Wahl von Mitgliedern für die Veranstaltergemeinschaft für lokalen Rundfunk
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll am 3. November 2025 über die Benennung von Mitgliedern für die Veranstaltergemeinschaft für lokalen Rundfunk, Lippewelle Hamm e.V., entscheiden. Die Grundlage für dieses Verfahren bildet das Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen. Da die Zulassung lokaler Rundfunkprogramme durch die Landesanstalt für Rundfunk NRW an eine einzige Veranstaltergemeinschaft gebunden ist, müssen die beteiligten Institutionen ihre Vertreter bestimmen.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen kann der Rat der kreisfreien Stadt zwei Mitglieder für diese Gemeinschaft benennen. Die Auswahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens. Neben dem Rat sind weitere gesellschaftliche Gruppen wie Kirchen, Arbeitgeberverbände oder der DGB berechtigt, jeweils ein Mitglied zu bestimmen. Dabei sieht das Gesetz vor, dass Stellen, die mehrere Mitglieder benennen, diese mindestens zur Hälfte mit Frauen besetzen müssen.
In der Beschlussvorlage werden Justus Moor und Anita Heinemann als Vertreter für die Stadt Hamm vorgeschlagen. Die endgültige Entscheidung über die Besetzung der beiden Sitze erfolgt im Rahmen der kommenden Ratssitzung.
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Beratungsfolge
- 03.11.2025kein Ergebnis hinterlegt