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Beschlussvorlage

Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder

BV-296/25 03.11.2025 Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm entscheidet im Rahmen der Beschlussvorlage BV-296/25 über die Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden. Gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Hamm ist dieser Ausschuss für die Bearbeitung von Anregungen und Beschwerden zuständig, die an den Rat gerichtet sind. Die Besetzung des Gremiums umfasst inklusive des Vorsitzenden elf Ratsmitglieder.

Die Wahl der Mitglieder kann durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen, sofern sich die Fraktionen und Gruppen im Rat auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Kommt keine Einigung zustande, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl abgestimmt, wobei die Sitze entsprechend dem Stimmenanteil der jeweiligen Wahlvorschläge verteilt werden.

Ergänzend zu den ordentlichen Mitgliedern sieht die Vorlage die Wahl weiterer stellvertretender Ausschussmitglieder vor. Hierbei sollen Ratsmitglieder, die im Ausschuss aktuell nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge der Fraktionen als weitere Stellvertreter bestimmt werden. Die Regelung stellt klar, dass es sich bei dieser Besetzung um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Aspekte werden in der Vorlage nicht aufgeführt.

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