Hammer gemeinnützige Baugesellschaft mbH, Gremienbesetzung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neubesetzung der Organe der Hammer gemeinnützigen Baugesellschaft mbH. Die Stadt hält eine Beteiligung von 80,7 Prozent an dem Unternehmen. Mit der Beschlussvorlage BV-260/25 wird vorgeschlagen, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat mit sofortiger Wirkung abzuberufen.
Für die künftige Besetzung sieht der Entwurf vor, ein neues Mitglied für die Gesellschafterversammlung zu bestellen. Für den Aufsichtsrat sollen acht Mitglieder benannt werden, wobei der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Bedienstete als Teil des Gremiums fungiert. Die Neubesetzung orientiert sich an den Vorgaben des Gesellschaftsvertrages sowie an den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW. Finanzielle Auswirkungen oder eine Relevanz für den Klimaschutz sind mit dem Vorhaben nicht verbunden.
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Beratungsfolge
- 03.11.2025kein Ergebnis hinterlegt