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Beschlussvorlage

Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der Bezirksvertretungen

BV-351/25 03.11.2025 Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm berät über die Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der Bezirksvertretungen. Die Beschlussvorlage BV-351/25 sieht Anpassungen in mehreren Paragrafen der bestehenden Regelungen vor.

Ein wesentlicher Teil der vorgeschlagenen Änderungen betrifft die Erhöhung von Finanzbeträgen. In den Paragrafen 3 sowie 4 werden Beträge, die bisher auf 25.000 Euro festgesetzt waren, auf 50.000 Euro angehoben. Zudem wird der Wortlaut bezüglich der Zuständigkeiten für kulturelle und bildungsspezifische Einrichtungen in den Bezirken präzisiert. Dies umfasst unter anderem die Nebenstellen der städtischen Kulturämter wie das Stadtarchiv, die Stadtbücherei, die Musikschule sowie das Gustav-Lübcke-Museum und die Volkshochschule.

Darüber hinaus sieht die Vorlage eine Umbenennung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugendhilfe in „Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie“ vor. Ein weiterer Punkt ist die Anpassung der Bezeichnungen für die Leitung der Bezirksvertretungen, wobei der Begriff „Bezirksvorsteher oder sein Stellvertreter“ durch die Bezeichnung „Bezirksbürgermeister/die Bezirksbürgermeisterin oder die Stellvertreter:innen“ ersetzt werden soll. Die Verwaltung gibt an, dass diese Änderungen keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 167 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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