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Beschlussvorlage

Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hamm vom 15. Dezember 2020

BV-348/25 03.11.2025 Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm berät am 3. November 2025 über eine Änderung der Geschäftsordnung des Rates vom 15. Dezember 2020. Die Beschlussvorlage BV-348/25 sieht Anpassungen in zwei Paragrafen vor, die die Organisation und die Einberufung von Sitzungen betreffen.

In § 2 Abs. 1 wird der Wortlaut zur Bildung von Fraktionen und Gruppen konkretisiert. Ratsmitglieder können sich zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen, wobei die Mindestgröße durch die Gemeindeordnung geregelt ist. Zudem wird festgehalten, dass Fraktionen gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung ein eigenes Statut verfassen müssen.

Die zweite Änderung betrifft § 3 Abs. 1 und regelt die Einberufung von Ratssitzungen. Der Oberbürgermeister legt weiterhin Zeit, Ort sowie die Tagesordnung fest. Die Einberufung erfolgt künftig grundsätzlich durch eine elektronische Mitteilung per E-Mail, welche darauf hinweist, dass die Tagesordnung im Ratsinformationssystem zur Verfügung steht. Den Ratsmitgliedern wird ermöglicht, sämtliche Vorlagen – sowohl öffentliche als auch nichtöffentliche – im datengeschützten Bereich des Ratsinformationssystems unter Verwendung ihrer persönlichen Zugangsdaten einzusehen.

Die Änderungen treten unmittelbar mit der Beschlussfassung durch den Rat in Kraft. Aus der Vorlage geht hervor, dass die Anpassungen keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevante Folgen haben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge