Bildung eines Wahlprüfungsausschusses und Wahl der Mitglieder
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Bildung eines Wahlprüfungsausschusses für die Kommunalwahl 2025 entscheiden. Laut der Beschlussvorlage BV-297/25 1. Ergänzung ist vorgesehen, das Gremium mit 15 Mitgliedern sowie 15 stellvertretenden Mitgliedern zu besetzen. Die Aufgabe des Ausschusses besteht darin, nach einer Vorprüfung durch den Wahlleiter über etwaige Einsprüche gegen die Wahl sowie über die Gültigkeit der Wahl zu entscheiden. Die Frist für die Erhebung von Einsprüchen endete am 24. Oktober 2025.
Die Besetzung des Ausschusses erfolgt auf Basis eines Vorschlags, der unter anderem Mitglieder wie Justus Moor, Stefan Heitkemper und Johanna Westermeier vorsieht. Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung kann die Wahl durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen, sofern sich die Fraktionen im Rat auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Kommt keine Einigung zustande, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl abgestimmt. In diesem Fall sollen die stellvertretenden Mitglieder in einem separaten Wahlgang bestimmt werden. Finanzielle Auswirkungen durch die Bildung des Ausschusses sind nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2025kein Ergebnis hinterlegt