Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit hier: Ständige Mitglieder mit beratender Stimme
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-311/25 wird die Berufung von ständigen Mitgliedern mit beratender Stimme für den Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit in Hamm thematisiert. Auf Grundlage des Schulverwaltungsgesetzes ist vorgesehen, jeweils einen Vertreter der katholischen sowie der evangelischen Kirche als ständige Mitglieder in das Gremium zu berufen.
Die gesetzliche Regelung nach § 12 Abs. 2 Satz 2 des Schulverwaltungsgesetzes sieht vor, dass die Kirchen jeweils einen Geistlichen oder eine andere Vertretung benennen können. Die Mitwirkung dieser Vertreter ist dabei auf Angelegenheiten beschränkt, die den Schulausschuss betreffen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen die konkreten Vorschläge der beiden Kirchen für die Besetzung der Mandate sowie für die stellvertretenden Mitglieder noch nicht vor. Eine entsprechende Entscheidung im Rat ist für die Sitzung am 3. November 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2025kein Ergebnis hinterlegt