Klimarelevanz auf.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.39Entwicklungsagentur CreativRevier Heinrich Robert GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-257/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-257/25 befasst sich der Rat der Stadt Hamm mit der Neubesetzung der Gremien der Entwicklungsagentur CreativRevier Heinrich Robert GmbH. Die Stadt Hamm ist über die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH (IMPULS) mit einer Beteiligung von 75,1 Prozent an dieser Gesellschaft mittelbar vertreten.
Der Entwurf sieht vor, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung sowie im Aufsichtsrat der Entwicklungsagentur mit sofortiger Wirkung abzuberufen. Für die Neubesetzung sollen neue Mitglieder für die Gesellschafterversammlung benannt werden. Zudem ist die Bestellung weiterer Personen für den Aufsichtsrat vorgesehen, wobei der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person als Mitglied fungieren soll.
Darüber hinaus wird die IMPULS angewiesen, den entsprechenden Beschlüssen in ihren eigenen Gremien zuzustimmen. Die personellen Änderungen in den Organen der Entwicklungsagentur haben laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf die Stadt Hamm.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.39.1Entwicklungsagentur CreativRevier Heinrich Robert GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-257/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät am 3. November 2025 über eine Neubesetzung der Organe der Entwicklungsagentur CreativRevier Heinrich Robert GmbH. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die sofortige Abberufung der bisherigen Vertretungen in der Gesellschafterversammlung sowie im Aufsichtsrat dieser Gesellschaft vor.
Für die künftige Besetzung der Gesellschafterversammlung ist die Benennung des Stadtbaurats als neues Mitglied vorgesehen. Darüber hinaus soll der Aufsichtsrat durch den Oberbürgermeister und zwei weitere Personen neu besetzt werden. Die rechtliche Grundlage für diese personellen Änderungen ergibt sich aus den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen sowie den entsprechenden kommunalrechtlichen Vorschriften.
Die Stadt Hamm ist über die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH (IMPULS) mit einer Beteiligung von 75,1 % an der Entwicklungsagentur CreativRevier Heinrich Robert GmbH mittelbar vertreten. Im Rahmen des Beschlussvorschlags wird die IMPULS angewiesen, den vorgeschlagenen Änderungen in ihren eigenen Gremien zuzustimmen, um die Umsetzung der personellen Neubesetzungen zu gewährleisten.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.40Entwicklungsagentur für nachhaltigen Güterverkehr GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-258/25 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm berät über eine personelle Veränderung in der Gremienbesetzung der Entwicklungsagentur für nachhaltigen Güterverkehr GmbH. Die Stadt ist über ihre Tochtergesellschaft, die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH (IMPULS), mit einer Beteiligung von 51 Prozent an dieser Gesellschaft vertreten.
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-258/25 sieht vor, die derzeitige Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Entwicklungsagentur für nachhaltigen Güterverkehr GmbH mit sofortiger Wirkung abzuberafen. Im Rahmen des vorgeschlagenen Beschlusses soll ein neues Mitglied für die Vertretung benannt werden. Damit die personelle Änderung wirksam wird, ist die IMPULS angewiesen, den entsprechenden Beschlüssen in ihrem eigenen Gremium gemäß den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen zuzustimmen.
Die Änderung der Vertretung in der Gesellschafterversammlung hat laut dem Amt für Konzernsteuerung keine finanziellen Auswirkungen auf das Stadtbudget. Eine Klimarelevanz des Vorhabens wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.40.1Entwicklungsagentur für nachhaltigen Güterverkehr GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-258/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm befasst sich mit einer Änderung der Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Entwicklungsagentur für nachhaltigen Güterverkehr GmbH. Die Stadt ist mittelbar über ihre Tochtergesellschaft, die IMPULS – die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH –, an dieser Gesellschaft beteiligt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung mit sofortiger Wirkung abzuberafen. Als neues Mitglied für das Gremium soll der Oberbürgermeister benannt werden. Zudem wird die IMPULS angewiesen, den entsprechenden Beschlüssen in ihrem eigenen Gremium gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen. Die Stadt Hamm hält über die IMPULS eine Beteiligung von 51 Prozent an der Entwicklungsagentur für nachhaltigen Güterverkehr GmbH.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.41Hamm.Invest GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-259/25 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage BV-259/25 befasst sich der Rat der Stadt Hamm mit der Neubesetzung der Gremien der Hamm.Invest GmbH. Die Vorlage sieht vor, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung sowie im Aufsichtsrat der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung abzuberufen.
Für die künftige Besetzung der Organe werden neue Mitglieder vorgeschlagen. In der Gesellschafterversammlung soll ein neues Mitglied bestellt werden. Für den Aufsichtsrat ist die Benennung von insgesamt neun Mitgliedern vorgesehen. Die Neubesetzung sieht vor, dass der Oberbürgermeister der Stadt Hamm oder eine von ihm vorgeschlagene Bedienstete als Teil des Aufsichtsrats fungiert.
Die Hamm.Invest GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm. Die Struktur der Gesellschaft umfasst laut Gesellschaftsvertrag die Geschäftsführung, die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat. Die Regelungen zur Entsendung von Mitgliedern durch den Rat basieren auf dem Gesellschaftsvertrag sowie den Bestimmungen der Gemeindeordnung (GO NRW).
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.41.1Hamm.Invest GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-259/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neubesetzung der Organe der Hamm.Invest GmbH. Die Beschlussvorlage BV-259/25 1. Ergänzung sieht vor, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung sowie im Aufsichtsrat der hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Stadt Hamm mit sofortiger Wirkung abzuberufen.
Für die künftige Besetzung der Gesellschafterversammlung ist die Bestellung des Oberbürgermeisters als neues Mitglied vorgesehen. Zudem wird vorgeschlagen, den Aufsichtsrat neu zu besetzen. Die Neubesetzung des Aufsichtsrats umfasst neun neue Mitglieder, darunter der Stadtbaurat sowie acht weitere Ratsmitglieder und Vertreter aus den Gremien. Damit wird die personelle Struktur der Organe der Hamm.Invest GmbH gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen neu geregelt.
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Beratungsfolge
- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.42Hammer gemeinnützige Baugesellschaft mbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-260/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neubesetzung der Organe der Hammer gemeinnützigen Baugesellschaft mbH. Die Stadt hält eine Beteiligung von 80,7 Prozent an dem Unternehmen. Mit der Beschlussvorlage BV-260/25 wird vorgeschlagen, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat mit sofortiger Wirkung abzuberufen.
