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Beschlussvorlage

Stadtwerke Hamm GmbH, Gremienbesetzung

BV-279/25 1. Ergänzung 03.11.2025 Amt für Konzernsteuerung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm soll die personelle Zusammensetzung der Gremien der Stadtwerke Hamm GmbH neu regeln. Gemäß der Beschlussvorlage BV-279/25 1. Ergänzung wird vorgeschlagen, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung, im Aufsichtsrat sowie im Beirat für den öffentlichen Personennahverkehr mit sofortiger Wirkung abzuberufen.

Für die Neubesetzung der Gesellschafterversammlung ist die Bestellung von sieben neuen Mitgliedern vorgesehen, darunter der Stadtkämmerer sowie Vertreter aus den Ratsfraktionen und dem Rat. Die neu gewählte Vertretung in der Gesellschafterversammlung soll zudem angewiesen werden, die Mitglieder des Aufsichtsrats zu bestimmen. Hierbei sind 14 Mitglieder durch die Stadt Hamm zu benennen, wobei der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person als Mitglied fungiert. Die restlichen sieben Mitglieder des Aufsichtsrats werden durch die Arbeitnehmerschaft gewählt.

Darüber hinaus soll die Gesellschafterversammlung angewiesen werden, neue Mitglieder für den Beirat für den öffentlichen Personennahverkehr zu benennen. Die Stadtwerke Hamm GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm. Die Besetzung der Organe unterliegt den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages sowie der Gemeindeordnung NRW.

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Beratungsfolge