7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Hamm vom 6. November 2004 zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom 12. Dezember 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird sich mit der siebten Änderungssatzung zur Hauptsatzung befassen. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-349/25 sieht verschiedene Anpassungen in der kommunalen Organisationsstruktur und den internen Abläufen vor.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Umbenennung von Gremien. Der bisherige Hauptausschuss soll künftig als Haupt-, Personal- und Finanzausschuss geführt werden. Zudem wird der Integrationsrat in den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration umbenannt. Entsprechende Anpassungen der Bezeichnungen ziehen sich durch mehrere Paragrafen der Satzung.
Die Änderungssatzung umfasst zudem Anpassungen bei finanziellen Schwellenwerten. In einem Paragrafen wird ein Kostenvolumen von bis zu 500.000 Euro ergänzt, während andere Grenzwerte von 25.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben werden sollen.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft die Vertretung des Oberbürgermeisters durch ehrenamtliche Bürgermeister bei dessen Verhinderung. Darüber hinaus wird festgelegt, dass die Geschäftsführung der IMPULS – Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH zu Tagesordnungspunkten, die ihren Tätigkeitsbereich betreffen, in Sitzungen des Rates sowie der verschiedenen Ausschüsse und Bezirksvertretungen hinzugezogen werden soll. Finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt werden mit der Vorlage nicht angegeben.
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