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Beschlussvorlage

Zentralhallen Hamm GmbH, Gremienbesetzung

BV-283/25 03.11.2025 Amt für Konzernsteuerung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage BV-283/25 wird dem Rat der Stadt Hamm vorgeschlagen, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung sowie im Aufsichtsrat der Zentralhallen Hamm GmbH mit sofortiger Wirkung abzuberufen.

Für die Neubesetzung der Organe sieht die Vorlage vor, ein neues Mitglied für die Gesellschafterversammlung zu bestellen. Zudem soll der Gesellschafterversammlung ein Vorschlag zur Wahl eines neuen Mitglieds für den Aufsichtsrat unterbreitet werden. Die Stadt Hamm hält einen Geschäftsanteil von 0,1 Prozent an der Zentralhallen Hamm GmbH. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft ist die Stadt Hamm dazu berechtigt, ein Mitglied in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Für den Aufsichtsrat besteht zudem die Möglichkeit des Rates, der Gesellschafterversammlung einen entsprechenden Vorschlag zur Wahl zu unterbreiten.

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Beratungsfolge