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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
- 3.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 24.03.2026
- 4.Beschlüsse
- 4.18. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Hamm vom 6. November 2004 zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom 3. November 2025Zur Vorlage · BV-138/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird sich im Juli 2026 mit der achten Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Hamm befassen. Gegenstand der Beschlussvorlage BV-138/26 ist die Anpassung von Wertgrenzen innerhalb des § 8 Absatz 2 der bestehenden Satzung.
Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, verschiedene finanzielle Schwellenwerte und Kostengrenzen aus dem Text zu entfernen. Konkret sollen Zusätze zu Kostenvolumina von bis zu 500.000 Euro sowie Vorgaben zu veranschlagten Bausummen oder Kosten von mehr als 50.000 Euro netto in mehreren Unterpunkten des genannten Paragrafen entfallen. Eine finanzielle Auswirkung der Änderung auf den städtischen Haushalt wird in der Vorlage nicht angegeben, und es besteht keine Klimarelevanz.
Der Beratungs- und Beschlussprozess ist für den Zeitraum Ende Juni bis Anfang Juli 2026 angesetzt. Die Bezirksvertretungen Pelkum, Mitte, Heessen, Bockum-Hövel, Herringen, Uentrop und Rhynern sollen die Vorlage zwischen dem 23. und 25. Juni 2026 vorberatend behandeln. Im Anschluss findet am 6. Juli 2026 eine Beratung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss statt, bevor der Rat der Stadt Hamm am 7. Juli 2026 die abschließende Entscheidung treffen soll.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.2Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der BezirksvertretungenZur Vorlage · BV-142/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über eine Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der Bezirksvertretungen beraten. Die Beschlussvorlage BV-142/26 sieht Anpassungen vor, die der inhaltlichen Klarstellung der bestehenden Regelungen dienen sollen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die Neufassung von Paragraf 3. Hierbei soll ein Betrag von 25.000 Euro als Richtwert für die Feststellung eines Geschäfts der laufenden Verwaltung dienen. Damit wird die Abgrenzung zwischen den Aufgaben der Bezirksvertretungen und der laufenden Verwaltung konkretisiert. Darüber hinaus ist vorgesehen, in Paragraf 4 die Nummern 12 und 13 so zu ändern, dass der Wortlaut bezüglich einer jährlichen Grenze von 25.000 Euro bei Miet- und Pachtzinsen entfällt.
Die Vorlage geht vom Amt für gesamtstädtische Steuerung aus und weist keine finanziellen Auswirkungen oder eine Klimarelevanz aus. Der Beratungsprozess sieht vor, dass die verschiedenen Bezirksvertretungen der Stadt Hamm zwischen dem 23. und 25. Juni 2026 vorberatend Stellung beziehen. Nach der Beratung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 6. Juli 2026 soll der Rat der Stadt Hamm am 7. Juli 2026 die abschließende Entscheidung treffen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.31. Aktualisierung der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates der Stadt HammZur Vorlage · BV-69/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die erste Aktualisierung der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-69/26 des Stadtplanungsamtes sieht Anpassungen in der personellen Zusammensetzung sowie im organisatorischen Ablauf des Gremiums vor.
Um den Übergang bei auslaufenden Amtszeiten externer Mitglieder im Jahr 2027 sicherzustellen, wird eine Überlappung der Mandatsperioden vorgeschlagen. Dies soll eine schrittweise Neuberufung ermöglichen und die Einarbeitung neuer Mitglieder durch das bestehende Gremium unterstützen. Zudem soll die bisher festgelegte Sitzungsfrequenz von zwei Monaten entfallen; stattdessen wird auf die zeitliche Abstimmung mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität verwiesen.
Ein weiterer Bestandteil der Änderung betrifft die fachliche Erweiterung des Beirates. Angesichts klimatischer Herausforderungen soll die Anzahl der externen Mitglieder von drei auf vier erhöht werden. Dabei soll die Landschaftsarchitektur als Fachdisziplin ergänzt werden, um die Expertise für Themen wie Stadtgrün, Fassadenbegrünung und Außenanlagen zu stärken. Mit der Neuregelung sind keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm verbunden.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.4Verabschiedung des Inklusionsplans der Stadt HammZur Vorlage · BV-107/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den vorliegenden Inklusionsplan als strategische Grundlage für die Weiterentwicklung einer inklusiven Stadtgesellschaft verabschieden. Die Beschlussvorlage BV-107/26 des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege legt ein ressortübergreifendes Handlungskonzept zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vor, das sich an den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert.
