Entsendung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Ruhr-Lippe
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, Mitglieder und stellvertretende Mitglieder für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Ruhr-Lippe zu entsenden. Die Verbandsversammlung stellt das zentrale Organ des Zweckverbandes dar. Zu ihren Kompetenzen gehören unter anderem die Wahl der Verbandsleitung sowie Beschlüsse über den Nahverkehrsplan, Satzungsänderungen und den Haushalts- sowie Stellenplan.
Gemäß der Satzung des Zweckverbandes ist jede Gebietskörperschaft verpflichtet, fünf Mitglieder und deren Stellvertreter zu entsenden. Da die Mitglieder aus der Mitte der Vertretungskörperschaft gewählt werden müssen, ist eine Entsendung sachkundiger Bürger nicht zulässig. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Entsendung von Mitgliedern des Rates sowie des Oberbürgermeisters oder einer von ihm benannten Vertretung vor. Für die fünf Mitglieder sind jeweils Stellvertreter vorgesehen, um die Vertretung im Falle einer Verhinderung zu gewährleisten. Mit der Entsendung der Vertreter in die Verbandsversammlung sind keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm verbunden.
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