Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-306/25 1. Ergänzung befasst sich mit der Bildung und der personellen Zusammensetzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hamm. Der vorliegende Vorschlag sieht die Wahl von insgesamt 15 stimmberechtigten Mitgliedern vor. Diese Gruppe soll sich aus neun Ratsmitgliedern beziehungsweise Personen mit Erfahrung in der Jugendarbeit sowie sechs Personen zusammensetzen, die von Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen werden. Die Besetzung umfasst zudem die Benennung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern.
Ergänzend zur stimmberechtigten Mitgliederschaft sollen Vertreter des Stadtsportbundes, der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII sowie des Jugendamtselternbeirats als ständige Mitglieder ohne Stimmrecht in den Ausschuss berufen werden. Des Weiteren sind verschiedene beratende Mitglieder aus Bereichen der Verwaltung, der Justiz, der Polizei, der Schulen und der Religionsgemeinschaften vorgesehen.
Die Vorlage enthält zudem Vorschlagslisten für die ordentlichen Mitglieder sowie für die stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses. Ein rechtlicher Hinweis stellt klar, dass der Oberbürgermeister bei der personellen Besetzung der Ausschüsse gemäß der Gemeindeordnung nicht stimmberechtigt ist. Die Beratung der Vorlage im Rat ist für den 3. November 2025 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen oder Angaben zur Klimarelevanz werden in dem Dokument nicht ausgewiesen. Federführend für die Vorlage ist das Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 03.11.2025kein Ergebnis hinterlegt
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