Der Plan definiert Ziele und Maßnahmen in neun zentralen Handlungsfeldern. Diese umfassen Bereiche wie Familie und soziales Netz, Bildung und Ausbildung, Arbeit, Wohnen, Mobilität sowie Gesundheit, Selbstbestimmung, Freizeit, Kultur und Sport, politische Partizipation und eine inklusive Verwaltung. Die Erarbeitung des Plans erfolgte unter wissenschaftlicher Begleitung durch das Planungsbüro transfer. Im Rahmen eines Beteiligungsprozesses, der unter anderem Workshops und die Arbeit einer Lenkungsgruppe beinhaltete, wurden Maßnahmen erarbeitet und anschließend innerhalb der Stadtverwaltung auf ihre Umsetzbarkeit sowie Zuständigkeit geprüft.
Die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen soll durch die Verwaltung schrittweise erfolgen. Die Finanzierung der einzelnen Vorhaben ist dabei an die jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gebunden. Der Rat wird über den Stand der Umsetzung regelmäßig informiert.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 29.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 23.06.2026 · Inklusionsbeirat
- 4.5Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Hamm zum 31.12.2025Zur Vorlage · BV-141/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Hamm zum 31. Dezember 2025 liegt dem Rat zur Kenntnisnahme und Prüfung vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Entwurf zur weiteren Untersuchung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen.
Die Ergebnisrechnung für das Jahr 2025 schließt mit einem negativen Ergebnis von 61 Millionen Euro ab. Damit folgt auf neun Jahre positive Ergebnisse erstmals wieder ein negatives Resultat. Das Eigenkapital der Stadt verringerte sich auf 129,6 Millionen Euro. Im Bereich der Investitionen wurde ein Volumen von 50,3 Millionen Euro umgesetzt. Die Kredite für Investitionen und zur Liquiditätssicherung stiegen auf insgesamt 497,4 Millionen Euro an.
In der Finanzrechnung weist die laufende Verwaltungstätigkeit einen Saldo von -50,3 Millionen Euro aus, verglichen mit -13,7 Millionen Euro im Vorjahr. Als Gründe für diese Entwicklung werden steigende Preise, Auswirkungen aus Tarifabschlüssen sowie zunehmende Aufgaben ohne entsprechende finanzielle Beteiligung von Bund und Land angeführt. In der Folge ist für den Haushaltsplan 2026/2027 die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes vorgesehen, da für das Jahr 2027 eine bilanzielle Überschuldung erwartet wird.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.6Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 und Behandlung des Jahresergebnisses des ASHZur Vorlage · BV-136/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Jahresablag 2025 des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebs Hamm (ASH) feststellen. Laut der Beschlussvorlage BV-136/26 schließt das Geschäftsjahr mit einer Bilanzsumme von 38.905.654,89 Euro ab. Dabei wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.238.292,31 Euro erwirtschaftet, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.
Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zum Vorjahr von 31,8 Millionen Euro auf 33,4 Millionen Euro an, was insbesondere auf höhere Erträge in den Bereichen Abfallsammlung, Fuhrpark sowie gewerbliche Entsorgungsdienstleistungen zurückzuführen ist. Diesen Zuwächsen standen gestiegene Aufwendungen bei Personal, Material sowie Abschreibungen gegenüber. Im Bereich der Investitionen wurden im Jahr 2025 insgesamt 4,2 Millionen Euro aufgewendet, wobei ein Schwerpunkt auf der Beschaffung von Fahrzeugen für den städtischen Fuhrpark lag, darunter 14 vollelektrische Personenkraftwagen sowie weitere Spezialfahrzeuge.