Für die künftige Besetzung sieht der Entwurf vor, ein neues Mitglied für die Gesellschafterversammlung zu bestellen. Für den Aufsichtsrat sollen acht Mitglieder benannt werden, wobei der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Bedienstete als Teil des Gremiums fungiert. Die Neubesetzung orientiert sich an den Vorgaben des Gesellschaftsvertrages sowie an den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW. Finanzielle Auswirkungen oder eine Relevanz für den Klimaschutz sind mit dem Vorhaben nicht verbunden.
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Beratungsfolge
- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.42.1Hammer gemeinnützige Baugesellschaft mbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-260/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über eine Neubesetzung der Gremien der Hammer gemeinnützigen Baugesellschaft mbH. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung sowie im Aufsichtsrat mit sofortiger Wirkung abzuberufen.
Für die Besetzung der Gesellschafterversammlung soll Thorsten Berger als neues Mitglied bestellt werden. Für den Aufsichtsrat sieht der Beschlussvorschlag die Benennung mehrerer neuer Mitglieder vor. Zu den vorgeschlagenen Personen gehören Stadtbaurat Andreas Mentz, Annabelle Kaufhold, Christiane Dartmann, Andreas Feike, Wolfgang Ruthe, Petra Klatt und Anita Heinemann sowie ein weiteres Mitglied der AfD.
Die Stadt Hamm hält eine Mehrheitsbeteiligung von 80,7 Prozent an der Hammer gemeinnützigen Baugesellschaft mbH. Gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen ist der Rat für die Entsendung der Vertretung in die Gesellschafterversammlung sowie für die Benennung der Aufsichtsratsmitglieder zuständig.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.43Hammer IT-Schulsupport GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-261/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die personelle Neubesetzung der Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Hammer IT-Schulsupport GmbH. Mit der Beschlussvorlage BV-261/25 wird vorgeschlagen, die bisherige Vertretung der Stadt in diesem Gremium mit sofortiger Wirkung abzuberufen. Im Rahmen dieses Vorgangs soll ein neues Mitglied für die Gesellschafterversammlung bestellt werden.
Die Hammer IT-Schulsupport GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm. Die Organe der Gesellschaft bestehen laut dem geltenden Gesellschaftsvertrag aus der Geschäftsführung und der Gesellschafterversammlung. Gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages ist vorgesehen, dass ein Mitglied in die Gesellschafterversammlung entsandt wird. Durch die geplante Änderung der Gremienbesetzung entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.43.1Hammer IT-Schulsupport GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-261/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-261/25 1. Ergänzung befasst sich mit der Neubesetzung eines Sitzes in der Gesellschafterversammlung der Hammer IT-Schulsupport GmbH. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamm die bisherige Vertretung in diesem Gremium mit sofortiger Wirkung abberuft. Gleichzeitig soll eine Stadträtin als neues Mitglied für die Gesellschafterversammlung bestellt werden.
Die Hammer IT-Schulsupport GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm. Die Organe der Gesellschaft umfassen laut Gesellschaftsvertrag die Geschäftsführung sowie die Gesellschafterversammlung. In diesem Zusammenhang ist gemäß den Satzungsbestimmungen vorgesehen, ein Mitglied in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Mit dem beantragten Beschluss wird die personelle Neuregelung für dieses Gremium festgelegt. Finanzielle Auswirkungen oder eine Relevanz für den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.44Hallenmanagement Hamm GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-262/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neubesetzung der Gremien der Hallenmanagement Hamm GmbH. Mit der Beschlussvorlage BV-262/25 wird vorgeschlagen, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung abzuberafen.
Die Hallenmanagement Hamm GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm. Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung aus sieben Mitgliedern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, neue Mitglieder für dieses Gremium zu bestellen. Dabei ist vorgesehen, dass der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person aus dem städtischen Dienst als festes Mitglied in die Versammlung berufen wird. Die Benennung weiterer Mitglieder erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung für das Ruhrgebiet.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.44.1Hallenmanagement Hamm GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-262/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-262/25 1. Ergänzung wird dem Rat der Stadt Hamm eine Neubesetzung der Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Hallenmanagement Hamm GmbH vorgeschlagen. Der Entwurf sieht vor, die bisherige Vertretung in diesem Gremium mit sofortiger Wirkung abzuberufen.
Für die künftige Besetzung der Gesellschafterversammlung werden sechs Personen sowie ein weiteres Mitglied der AfD-Fraktion als neue Mitglieder vorgeschlagen. Zu den zu benennenden Mitgliedern gehören Stadtkämmerer Markus Kreuz, Patric Quos, Ralf Jähn, Christiane Dartmann, Bastian Gottfried und Christian Renfert.
Die Hallenmanagement Hamm GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm. Die Organe der Gesellschaft bestehen laut Gesellschaftsvertrag aus der Geschäftsführung und der Gesellschafterversammlung. Gemäß den Satzungsbestimmungen sind in der Gesellschafterversammlung insgesamt sieben Mitglieder vertreten. Die Neubesetzung erfolgt unter Berücksichtigung der kommunalrechtlichen Vorgaben zur Benennung von Mitgliedern durch den Oberbürgermeister bzw. dessen Beauftragte.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.45Industriegebiet Westfalen GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-263/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über eine Neubesetzung der Organe der Industriegebiet Westfalen GmbH. Mit der Beschlussvorlage BV-263/25 wird vorgeschlagen, die aktuelle Vertretung in der Gesellschafterversammlung sowie die Mitglieder des Aufsichtsrates mit sofortiger Wirkung abzuberufen.
Die Stadt Hamm ist über die Tochtergesellschaft IMPULS – die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH – mit einer 50-prozentigen Beteiligung an der Industriegebiet Westfalen GmbH beteiligt. Im Rahmen der Neubesetzung soll für die Gesellschafterversammlung ein neues Mitglied benannt werden. Für den Aufsichtsrat ist vorgesehen, neben dem Oberbürgermeister oder einer von ihm vorgeschlagenen Bediensteten vier weitere Mitglieder sowie deren Stellvertreter zu entsenden.
Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, die Vertretung der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der IMPULS anzuweisen, den genannten Beschlüssen im Gremium der Wirtschaftsagentur zuzustimmen. Die Besetzung der Organe folgt dabei den Vorgaben des Gesellschaftsvertrags der Industriegebiet Westfalen GmbH sowie den entsprechenden Regelungen der Gemeindeordnung.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.45.1Industriegebiet Westfalen GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-263/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neubesetzung der Organe der Industriegebiet Westfalen GmbH. Die Stadt ist an diesem Unternehmen mittelbar über ihre Tochtergesellschaft, die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH (IMPULS), mit einer Beteiligung von 50 Prozent beteiligt.
Die Beschlussvorlage sieht vor, die aktuelle Vertretung in der Gesellschafterversammlung sowie die Mitglieder des Aufsichtsrates mit sofortiger Wirkung abzuberafen. Für die Gesellschafterversammlung soll der Stadtbaurat als neues Mitglied benannt werden. Darüber hinaus wird eine neue Zusammensetzung des Aufsichtsrates vorgeschlagen. Diese umfasst den Oberbürgermeister als geborenes Mitglied sowie vier weitere Mitglieder und vier stellvertretende Mitglieder.
Zudem wird die IMPULS angewiesen, den genannten Beschlüssen in ihrem eigenen Gremium zuzustimmen, um die personellen Änderungen in der Industriegebiet Westfalen GmbH gemäß den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben zu vollziehen.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.46Innovationszentren Hamm GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-265/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über eine Neubesetzung der Gremien der Innovationszentren Hamm GmbH. Die Stadt ist über die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH (IMPULS) mit einer 100-prozentigen Beteiligung an dieser Gesellschaft beteiligt. Mit der Beschlussvorlage BV-265/25 wird vorgeschlagen, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung sowie im Aufsichtsrat der Innovationszentren Hamm GmbH mit sofortiger Wirkung abzuberufen.
Für die künftige Besetzung der Organe sieht der Entwurf vor, die Gesellschafterversammlung auf sieben Mitglieder zu festzulegen. Dabei ist vorgesehen, dass der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Person als festes Mitglied fungiert. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft soll mit 14 Mitgliedern neu besetzt werden, wobei ebenfalls die Teilnahme des Oberbürgermeisters oder einer entsprechenden Vertretung vorgesehen ist. Die Benennung weiterer Mitglieder erfolgt auf Basis der Bestimmungen der Gemeindeordnung.
Zudem wird die IMPULS GmbH angewiesen, den vorgeschlagenen Beschlüssen in ihren eigenen Gremien zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Veränderungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.46.1Innovationszentren Hamm GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-265/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neubesetzung der Organe der Innovationszentren Hamm GmbH. Mit der Beschlussvorlage BV-265/25 1. Ergänzung wird vorgeschlagen, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung sowie im Aufsichtsrat der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung abzuberafen.
Für die Neubesetzung der Gesellschafterversammlung sind sieben neue Mitglieder vorgesehen, darunter der Stadtkämmerer und weitere Vertreter. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft soll künftig aus 14 Mitgliedern bestehen, wobei unter anderem der Oberbürgermeister sowie weitere Vertreter aus den städtischen Gremien benannt werden sollen.
Die Stadt Hamm ist über die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH (IMPULS) zu 100 Prozent an der Innovationszentren Hamm GmbH beteiligt. Die Neubesetzung der Organe erfolgt auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages und der Gemeindeordnung. Zudem wird die IMPULS angewiesen, den vorgeschlagenen Beschlüssen in ihren eigenen Gremien zuzustimmen.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.47IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-267/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-267/25 wird eine Neubesetzung der Organe der IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH angestrebt. Der Vorschlag sieht vor, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung sowie im Aufsichtsrat der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung abzuberufen.
Die IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentwendung GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm. Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages soll die Gesellschafterversammlung neu besetzt werden. Dieses Gremium umfasst sieben Mitglieder, wobei der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Bedienstete als festes Mitglied vorgesehen ist.
Parallel dazu wird eine Neubesetzung des Aufsichtsrats beantragt. Dieser besteht laut Gesellschaftsvertrag aus 14 Mitgliedern. Auch für das Aufsichtsratgremium ist die Benennung des Oberbürgermeisters oder einer von ihm vorgeschlagenen Vertretung als geborenes Mitglied vorgesehen. Die weiteren Besetzungen der Gremien sollen unter Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW erfolgen.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.47.1IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-267/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neubesetzung der Organe der IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentunternehmens GmbH. Mit der Beschlussvorlage BV-267/25 1. Ergänzung wird vorgeschlagen, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung sowie im Aufsichtsrat der hundertprozentigen Tochtergesellschaft mit sofortiger Wirkung abzuberufen.
Für die Neubesetzung der Gesellschafterversammlung sind sieben neue Mitglieder vorgesehen. Die vorgeschlagene Zusammensetzung umfasst den Stadtkämmerer sowie Vertreter des Rechnungsprüfungsamtes und der Bezirksvertretungen. Für den Aufsichtsrat ist die Benennung von insgesamt vierzehn Mitgliedern geplant. Diese Liste beinhaltet den Oberbürgermeister sowie weitere Personen aus dem Rechnungsprüfungsamt, den Bezirksvertretungen und den Ratsfraktionen.
Die rechtliche Grundlage für diese personellen Änderungen bilden die Bestimmungen des Kommunalverfassungsgesetzes (GO NRW) sowie der Gesellschaftsvertrag der IMPULS. Die Neubesetzung betrifft die Organe der Gesellschaft, welche sich gemäß dem Gesellschaftsvertrag aus Geschäftsführung, Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat zusammensetzen.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.48Kommunales Jobcenter Hamm AöR, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-269/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Neubesetzung der Gremien des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR entscheiden. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, die bisherige Vertretung der Stadt Hamm im Verwaltungsrat, im Beirat für Arbeitsmarktpolitik sowie im Ombudsrat mit sofortiger Wirkung abzuberufen.
Für den Verwaltungsrat sollen neue Mitglieder und deren Stellvertretungen benannt werden. Die Besetzung umfasst den Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person sowie sechs weitere vom Rat zu wählende Mitglieder. Parallel dazu soll der Verwaltungsrat angewiesen werden, die Zusammensetzung des Beirats für Arbeitsmarktpolitik festzulegen. Dieser Beirat setzt sich aus einer Vertretung des Oberbürgermeisters, vier weiteren vom Rat benannten Personen sowie Vertretern der Gewerkschaften, der Wirtschaft bzw. des Handwerks und der freien Wohlfahrtsverbände zusammen. Dabei ist zu beachten, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats nicht mit den Mitgliedern des Beirats identisch sein dürfen.
