Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird in seiner Sitzung am 3. November 2025 über die Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden für verschiedene Gremien entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-307/25 regelt das Verfahren zur Besetzung dieser Ämter auf Grundlage von § 58 Abs. 5 der Gemeindeordnung.
Nach den gesetzlichen Vorgaben bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus dem Kreis der stimmberechtigten Ratsmitglieder, sofern eine einvernehmliche Regelung zwischen den Fraktionen vorliegt und kein Widerspruch durch ein Fünftel der Ratsmitglieder erfolgt. Sollte keine Einigung erzielt werden, sieht das Verfahren eine Zuteilung der Sitze basierend auf der jeweiligen Fraktionsstärke vor.
Die Regelung umfasst eine Vielzahl von Ausschüssen, darunter die Gremien für Digitalisierung, Klima, Umwelt und Naturschutz, Kultur, Schule, Sicherheit, Soziales, Stadtentwicklung sowie Wirtschaft und Arbeit. Ebenso sind der Rechnungsprüfungs- und der Wahlprüfungsausschuss in diesen Prozess einbezogen. Von diesem spezifischen Verfahren zur Verteilung und Zuteilung bleiben jedoch der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss sowie die Ausschüsse für Kinder, Jugend und Familie sowie für Chancengleichheit und Integration ausgenommen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2025kein Ergebnis hinterlegt