Die Entwicklung der einzelnen Sparten zeigt unterschiedliche Ergebnisse: Während die Deponie, die Kompostierung sowie der Fuhrpark und gewerbliche Dienstleistungen positive Beiträge lieferten, verzeichneten die Abfallsammlung und die Straßenreinigung negative Ergebnisse. Letzteres wird mit Erhöhungen der Rückstellungen für Versorgungsleistungen von pensionierten Beamten begründet. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH hat den Jahresabschluss geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Es wurden keine bestandsgefährdenden Risiken festgestellt.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.7Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31.12.2025Zur Vorlage · BV-149/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über den Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31. Dezember 2025. Gemäß der Beschlussvorlage BV-149/26 beläuft sich der ausgewiesene Jahresüberschuss auf 2.143.842,34 Euro. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, diesen gesamten Betrag in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse einzustellen. Eine Ausschüttung an den Träger sowie eine Einstellung in die freie Rücklage sind nicht vorgesehen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts erfolgte durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm hat den Abschluss bereits in seiner Sitzung am 29. Juni 2026 festgestellt und über die Verwendung des Überschusses beraten. Im Rahmen der Vorlage wird dem Rat zudem vorgeschlagen, die Organe der Sparkasse Hamm auf Grundlage des geprüften Jahresabschlusses zu entlasten.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.8Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer für die Wahlausschüsse der Wahlkreis 117 und 118 zur Landtagswahl 2027Zur Vorlage · BV-96/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm bereitet die Besetzung der Kreiswahlausschüsse für die Landtagswahl 2027 vor. Gemäß der Beschlussvorlage BV-96/26 sollen für die Wahlkreise 117 und 118 Beisitzer sowie deren Stellvertreter gewählt werden.
Der Wahlkreis 117 umfasst den Stadtbezirk Herringen sowie die Gemeinden Bergkamen, Bönen und Kamen. Da der Landrat des Kreises Unna als Kreiswahlleiter fungiert, wird für das dem Gebiet der Stadt Hamm zustehende Mandat die Wahl eines Beisitzers und eines stellvertretenden Beisitzers durch die SPD vorgeschlagen.
Für den Wahlkreis 118, der die Stadtbezirke Mitte, Uentrop, Rhynern, Pelkum, Bockum-Hövel und Heessen umfasst, ist der Oberbürgermeister der Stadt Hamm als Wahlleiter zuständig. Die Besetzung der sechs Sitze im Kreiswahlausschuss erfolgt auf Grundlage des Ergebnisses der letzten Ratswahl unter Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens. Die Sitzverteilung sieht drei Sitze für die SPD, zwei Sitze für die CDU und einen Sitz für die AfD vor. Die entsprechenden personellen Vorschläge der Fraktionen sind Bestandteil der Vorlage.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.8.1Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer für die Wahlausschüsse der Wahlkreis 117 und 118 zur Landtagswahl 2027Zur Vorlage · BV-96/26 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm bereitet die Besetzung der Kreiswahlausschüsse für die Landtagswahl 2027 vor. Mit der Beschlussvorlage BV-96/26 1. Ergänzung sollen Beisitzer und deren Stellvertreter für die Wahlkreise 117 und 118 bestimmt werden.
Für den Wahlkreis 117, der neben dem Stadtbezirk Herringen auch die Gemeinden Bergkamen, Bönen und Kamen umfasst, wird ein Mandat durch den Rat der Stadt Hamm zu besatzten. Auf Vorschlag des Kreiswahlleiters des Kreises Unna sind hierfür Jörg Großekappenberg als Beisitzer und Ralf Jähn als stellvertretender Beisitzer vorgesehen.
Im Wahlkreis 118, der die Stadtbezirke Mitte, Uentrop, Rhynern, Pelkum, Bockum-Hövel und Heessen umfasst, sollen sechs Mitglieder sowie deren Stellvertreter gewählt werden. Die Sitzverteilung ergibt sich aus dem Ergebnis der letzten Kommunalwahl nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren und sieht drei Sitze für die SPD, zwei für die CDU und einen Sitz für die AfD vor. Als Beisitzer werden Monika Simshäuser, Michael Schäfer, Sabine Zumbrink, Bernhard Haberkamp, Anita Heinemann und Dennis Reinert vorgeschlagen. Die entsprechenden Stellvertretungen umfassen Christa Pohl, Tobias Lohse, Tina Kemper, Michael Pricking, Sinan Karaagaç und Manuel Brandt.
Die Vorlage wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss vorberatend behandelt und dem Rat der Stadt Hamm zur Entscheidung vorgelegt.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.9Umbesetzung im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, im Kreispolizeibeirat und in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Ruhr-LippeZur Vorlage · BV-154/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-154/26 regelt personelle Umbesetzungen in verschiedenen Gremien der Stadt Hamm. Auf Antrag der AfD-Ratsfraktion soll ein Ratsmitglied für ein anderes Ratsmitglied in den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration gewählt werden.
Zudem ist vorgesehen, dass das genannte Ratsmitglied als ordentliches Mitglied in den Kreispolizeibeirat nachrückt und dabei die Position eines weiteren Ratsmitglieds übernimmt. Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Ruhr-Lippe. Hier soll das ebenfalls vorgeschlagene Ratsmitglied für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied als ordentliches Mitglied in die Versammlung gewählt werden.
Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder zur Klimarelevanz der vorgeschlagenen Änderungen.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.10Umbesetzung in einem städtischen Ausschuss hier: Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und FreizeitZur Vorlage · BV-153/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Pro Hamm – BSW hat eine personelle Änderung im Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit beantragt. In der Beschlussvorlage BV-153/26 wird vorgeschlagen, Kürsad Cacmak als stellvertretendes Mitglied in den genannten Ausschuss zu wählen. Er soll die Position von Zehra Savas übernehmen.
Die Vorlage liegt dem Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten vor. Der Vorgang ist im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss für die Sitzung am 06. Juli 2026 zur Vorberatung vorgesehen. Die endgültige Entscheidung über den Beschlussvorschlag soll durch den Rat in der Sitzung am 07. Juli 2026 erfolgen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass die Umbesetzung keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat. Zudem wird die Klimarelevanz des Vorhabens mit „Nein“ angegeben.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.112030 Agenda des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)/Deutsche Sektion: "Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten"Zur Vorlage · BV-134/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über den Anschluss an die Erklärung „Agenda 2030 – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für gesamtstädtische Steuerung sieht vor, die Stadt in die Umsetzung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung einzubinden.
Im Rahmen dieses Vorhabens sollen verschiedene Maßnahmen eingeleitet werden. Dazu gehört die Fortführung der Zielsetzungen der Charta Faire Metropole Ruhr im Bereich des fairen Handels sowie der fairen öffentlichen Beschaffung. Ein weiteres Ziel ist die Erreichung einer klimaneutralen Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035. Hierzu sollen auch Projekte des Umweltamtes, wie ein Hitzeaktionsplan und ein Klimafolgen-Anpassungskonzept, umgesetzt werden.
Die Vorlage sieht zudem eine verstärkte Beteiligung an Nachhaltigkeitsnetzwerken auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene vor, beispielsweise im Netzwerk der Fair Trade Towns. Die Stadtverwaltung beabsichtigt, die nachhaltige Entwicklung bei zukünftigen Planungen stärker zu berücksichtigen. Darüber hinaus soll die Projektzusammenarbeit mit Kommunen aus Ländern des Globalen Süden durch das Städtepartnerschaftsnetz vertieft werden.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 4.12Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes (MEP) für die Jahre 2026-2030Zur Vorlage · BV-133/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Fortschreibung des Medienentwicklungsplans (MEP) für den Zeitraum 2026 bis 2030 zur Kenntnis nehmen. Die Beschlussvorlage des Amtes für schulische Bildung sieht vor, dass die Verwaltung die Empfehlungen eines Gutachters in den Bereichen Infrastruktur, Ausstattung, Support und Fortbildung umsetzt. Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Beauftragung der Verwaltung, die vorhandene Telefonie auf Voice over Internetprotokoll (VoIP) umzustellen, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Hinsichtlich der digitalen Endgeräte empfiehlt das Gutachten für die Jahrgänge eins bis sechs eine Ausstattungsquote von 50 Prozent, während ab der siebten Jahrgangsstufe eine 1:1-Ausstattung vorgesehen ist. Für Förderschulen und Berufskollegs wird eine durchgehende 1:1-Ausstattung angestrebt. Im Bereich der Infrastruktur ist die Beschaffung neuer Firewalls vorgesehen, um den Anforderungen an die Netzwerksicherheit gerecht zu werden. Die Vorlage bezieht sich auf die Ergebnisse des vorangegangenen Medienentwicklungsplans 2020–2024, durch dessen Umsetzung bereits eine Glasfaseranbindung der Schulen sowie ein flächendeckendes WLAN in den Schulgebäuden realisiert wurden.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.07.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Innovation und Verwaltungsmodernisierung
- 02.07.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.13Fortsetzung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“ durch freie TrägerZur Vorlage · BV-129/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“ für das Kita-Jahr 2026/2027 fortzuführen. Vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung sollen die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems (AWO) sowie der DRK Kreisverband Hamm e.V. mit der Durchführung beauftragt werden. Die Verwaltung soll den beteiligten Trägern entsprechende Bewilligungsbescheide erteilen.