Zudem sieht die Vorlage die Benennung neuer Mitglieder für den Ombudsrat vor. Dieses Gremium soll aus drei Personen bestehen, wobei ein Mitglied als Vertretung der freien Wohlfahrtsverbände entsendet wird. Die Neubesetzung der Organe dient der personellen Neuordnung der Gremien innerhalb der AöR.
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Beratungsfolge
- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.48.1Kommunales Jobcenter Hamm AöR, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-269/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine Neubesetzung der Gremien des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR entscheiden. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die sofortige Abberufung der bisherigen Vertretungen der Stadt Hamm im Verwaltungsrat, im Beirat für Arbeitsmarktpolitik sowie im Ombudsrat beantragt.
Für den Verwaltungsrat sieht der Vorschlag die Benennung des Oberbürgermeisters als Mitglied vor. Zudem sollen weitere Mitglieder aus dem Rat sowie deren Stellvertretungen neu besetzt werden. Der Verwaltungsrat umfasst neben dem Vorsitz durch den Oberbürgermeister insgesamt sieben wählbare Mitglieder.
Hinsichtlich des Beirats für Arbeitsmarktpolitik ist die Benennung eines durch den Oberbürgermeister vorgeschlagenen Mitglieds sowie vier weiterer Personen durch den Rat vorgesehen. Ergänzend sollen Vertreter der Gewerkschaften, der Wirtschaft und des Handwerks sowie der Wohlfahrtsverbände in den Beirat berufen werden. Für den Ombudsrat des Jobcenters sollen ebenfalls neue Mitglieder bestimmt werden, wobei ein Platz für eine Vertretung der freien Wohlfahrtsverbände reserviert ist.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.49KIWI Bürgerwind Windkraft Hamm GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-270/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Gremienbesetzung der KIWI Bürgerwind Windkraft Hamm GmbH zu ändern. Die Stadt hält laut Beschlussvorlage BV-270/25 einen Geschäftsanteil von 12 Prozent an der Gesellschaft. Die Organe des Unternehmens umfassen eine Geschäftsführung, eine Gesellschafterversammlung sowie einen Wirtschaftsbeirat.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung und im Wirtschaftsbeirat mit sofortiger Wirkung abzuberaufen. Für die Neubesetzung der Gesellschafterversammlung ist vorgesehen, den Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Bedienstete sowie ein weiteres Mitglied zu benennen. Zudem soll ein neues Mitglied für den Wirtschaftsbeirat bestellt werden. Die personellen Änderungen basieren auf den Regelungen des Gesellschaftsvertrages der KIWI Bürgerwind Windkraft Hamm GmbH sowie den entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnung (GO NRW).
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.49.1KIWI Bürgerwind Windkraft Hamm GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-270/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine personelle Neubesetzung in den Gremien der KIWI Bürgerwind Windkraft Hamm GmbH entscheiden. Mit der Beschlussvorlage BV-270/25 1. Ergänzung wird beantragt, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung sowie im Wirtschaftsbeirat mit sofortiger Wirkung abzuberafen.
Für die künftige Besetzung der Gesellschafterversammlung sind Stadtbaurat Andreas Mentz und der Rechnungsprüfer Thomas van Aart als neue Mitglieder vorgesehen. Darüber hinaus soll Stadtbaurat Andreas Mentz als neues Mitglied in den Wirtschaftsbeirat entsandt werden. Die Stadt Hamm hält an der KIWI Bürgerwind Windkraft Hamm GmbH einen Geschäftsanteil von 12 Prozent. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag ist die Stadt berechtigt, bis zu zwei Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden sowie ein Mitglied im Wirtschaftsbeirat zu benennen.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.50Klimaschutz und Energie Hamm gGmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-271/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neubesetzung der Gremien der Klimaschutz und Energie Hamm gGmbH. Die Stadt ist mit einer direkten Beteiligung von 51 Prozent sowie einer mittelbaren Beteiligung von 49 Prozent über die Stadtwerke Hamm GmbH an der Gesellschaft beteiligt. Laut Gesellschaftsvertrag setzt sich die Gesellschafterversammlung aus acht Mitgliedern zusammen, wobei die Stadt Hamm sechs Vertreter entsendet und die Stadtwerke Hamm GmbH zwei Sitze besetzt.
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-271/25 sieht vor, die bisherige Vertretung der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung mit sofortiger Wirkung abzuberufen. Für die Neubesetzung der Gremien sollen neue Mitglieder benannt werden. Dabei ist vorgesehen, dass der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Bedienstete als Mitglied der Versammlung fungiert und den Vorsitz übernimmt. Die Benennung der weiteren Vertreter erfolgt unter Beachtung der entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW.
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Beratungsfolge
- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.50.1Klimaschutz und Energie Hamm gGmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-271/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neubesetzung der Gesellschafterversammlung der Klimaschutz und Energie Hamm gGmbH. Die Stadt Hamm ist mit einem direkten Anteil von 51 Prozent sowie einem indirekten Anteil von 49 Prozent über die Stadtwerke Hamm GmbH an der Gesellschaft beteiligt.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die bisherige Vertretung der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung mit sofortiger Wirkung abzuberufen. Für die künftige Besetzung werden neue Mitglieder vorgeschlagen, darunter der Oberbürgermeister sowie weitere Vertreter aus der Verwaltung und dem Rat.
Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages setzt sich die Gesellschafterversammlung aus insgesamt acht Mitgliedern zusammen. Die Stadt Hamm entsendet dabei sechs Mitglieder, während die zwei verbleibenden Sitze der Stadtwerke Hamm GmbH zustehen. Den Vorsitz der Versammlung führt der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person der Verwaltung.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.51Maximilianpark Hamm GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-272/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-272/25 des Amtes für Konzernsteuerung sieht eine Neubesetzung der Organe der Maximilianpark Hamm GmbH vor. Da die Stadt Hamm eine Mehrheitsbeteiligung von 70 Prozent an der Gesellschaft hält, ist sie gemäß dem Gesellschaftsvertrag zur Vertretung in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat berechtigt.
