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Beschlussvorlage

Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Kreispolizeibeirates

BV-236/25 03.11.2025 Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm wird im Rahmen der Beschlussvorlage BV-236/25 die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Kreispolizeibeirates vornehmen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung am 3. November 2025 angesetzt.

Die Zusammensetzung des Gremiums folgt den Bestimmungen der Paragrafen 15 und 17 des Polizeiorganisationsgesetzes. Dem Beirat gehören elf Mitglieder an. Der Rat wählt die Mitglieder sowie deren Stellvertreter für die Dauer der aktuellen Wahlperiode aus seiner Mitte im Wege der Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer.

Neben den Ratsmitgliedern können auch weitere Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohner als Mitglieder oder Stellvertreter in den Kreispolizeibeirat gewählt werden. Dabei darf die Anzahl dieser externen Mitglieder die Zahl der Vertreter aus dem Rat nicht überschreiten. Eine Mitgliedschaft oder Stellvertretung durch Beamtinnen, Beamte, Angestellte oder Beschäftigte der Polizei ist jedoch ausgeschlossen.

Die Vorlage sieht keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevante Aspekte vor.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 140 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge