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Beschlussvorlage

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen AöR, Gremienbesetzung

BV-256/25 1. Ergänzung 03.11.2025 Amt für Konzernsteuerung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamm beabsichtigt eine Änderung der personellen Besetzung im Verwaltungsrat des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Westfalen AöR. Die Stadt hält an dieser Institution einen Geschäftsanteil von 4,55 Prozent. Die Organstruktur der Untersuchungsanstalt umfasst gemäß den gesetzlichen Regelungen für integrierte Untersuchungsanstalten in Nordrhein-Westfalen den Vorstand sowie den Verwaltungsrat.

Der vorliegende Beschluss sieht vor, die aktuelle Vertretung der Stadt Hamm im Verwaltungsrat mit sofortiger Wirkung abzurufen. Im Rahmen der Neubesetzung soll ein Stadtrat als neues Mitglied des Gremiums benannt werden. Zudem ist die Bestellung einer Stellvertretung vorgesehen, um die Vertretung im Falle einer Verhinderung sicherzustellen. Die rechtliche Grundlage für die Entsendung von Personal aus der Verwaltung in den Verwaltungsrat ergibt sich aus dem Gesetz zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen.

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