Wahl der Mitglieder der 16. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm bereitet die Wahl der Vertreter für die 16. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) vor. Gemäß der Beschlussvorlage BV-238/25 sollen für die Stadt Hamm zwei Mitglieder sowie zwei Ersatzmitglieder bestimmt werden. Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren ist § 7b der Landschaftsverbandsordnung.
Die Wahl erfolgt im Rahmen einer Listenwahl nach dem Prinzip der mathematischen Proportion. Dabei nutzen die Ratsmitglieder eine Erststimme für die Listenwahl und eine Zweitstimme, die für eine von den Landesleitungen der Parteien oder Wählergruppen aufgestellte Reserveliste oder einzelne Bewerber abgegeben werden kann. Die entsprechenden Reservelisten konnten bis zum 6. Oktober 2025 eingereicht werden.
Wahlberechtigt sind Mitglieder der Vertretung sowie Bedienstete der Mitgliedskörperschaften, wobei die Anzahl der berücksichtigten Bediensteten nicht die Anzahl der gewählten Mitglieder überschreiten darf. Die Stimmabgabe hat in geheimer Abstimmung in unmittelbar aufeinanderfolgenden Wahlgängen innerhalb einer Ratssitzung zu erfolgen. Der Oberbürgermeister ist als Mitglied der Vertretung ebenfalls stimmberechtigt.
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