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Beschlussvorlage

Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG), Gremienbesetzung

BV-276/25 03.11.2025 Amt für Konzernsteuerung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage BV-276/25 des Amtes für Konzernsteuerung wird die Neubesetzung der städtischen Vertretung in der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG) behandelt. Die Stadt Hamm hält am Unternehmen einen Geschäftsanteil von 5,3 Prozent.

Der vorliegende Entwurf sieht vor, die bisherige Vertretung sowohl in der Gesellschafterversammlung als auch im Aufsichtsrat der RLG mit sofortiger Wirkung abzuberufen. Für die Neubesetzung der Gremien ist die Bestellung neuer Mitglieder vorgesehen. Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH kann sich die Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung durch eine Person vertreten lassen und entsendet zudem ein Mitglied in den Aufsichtsrat.

Die Entscheidung über diesen Vorschlag wird im Rat der Stadt Hamm in der Sitzung am 3. November 2025 im beschließenden Verfahren erwartet. Finanzielle Auswirkungen oder eine Relevanz für den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht angegeben.

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