Vorschlag zur Neuberufung von Mitgliedern in den Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, der Bezirksregierung Arnsberg Vorschläge für die Neubesetzung des Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit Hamm zu unterbreiten. Die Anfrage zur Nominierung von Mitgliedern erfolgte durch die zuständige Bezirksamtsbehörde.
Für die kommende Wahlperiode von 2025 bis 2030 wird vorgeschlagen, den Oberbürgermeister sowie eine Stadträtin als erste Stellvertreterin und einen weiteren Vertreter als zweiten Stellvertreter in den Ausschuss zu berufen. Die Berufung erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 20 Kündigungsschutzgesetzes.
Die Berechtigung zur Vorschlagserteilung für diesen Ausschuss liegt bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden, die dem Bezirk der Agentur für Arbeit Hamm angehören. Dies umfasst neben der Stadt Hamm auch den Kreis Unna. Die vorliegende Beschlussvorlage dient der formellen Umsetzung des Vorschlags an die Bezirksregierung Arnsberg.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 120 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 03.11.2025kein Ergebnis hinterlegt