Stadtwerke Hamm GmbH, Gremienbesetzung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Neubesetzung der Organe der Stadtwerke Hamm GmbH entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-279/25 sieht vor, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung, im Aufsichtsrat sowie im Beirat für den öffentlichen Personennahverkehr mit sofortiger Wirkung abzuberufen.
Im Rahmen der Neubesetzung sollen neue Mitglieder für die Gesellschafterversammlung bestellt werden. Dieses Gremium soll aus insgesamt sieben Personen bestehen, wobei der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Bedienstete als festes Mitglied vorgesehen ist. Die weiteren Mitglieder der Gesellschafterversammlung werden aus dem Rat der Stadt Hamm bestimmt.
Die neu gewählte Vertretung in der Gesellschafterversammlung wird zudem angewiesen, die Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen. Von den insgesamt 21 Mitgliedern des Aufsichtsrats sollen 14 Personen durch die Stadt Hamm benannt und von der Gesellschafterversammlung gewählt werden, wobei auch hier der Oberbürgermeister oder eine Vertretung ein festes Mitglied bildet. Die verbleibenden sieben Mitglieder des Aufsichtsrats werden durch die Arbeitnehmerschaft der Gesellschaft nach betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen gewählt. Des Weiteren soll die Gesellschafterversammlung die Mitglieder für den Beirat für den öffentlichen Personennahverkehr benennen, wobei ebenfalls die Beteiligung des Oberbürgermeisters oder einer Vertretung vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
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