Bildung und Zusammensetzung des Rechnungsprüfungsausschusses Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neugestaltung des Rechnungsprüfungsausschusses. Gemäß der Beschlussvorlage BV-294/25 ist vorgesehen, die Mitgliederzahl des Ausschusses von bisher 13 auf 15 Personen zu erhöhen. Dabei müssen mindestens acht der Mitglieder aus dem Rat der Stadt Hamm bestehen.
Die Wahl der Mitglieder und ihrer Stellvertreter unterliegt spezifischen Verfahrensvorschriften. Wenn sich die Fraktionen und Gruppen im Rat auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, kann die Besetzung durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen. Kommt kein einheitlicher Vorschlag zustande, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang, wobei die Sitze entsprechend dem Stimmenanteil der jeweiligen Wahlvorschläge verteilt werden.
Zusätzlich zu den primär gewählten Stellvertretern sollen weitere Ratsmitglieder, die im Rechnungsprüfungsausschuss nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge der Fraktionen als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass der Oberbürgermeister bei der personellen Besetzung von Ausschüssen nicht stimmberechtigt ist.
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Beratungsfolge
- 03.11.2025kein Ergebnis hinterlegt