Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird in seiner Sitzung am 3. November 2025 über die Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertreter entscheiden. Die Beschlussvorlage BV-307/25 1. Ergänzung legt hierfür die personellen Besetzungen für verschiedene Gremien fest.
Die rechtliche Grundlage bildet § 58 Abs. 5 der Gemeindeordnung. Dieser sieht vor, dass die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus den stimmberechtigten Ratsmitgliedern bestimmen, sofern eine Einigung zwischen den Fraktionen erzielt wird und kein Widerspruch durch ein Fünftel der Ratsmitglieder erfolgt. Bei fehlender Einigung findet ein Verfahren zur Zuteilung statt, das sich an der Mitgliederstärke der Fraktionen orientiert.
Die Vorlage konkretisiert die Besetzung für zahlreiche Ausschüsse. So sind unter anderem Claudia Prätsch als Vorsitzende für den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden sowie Ingo Müller für den Ausschuss für Digitalisierung, Innovation und Verwaltungsmodernisierung vorgesehen. Die Regelung umfasst zudem die Leitung der Ausschüsse für Klima-, Umwelt- und Naturschutz, Kultur, Schule, Sicherheit, Soziales, Stadtentwicklung sowie Wirtschaft und Arbeit. Ebenso werden die Positionen im Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss festgelegt. Finanzielle Auswirkungen oder eine Klimarelevanz sind mit dieser Vorlage nicht verbunden.
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- 03.11.2025kein Ergebnis hinterlegt