Der Entwurf sieht vor, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung sowie im Aufsichtsrat mit sofortiger Wirkung abzuberufen. Für die Neubesetzung der Gremien ist die Bestellung eines neuen Mitglieds für die Gesellschafterversammlung sowie die Benennung weiterer Personen für den Aufsichtsrat vorgesehen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft umfasst insgesamt 15 Mitglieder, von denen zehn durch den Rat der Stadt Hamm bestimmt werden. Als festes Mitglied des Aufsichtsrats soll der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person ernannt werden. Weitere personelle Besetzungen im Aufsichtsrat sind Teil des Beschlussvorschlags. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubesetzung werden nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.51.1Maximilianpark Hamm GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-272/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über eine Neubesetzung der Gremien der Maximilianpark Hamm GmbH. Die Stadt hält am Unternehmen einen Geschäftsanteil von 70 Prozent. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag besteht die Struktur der Gesellschaft aus einer Geschäftsführung, einer Gesellschafterversammlung und einem Aufsichtsrat.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung sowie im Aufsichtsrat mit sofortiger Wirkung abzuberufen. Für die Vertretung in der Gesellschafterversammlung soll Stadtrechtsrat Jörg Mösgen als neues Mitglied bestellt werden.
Zudem sieht der Beschluss die Benennung von zehn weiteren Personen für den Aufsichtsrat vor. Zu den vorgeschlagenen Mitgliedern gehören Stadtbaurat Andreas Mentz, Julia Vedder, Johanna Westermeier, Rüdiger Brand, Rudolf Haase, Thilo Pohl, Petra Klatt, Christian Renfert, Leopold J. Dirsch und Denni May. Der Aufsichtsrat umfasst insgesamt 15 Mitglieder, wobei die verbleibenden fünf Positionen durch den Regionalverband Ruhr besetzt werden.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.52MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-273/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neubesetzung der Vertretung in der Gesellschafterversammlung der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH. Die Stadt ist über die Hamcom GmbH mit einem Anteil von 15,08 Prozent an dieser Gesellschaft beteiligt.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung mit sofortiger Wirkung abzuberaemen. Als neue Mitglieder des Gremiums sollen der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Person sowie die Geschäftsführung der Stadtwerke Hamm GmbH bzw. der Hamcom GmbH berufen werden.
Darüber hinaus soll die Vertretung der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hamm GmbH angewiesen werden, den genannten Beschlüssen in dem entsprechenden Gremium zuzustimmen. Die Neuregelung der Gremienbesetzung erfolgt auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages sowie der Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.52.1MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-273/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neubesetzung der Vertretung in der Gesellschafterversammlung der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die aktuelle Vertretung der Stadt in diesem Gremium mit sofortiger Wirkung abzuberufen.
Als neue Mitglieder der Gesellschafterversammlung sollen Stadtkämmerer Markus Kreuz, die Geschäftsführung der Stadtwerke Hamm GmbH bzw. Hamcom GmbH sowie die Rechnungsleiterin Claudia Prätsch benannt werden. Damit einhergehend wird die Vertretung der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hamm GmbH angewiesen, den vorgeschlagenen personellen Änderungen zuzustimmen.
Die Stadt Hamm ist über die Hamcom GmbH mit einer Beteiligung von 15,08 Prozent mittelbar an der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH beteiligt. Die Neubesetzung der Organe erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Vertretung der Stadt in ihren Gesellschaften sowie unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gesellschaftsvertrages.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.53MVA Hamm Eigentümer-GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-274/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neubesetzung der Gremien der MVA Hamm Eigentümer-GmbH. Die Stadt ist über die Hamcom GmbH mit einer Beteiligung von 15,08 Prozent an dieser Gesellschaft vertreten. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag soll die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung sowie im Fachbeirat mit sofortiger Wirkung abberufen werden.
Für die Neubesetzung der Gesellschafterversammlung ist vorgesehen, den Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Person sowie die Geschäftsführung der Stadtwerke Hamm GmbH bzw. der Hamcom GmbH zu entsenden. Zudem soll ein weiteres Mitglied für dieses Gremium bestimmt werden. Im Fachbeirat der Gesellschaft sollen ebenfalls der Oberbürgermeister oder eine Vertretung sowie vier weitere Personen als Mitglieder neu benannt werden.
Die Vorlage sieht zudem vor, die Vertretung der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hamm GmbH anzuweisen, den vorgeschlagenen personellen Änderungen in den Gremien der MVA Hamm Eigentümer-GmbH zuzustimmen.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.53.1MVA Hamm Eigentümer-GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-274/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neubesetzung der Gremien der MVA Hamm Eigentümer-GmbH. Mit der Beschlussvorlage BV-274/25 1. Ergänzung wird die sofortige Abberufung der bisherigen Vertretungen in der Gesellschafterversammlung sowie im Fachbeirat der Gesellschaft beantragt.
Für die Neubesetzung der Gesellschafterversammlung sieht der Vorschlag die Benennung eines Stadtrats, der Geschäftsführung der Stadtwerke Hamm GmbH bzw. der Hamcom GmbH sowie einer Finanzverantwortlichen vor. Im Fachbeirat sollen als neue Mitglieder ein Stadtrat, eine Finanzverantwortliche, zwei Personen aus der Rechnungsprüfung sowie ein Mitglied der Bezirksvertretung vertreten sein.
Die Stadt Hamm ist über die Hamcom GmbH mit einem Anteil von 15,08 Prozent an der MVA Hamm Eigentümer-GmbH beteiligt. Die Vorlage beinhaltet zudem die Anweisung an die Vertretung der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hamm GmbH, den genannten personellen Änderungen in dem entsprechenden Gremium zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.54NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-275/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über eine Änderung in der Gremienbesetzung der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH. Die Stadt hält einen Geschäftsanteil von einem Prozent an dem Unternehmen, wobei die Vertretung in der Gesellschafterversammlung laut Gesellschaftsvertrag durch eine Person erfolgt, die von der Stadt entsandt wird.
Mit der Beschlussvorlage BV-275/25 wird vorgeschlagen, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung mit sofortiger Wirkung abzuberufen. Im Zuge dessen soll ein neues Mitglied für die Vertretung benannt werden. Aus den Unterlagen des Amtes für Konzernsteuerung geht hervor, dass diese personelle Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat und keine Klimarelevanz aufweist.
