Bildung eines Wahlprüfungsausschusses und Wahl der Mitglieder
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll im Rahmen der Beschlussvorlage BV-297/25 die Bildung eines Wahlprüfungsausschusses für die Kommunalwahl 2025 beschließen. Gemäß dem Kommunalwahlgesetz ist dieser Ausschuss dafür zuständig, über etwaige Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl zu entscheiden. Der Wahlleiter legt dem Gremium hierzu die eingegangenen Einsprüche und Unterlagen zur Vorprüfung vor, woraufhin der Ausschuss dem Rat einen Vorschlag für einen abschließenden Beschluss unterbreiten soll.
Die Vorlage sieht eine Besetzung des Ausschusses mit 15 Mitgliedern sowie stellvertretenden Mitgliedern vor. Damit wird die Mitgliederzahl gegenüber dem Ausschuss der Kommunalwahl 2020, der aus 13 Personen bestand, erhöht. Die Wahl der Mitglieder kann durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen, sofern sich die Fraktionen und Gruppen des Rates auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Kommt keine Einigung zustande, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. In diesem Fall werden die stellvertretenden Ausschussmitglieder in einem separaten Wahlgang bestimmt.
Die Frist für Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl endet am 24. Oktober 2025, nachdem das Wahlergebnis am 24. September 2025 bekannt gegeben wurde. Bei der personellen Besetzung des Ausschusses ist zu beachten, dass der Oberbürgermeister gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht stimmberechtigt ist.
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