Bestellung der Mitglieder des Umlegungsausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-242/25 befasst sich mit der Bestellung der Mitglieder des Umlegungsausschusses, die dem Rat der Stadt Hamm angehören. Dem Ausschuss obliegt die Durchführung von Umlegungs- bzw. Grenzregelungsverfahren, welche durch den Rat angeordnet werden. Die Struktur des Gremiums sieht vor, dass der Ausschuss aus zwei Ratsmitgliedern sowie drei vom Rat bestellten Mitgliedern mit besonderer fachlicher Qualifikation besteht.
Die aktuelle Besetzung der Ratsmitglieder im Ausschuss wurde für die Wahlperiode 2020 bis 2025 festgelegt. Gemäß den geltenden Bestimmungen zur Durchführung des Baugesetzbuches verbleiben die bisherigen Ratsmitglieder in ihrer Funktion im Umlegungsausschuss so lange, bis durch den neu gewählten Rat Nachfolger bestimmt wurden. Der Rat wird daher gebeten, die Mitglieder des Umlegungsausschusses zu wählen, welche dem Rat angehören.
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