Änderungen der Richtlinien über Bildung und Tätigkeit des Inklusionsbeirates der Stadt Hamm einschließlich Berücksichtigung der EUTB (s. anliegenden Antrag der EUTB vom 04.09.2025)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät in seiner Sitzung am 3. November 2025 über eine Änderung der Richtlinien zur Bildung und Tätigkeit des Inklusionsbeirates. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-228/25 sieht vor, die bisherige Bezeichnung des Behindertenbeirats in Inklusionsbeirat zu ändern. Diese Anpassung erfolgt im Kontext eines bereits gefassten Ratsbeschlusses sowie der laufenden Erstellung eines städtischen Inklusionsplans.
Neben der Umbenennung umfasst die Vorlage eine Erweiterung der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Gremiums. Die Neugestaltung der Richtlinien berücksichtigt zudem einen Antrag der Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) vom 4. September 2025. Durch die vorgeschlagenen Änderungen sollen die Strukturen des Beirates angepasst werden.
Die Verwaltung, federführend das Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, hat für die Umsetzung der Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ausgewiesen. Die Entscheidung über die Neugestaltung der Richtlinien und die Erweiterung des Gremiums wird im Rahmen der Sitzung als beschließender Tagesordnungspunkt behandelt.
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Beratungsfolge
- 03.11.2025kein Ergebnis hinterlegt