Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät in seiner Sitzung am 3. November 2025 über eine Neufassung der Zuständigkeitsordnung des Rates. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage BV-350/25 schlägt die Verwaltung vor, die Regelungen zur Aufgabenverteilung und Entscheidungskompetenz des Gremiums grundlegend neu zu beschließen.
Durch den beabsichtigten Beschluss würde die am 15. Dezember 2020 verabschiedete Zuständigkeitsordnung, die zuletzt im September 2022 geändert wurde, außer Kraft treten. Zur Unterstützung der Entscheidung liegen der Vorlage eine neue Fassung der Ordnung sowie eine Synopse bei, welche die Unterschiede zwischen der bisherigen und der neuen Regelung gegenüberstellt.
Die Neufassung der Zuständigkeitsordnung ist mit keinen finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Änderungen verbunden. Federführend für die Beschlussvorlage ist das Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten.
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Beratungsfolge
- 03.11.2025kein Ergebnis hinterlegt