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Beschlussvorlage

Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS), Gremienbesetzung

BV-281/25 03.11.2025 Amt für Konzernsteuerung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm berät über eine Neubesetzung der städtischen Vertretung in der Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS). Mit der Beschlussvorlage BV-281/25 wird vorgeschlagen, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung sowie im Aufsichtsrat der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung abzuberufen.

Die Stadt Hamm hält einen Geschäftsanteil von 6,6 Prozent an der UKBS. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft ist die Stadt berechtigt, ein Mitglied in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Für den Aufsichtsrat steht der Stadt aufgrund der Höhe der Stammeinlagen ein Sitz zu, wobei zudem die Benennung eines stellvertretenden Mitglieds vorgesehen ist. Die vorliegende Vorlage sieht vor, neue Mitglieder für die Gesellschafterversammlung sowie ein neues Mitglied und eine stellvertretende Person für den Aufsichtsrat zu bestellen.

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Beratungsfolge