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Beratungsfolge
- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.54.1NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-275/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die personelle Neubesetzung in der Gesellschafterversammlung der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH. Die Stadt Hamm hält einen Geschäftsanteil von einem Prozent an dieser Gesellschaft. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag ist die Stadt dazu berechtigt, eine Person als Vertretung in das Gremium der Gesellschafterversammlung zu entsenden.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung mit sofortiger Wirkung abzuberufen. Als neues Mitglied für die Vertretung der Stadt Hamm soll Stadtbaurat Andreas Mentz benannt werden. Mit dieser personellen Änderung sind laut den vorliegenden Unterlagen keine finanziellen Auswirkungen oder Änderungen in der Klimarelevanz verbunden.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.55Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG), GremienbesetzungZur Vorlage · BV-276/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-276/25 des Amtes für Konzernsteuerung wird die Neubesetzung der städtischen Vertretung in der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG) behandelt. Die Stadt Hamm hält am Unternehmen einen Geschäftsanteil von 5,3 Prozent.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, die bisherige Vertretung sowohl in der Gesellschafterversammlung als auch im Aufsichtsrat der RLG mit sofortiger Wirkung abzuberufen. Für die Neubesetzung der Gremien ist die Bestellung neuer Mitglieder vorgesehen. Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH kann sich die Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung durch eine Person vertreten lassen und entsendet zudem ein Mitglied in den Aufsichtsrat.
Die Entscheidung über diesen Vorschlag wird im Rat der Stadt Hamm in der Sitzung am 3. November 2025 im beschließenden Verfahren erwartet. Finanzielle Auswirkungen oder eine Relevanz für den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.55.1Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG), GremienbesetzungZur Vorlage · BV-276/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über eine personelle Veränderung in der Vertretung der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG). Mit der Beschlussvorlage BV-276/25 1. Ergänzung wird vorgeschlagen, die bisherige Vertretung sowohl in der Gesellschafterversammlung als auch im Aufsichtsrat der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung abzuberauben.
Als neues Mitglied für beide Organe soll Stadtbaurat Andreas Mentz bestellt werden. Die Stadt Hamm hält einen Geschäftsanteil von 5,3 Prozent an der RLG. Laut dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft setzt sich die Unternehmensstruktur aus einer Geschäftsführung, einer Gesellschafterversammlung und einem Aufsichtsrat zusammen. Die Stadt Hamm ist gemäß den Satzungsbestimmungen dazu berechtigt, jeweils ein Mitglied in diese Gremien zu entsenden.
Die Neubesetzung der Organe hat laut dem Amt für Konzernsteuerung keine finanziellen Auswirkungen auf die Stadtkasse. Eine Klimarelevanz wird in der Vorlage nicht ausgewiesen. Die Entscheidung über den Vorschlag ist für die Ratssitzung am 3. November 2025 vorgesehen.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.56Sparkasse Hamm, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-277/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird im Rahmen der Beschlussvorlage BV-277/25 über die Neubesetzung des Verwaltungsrates der Sparkasse Hamm beraten. Der Entwurf sieht vor, die bisherige Vertretung im Verwaltungsrat mit sofortiger Wirkung abzuberufen und neue Mitglieder zu wählen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes NRW setzt sich das Gremium aus einem Vorsitzenden, neun sachkundigen Mitgliedern sowie fünf Dienstkräften der Sparkasse zusammen.
Für die Besetzung der Positionen der Bankmitarbeiter wurde auf Grundlage eines Vorschlags der Personalversammlung vom 16. September 2025 eine Liste mit insgesamt 20 Kandidaten vorgelegt. Die Vorlage umfasst die Benennung von Monika Peppersack, Markus Aistermann, Karsten Ohlendorf, Daniel Boruch und Mesus Göl als Mitglieder sowie Ute Wacker, Jennifer Kornrumpf, Susanne Marx, Jonas Konrad und Daniela Nestmann-Klesse als deren Stellvertretungen. Die Wahl der sachkundigen Mitglieder erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl aus Personen, die dem Rat angehören können. Zudem ist vorgesehen, dass der Rat aus den gewählten Mitgliedern des Verwaltungsrates eine erste und zweite Stellvertretung für den Vorsitz bestimmt.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.56.1Sparkasse Hamm, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-277/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neubesetzung des Verwaltungsrates der Sparkasse Hamm. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die bisherige Vertretung im Verwaltungsrat mit sofortiger Wirkung abzuberufen und neue Mitglieder zu wählen.
Nach dem Entwurf soll der Oberbürgermeister das Vorsitzende Mitglied des Verwaltungsrates übernehmen. Zudem ist vorgesehen, zwei weitere Mitglieder aus dem Gremium als erste und zweite Stellvertretung des Vorsitzes zu bestimmen. Die Besetzung umfasst ferner neun sachkundige Mitglieder sowie deren jeweilige Stellvertretungen, die aus den Mitgliedern des Rates vorgeschlagen werden.
Ein weiterer Teil der Neubesetzung betrifft fünf Dienstkräfte der Sparkasse Hamm. Diese sollen auf Grundlage eines Vorschlags der Personalversammlung der Sparkasse gewählt werden, welche für diesen Zweck 20 Personen nominiert hat. Die rechtliche Basis für die Besetzung der Organe bildet das Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen sowie die Satzung der Sparkasse Hamm. Die Abstimmung über sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrates ist in einem einzigen Wahlgang vorgesehen.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.57Sport und Freizeit Hamm gGmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-278/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird in seiner Sitzung am 3. November 2025 über die personelle Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung der Sport und Freizeit Hamm gGmbH entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-278/25 des Amtes für Konzernsteuerung sieht vor, die bisherige Vertretung in diesem Gremium abzuberufen und neue Mitglieder zu benennen.
Die Sport und Freizeit Hamm gGmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm. Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages setzt sich die Gesellschafterversammlung aus insgesamt 14 Mitgliedern zusammen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Bedienstete als festes Mitglied in das Gremium berufen wird. Die weitere Besetzung der verbleibenden Positionen ist Bestandteil des Antrags. Durch die vorgeschlagene Änderung der Gremienbesetzung entstehen laut den Unterlagen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.57.1Sport und Freizeit Hamm gGmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-278/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neubesetzung der Gesellschafterversammlung der Sport und Freizeit Hamm gGmbH. Mit der Beschlussvorlage BV-278/25 1. Ergänzung wird beantragt, die bisherige Vertretung in diesem Gremium abzuberufen und durch neue Mitglieder zu ersetzen.
Die vorgeschlagene Neubesetzung sieht insgesamt 14 Personen vor. Zu den zu benennenden Mitgliedern gehören Stadtkämmerer Markus Kreuz sowie Julian Janssen, Johanna Westermeier, Patric Quos, Jule Pletschen, Fritz Corzilius, Christian Fecke, Julia Später, Jochen Dornseifer, Birgit Bergmann, Robin Berghaus, Dieter Bruns, Robert Hennig und Hatice Chaaouani. Die Sport und Freizeit Hamm gGmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm. Laut Gesellschaftsvertrag bilden die Geschäftsführung sowie die Gesellschaenderversammlung die Organe der Gesellschaft.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.58Stadtwerke Hamm GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-279/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Neubesetzung der Organe der Stadtwerke Hamm GmbH entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-279/25 sieht vor, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung, im Aufsichtsrat sowie im Beirat für den öffentlichen Personennahverkehr mit sofortiger Wirkung abzuberufen.
Im Rahmen der Neubesetzung sollen neue Mitglieder für die Gesellschafterversammlung bestellt werden. Dieses Gremium soll aus insgesamt sieben Personen bestehen, wobei der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Bedienstete als festes Mitglied vorgesehen ist. Die weiteren Mitglieder der Gesellschafterversammlung werden aus dem Rat der Stadt Hamm bestimmt.
Die neu gewählte Vertretung in der Gesellschafterversammlung wird zudem angewiesen, die Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen. Von den insgesamt 21 Mitgliedern des Aufsichtsrats sollen 14 Personen durch die Stadt Hamm benannt und von der Gesellschafterversammlung gewählt werden, wobei auch hier der Oberbürgermeister oder eine Vertretung ein festes Mitglied bildet. Die verbleibenden sieben Mitglieder des Aufsichtsrats werden durch die Arbeitnehmerschaft der Gesellschaft nach betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen gewählt. Des Weiteren soll die Gesellschafterversammlung die Mitglieder für den Beirat für den öffentlichen Personennahverkehr benennen, wobei ebenfalls die Beteiligung des Oberbürgermeisters oder einer Vertretung vorgesehen ist.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.58.1Stadtwerke Hamm GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-279/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die personelle Zusammensetzung der Gremien der Stadtwerke Hamm GmbH neu regeln. Gemäß der Beschlussvorlage BV-279/25 1. Ergänzung wird vorgeschlagen, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung, im Aufsichtsrat sowie im Beirat für den öffentlichen Personennahverkehr mit sofortiger Wirkung abzuberufen.
Für die Neubesetzung der Gesellschafterversammlung ist die Bestellung von sieben neuen Mitgliedern vorgesehen, darunter der Stadtkämmerer sowie Vertreter aus den Ratsfraktionen und dem Rat. Die neu gewählte Vertretung in der Gesellschafterversammlung soll zudem angewiesen werden, die Mitglieder des Aufsichtsrats zu bestimmen. Hierbei sind 14 Mitglieder durch die Stadt Hamm zu benennen, wobei der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person als Mitglied fungiert. Die restlichen sieben Mitglieder des Aufsichtsrats werden durch die Arbeitnehmerschaft gewählt.
Darüber hinaus soll die Gesellschafterversammlung angewiesen werden, neue Mitglieder für den Beirat für den öffentlichen Personennahverkehr zu benennen. Die Stadtwerke Hamm GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm. Die Besetzung der Organe unterliegt den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages sowie der Gemeindeordnung NRW.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.59Tierpark Hamm gGmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-280/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-280/25 sieht eine Neubesetzung der Gremien der Tierpark Hamm gGmbH vor. Der Entwurf regelt die Abberufung der bisherigen Vertretung der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung sowie im Aufsichtsrat der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung.
Im Rahmen dieser personellen Änderung sollen neue Mitglieder für die Organe der Gesellschaft bestellt werden. Für die Gesellschafterversammlung ist die Benennung eines neuen Mitglieds vorgesehen. Zudem sieht der Vorschlag eine Neubesetzung des Aufsichtsrats vor. Hierbei soll der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Bedienstete als festes Mitglied fungieren, sofern mehr als ein Mitglied zu benennen ist. Die weiteren Besetzungen im Aufsichtsrat sollen gemäß den Vorgaben des Gesellschaftsvertrages und der Gemeindeordnung erfolgen.
Die Tierpark Hamm gGmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm. Die Organe der Gesellschaft bestehen aus der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat. Mit der vorgeschlagenen Neubesetzung ergeben sich laut den vorliegenden Unterlagen keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Aspekte für die Stadt.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.59.1Tierpark Hamm gGmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-280/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neubesetzung der Organe der Tierpark Hamm gGmbH. Mit der Beschlussvorlage BV-280/25 1. Ergänzung wird vorgeschlagen, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung sowie im Aufsichtsrat der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung abzuberufen.
Für die Neubesetzung der Gesellschafterversammlung ist die Bestellung von Stadtkämmerer Markus Kreuz vorgesehen. Darüber hinaus sieht der Vorschlag die Benennung von sieben neuen Mitgliedern für den Aufsichtsrat vor. Zu den vorgeschlagenen Personen gehören Jörg Mösgen, Theresa von Bischopink, Christian Fecke, Jan Ole Trautmann, Robin Berghaus, Anita Heinemann und Hans-Ulrich Dörfer.
Die Tierpark Hamm gGmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag umfasst die Gesellschafterversammlung ein durch die Stadt zu entsendendes Mitglied. Der Aufsichtsrat setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen, die von der Stadt Hamm benannt werden. Die vorliegende Vorlage regelt somit die personelle Zusammensetzung der städtischen Vertretung in den Gremien der Gesellschaft.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.60Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS), GremienbesetzungZur Vorlage · BV-281/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über eine Neubesetzung der städtischen Vertretung in der Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS). Mit der Beschlussvorlage BV-281/25 wird vorgeschlagen, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung sowie im Aufsichtsrat der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung abzuberufen.
Die Stadt Hamm hält einen Geschäftsanteil von 6,6 Prozent an der UKBS. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft ist die Stadt berechtigt, ein Mitglied in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Für den Aufsichtsrat steht der Stadt aufgrund der Höhe der Stammeinlagen ein Sitz zu, wobei zudem die Benennung eines stellvertretenden Mitglieds vorgesehen ist. Die vorliegende Vorlage sieht vor, neue Mitglieder für die Gesellschafterversammlung sowie ein neues Mitglied und eine stellvertretende Person für den Aufsichtsrat zu bestellen.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.60.1Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS), GremienbesetzungZur Vorlage · BV-281/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neubesetzung der städtischen Vertretung in der Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS). Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die bisherige Vertretung sowohl in der Gesellschafterversammlung als auch im Aufsichtsrat der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung abzuberufen.
