Wahl der Ratsmitglieder im Integrationsrat der Stadt Hamm (ab 01.11.2025 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-246/25 regelt die Wahl von Ratsmitgliedern für den Integrationsrat der Stadt Hamm. Mit Wirkung zum 1. November 2025 wird das Gremium als Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration fortgeführt.
Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Hamm setzt sich der Integrationsrat aus 14 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, die nach den Grundsätzen des § 27 Abs. 2 der Gemeindeordnung gewählt werden. Ergänzend dazu sind sieben weitere stimmberechtigte Ratsmitglieder zu wählen, deren Auswahl auf Grundlage von § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung erfolgt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Wahl dieser sieben Ratsmitglieder für den neu zu bildenden Integrationsrat vor. Die Beratung und Entscheidung über die Besetzung ist für die Ratssitzung am 3. November 2025 vorgesehen. Aus der Vorlage gehen keine finanziellen Auswirkungen oder eine Klimarelevanz hervor.
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Beratungsfolge
- 03.11.2025kein Ergebnis hinterlegt