Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm befasst sich mit der Neugründung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz. Laut der Beschlussvorlage BV-303/25 soll dieser Ausschuss wieder eingerichtet und die Mitgliederzahl auf insgesamt 15 Personen festgesetzt werden, wobei mindestens acht Ratsmitglieder dem Gremium angehören sollen.
Die Besetzung der Mandate kann gemäß der Gemeindeordnung durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen, sofern sich die Fraktionen und Gruppen im Rat auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Sollte keine Einigung über einen gemeinsamen Vorschlag erzielt werden, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang. Dabei werden die Sitze entsprechend dem Stimmenanteil der jeweiligen Wahlvorschläge verteilt.
Zusätzlich zur Wahl der ordentlichen Mitglieder ist die Benennung von stellvertretenden Ausschussmitgliedern vorgesehen. Hierbei sollen Ratsmitglieder, die nicht bereits im Ausschuss vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere Stellvertreter gewählt werden. Die Vorlage stellt zudem klar, dass der Oberbürgermeister bei der personellen Besetzung der Ausschüsse nicht stimmberechtigt ist. Finanzielle Auswirkungen durch die Neugründung des Gremiums werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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