Die Stadt Hamm hält am Kapital der UKBS einen Anteil von 6,6 Prozent. Gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen entsendet die Stadt ein Mitglied an die Gesellschafterversammlung und ist zudem für die Besetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat sowie einer Stellvertretung zuständig.
Für die Neubesetzung der Organe sieht der Beschlussvorschlag vor, Stadtbaurat Andreas Mentz als neues Mitglied für die Gesellschafterversammlung zu bestellen. Zudem sollen RH Arne Elias als neues Mitglied in den Aufsichtsrat und RF Theresa von Bischopink als stellvertretendes Mitglied berufen werden.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.61Wasserstoffallianz Westfalen GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-282/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-282/25 wird eine Neubesetzung der Vertretung der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der Wasserstoffallianz Westfalen GmbH vorgeschlagen. Die Stadt Hamm ist über ihre Tochtergesellschaft, die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH (IMPULS), mit einem Anteil von 71,4 Prozent an dieser Gesellschaft beteiligt.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, die derzeitige Vertretung in der Gesellschafterversammlung mit sofortiger Wirkung abzuberufen. Für die künftige Besetzung der Gremien sollen der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person sowie weitere Mitglieder benannt werden. Gemäß den Satzungen der Wasserstoffallianz Westfalen GmbH besteht die Gesellschafterversammlung aus insgesamt sieben Mitgliedern, wobei der Rat der Stadt Hamm fünf dieser Positionen entsendet. Die Benennung des Oberbürgermeisters als festes Mitglied erfolgt dabei auf Grundlage der Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW.
Zudem wird beantragt, die IMPULS – Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH dazu anzuweisen, den vorgeschlagenen personellen Änderungen in ihrem eigenen Gremium zuzustimmen. Mit diesem Beschluss sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm verbunden.
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Beratungsfolge
- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.61.1Wasserstoffallianz Westfalen GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-282/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neubesetzung der Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Wasserstoffallianz Westfalen GmbH. Die Stadt Hamm ist mittelbar über ihre Tochtergesellschaft, die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH (IMPULS), mit einem Anteil von 71,4 % an dieser Gesellschaft beteiligt. Gemäß den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen besteht die Gesellschafterversammlung der Wasserstoffallianz Westfalen GmbH aus insgesamt sieben Mitgliedern, wobei der Rat der Stadt Hamm fünf Mitglieder entsendet.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung mit sofortiger Wirkung abzuberufen. Für die Neubesetzung des Gremiums sollen der Oberbürgermeister sowie drei weitere Vertreter aus dem Rechnungsprüfungsausschuss und ein Mitglied der Fraktion AFD benannt werden. Darüber hinaus soll die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH (IMPULS) angewiesen werden, den vorgenannten Beschlüssen in ihrem eigenen Gremium gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.62Zentralhallen Hamm GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-283/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-283/25 wird dem Rat der Stadt Hamm vorgeschlagen, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung sowie im Aufsichtsrat der Zentralhallen Hamm GmbH mit sofortiger Wirkung abzuberufen.
Für die Neubesetzung der Organe sieht die Vorlage vor, ein neues Mitglied für die Gesellschafterversammlung zu bestellen. Zudem soll der Gesellschafterversammlung ein Vorschlag zur Wahl eines neuen Mitglieds für den Aufsichtsrat unterbreitet werden. Die Stadt Hamm hält einen Geschäftsanteil von 0,1 Prozent an der Zentralhallen Hamm GmbH. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft ist die Stadt Hamm dazu berechtigt, ein Mitglied in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Für den Aufsichtsrat besteht zudem die Möglichkeit des Rates, der Gesellschafterversammlung einen entsprechenden Vorschlag zur Wahl zu unterbreiten.
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Beratungsfolge
- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.62.1Zentralhallen Hamm GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · BV-283/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-283/25 1. Ergänzung wird eine Neubesetzung der Organe der Zentralhallen Hamm GmbH thematisiert. Der Rat der Stadt Hamm soll beschließen, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung sowie im Aufsichtsrat mit sofortiger Wirkung abzuberufen.
Für die künftige Besetzung sieht der Vorschlag vor, den Oberbürgermeister als neues Mitglied für die Gesellschafterversammlung zu bestellen. Zudem wird der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, den Oberbürgermeister zur Wahl in den Aufsichtsrat zu bestimmen. Die Stadt Hamm hält am Kapital der Zentralhallen Hamm GmbH einen Anteil von 0,1 Prozent. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft ist die Stadt Hamm dazu berechtigt, ein Mitglied in die Gesellschafterversammlung zu entsenden, während der Rat die Möglichkeit hat, Vorschläge für die Besetzung des Aufsichtsrates zu unterbreiten.
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Beratungsfolge
- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 2.63Gesellschafterwechsel bei der Entwicklungsagentur für nachhaltigen Güterverkehr GmbH (EANG GmbH)Zur Vorlage · BV-344/25 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm berät über einen geplanten Gesellschafterwechsel bei der Entwicklungsagentur für nachhaltigen Güterverkehr GmbH (EANG). Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die METRANS Deutschland GmbH die Gesellschaftsanteile der DB Cargo AG in Höhe von 27 Prozent übernimmt. Hintergrund ist der Wunsch der DB Cargo AG, aus der EANG auszuscheiden.
Die METRANS Deutschland GmbH, ein Unternehmen der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA), hat ihr Interesse an einer Beteiligung bereits bekundet. Am 26. September 2025 wurde zwischen der Stadt Hamm und METRANS ein Memorandum of Understanding unterzeichnet, um die Grundlagen für die weitere Zusammenarbeit zu regeln. Die Anteile der weiteren Gesellschafter, darunter Impuls. Die Hammer Wirtschaftsagentur, die Hafen Hamm GmbH, Kombiverkehr und Lanfer Logistik, bleiben von diesem Wechsel unberührt.
Die übergeordneten Ziele der EANG, insbesondere die Entwicklung des Multi Hub Westfalen am Standort Hamm sowie die Reaktivierung des Rangierbahnhofs Hamm, bleiben durch den Gesellschafterwechsel bestehen. Der Eintritt von METRANS soll zudem Möglichkeiten für Investitionen in ein modernes Intermodales Terminal eröffnen. Da Änderungen im Gesellschafterbestand von städtischen Beteiligungen gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Zustimmung des Rates erfordern, wird dieser Vorgang zur Entscheidung vorgelegt.
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- 03.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 3.Verschiedenes