Entsendung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Ruhr-Lippe
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm bereitet die Entsendung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Ruhr-Lippe vor. Gemäß der Satzung des Zweckverbandes ist jede Gebietskörperschaft verpflichtet, fünf Mitglieder sowie deren Stellvertreter zu entsenden. Die Verbandsversammlung bildet das zentrale Organ des Verbandes und ist unter anderem für die Wahl der Verbandsleitung sowie für Beschlüsse zum Nahverkehrsplan, zu Satzungsänderungen und zum Haushalts- und Stellenplan zuständig.
Die Besetzung der Delegation erfolgt aus dem Kreis der politischen Mandatsträger der Vertretungskörperschaft, da eine Entsendung sachkundiger Bürgerinnen und Bürger laut Satzung nicht zulässig ist. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die Delegation neben den gewählten Mitgliedern auch den Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Vertretung umfasst. Mit der personellen Besetzung der Vertretung in das Gremium sind keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm verbunden.
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Beratungsfolge
- 03.11.2025kein Ergebnis hinterlegt
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