Das Programm „Griffbereit“ richtet sich an Eltern von ein- bis dreijährigen Kindern, während „Rucksack KiTa“ die sprachliche Entwicklung von vier- bis sechsjährigen Kindern unterstützt. Die fachliche Koordination und Betreuung erfolgt durch das Kommunale Integrationszentrum (KI) Hamm. Für das kommende Kita-Jahr haben 30 Einrichtungen Interesse an „Rucksack KiTa“ angemeldet, während in 18 Einrichtungen das Programm „Griffbereit“ fortgeführt wird. Die Umsetzung findet in den Sozialräumen Hamm-Mitte, Westen, Pelkum, Herringen, Norden, Bockum-Hövel und Heessen statt.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen Aufwendungen von 187.930 Euro für das Jahr 2026 sowie 249.470 Euro für das Jahr 2027. Die Mittel sind in der Haushaltsplanung vorgesehen. Laut den vorliegenden Daten stiegen die Teilnehmerzahlen der Programme von 285 Familien im Kitajahr 2023/2024 auf 370 Familien im Kitajahr 2025/2026 an.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 29.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 24.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 22.06.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.14Betriebskostenfinanzierung Kindertageseinrichtungen Herabsetzung des Trägeranteils für den evangelischen Kirchenkreis HammZur Vorlage · BV-100/26 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm soll die Herabsetzung des Trägeranteils für den evangelischen Kirchenkreis Hamm im Rahmen der Betriebskostenfinanzierung von Kindertageseinrichtungen beschließen. Ab dem 1. August 2026 ist vorgesehen, den Anteil des Trägers von derzeit etwa 4,07 % auf 2,3 % zu senken. Diese Regelung soll für die nächsten fünf Kindergartenjahre, beginnend mit dem Zeitraum 2026/2027 bis zum Jahr 2030/2031, gelten. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Trägervertrag mit dem evangelischen Kirchenkreis abzuschließen.
Die durch die Anpassung entstehenden Mehrausgaben werden im Durchschnitt jährlich 445.000 Euro betragen und stehen im Budget der frühkindlichen Bildung des Jugendamtes zur Verfügung. Die Vorlage führt an, dass steigende Kosten in den Bereichen Personal, Energie und Sachkosten sowie die Festlegung der landesseitigen Kindpauschalen durch das Land Nordrhein-Westfalen die finanzielle Situation der Träger prägen. Da die Fortschreibungsrate für das Kindergartenjahr 2026/2027 auf minus 0,14 % festgelegt wurde, sinken die Pauschalen rechnerisch leicht. Die Maßnahme dient der Stabilisierung der Trägerlandschaft und der Sicherstellung des Betreuungsangebots in Hamm.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 22.06.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.15Rahmenvertrag über die Lieferung von medizinischen VerbrauchsmaterialienZur Vorlage · BV-111/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Beschaffung von medizinischen Verbrauchsmaterialien für den Rettungsdienst der Feuerwehr Hamm beschließen. Grundlage hierfür ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung entsprechender Güter, der ab dem 1. Januar 2027 eine Laufzeit von zwei Jahren vorsieht. Eine einmalige Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre ist möglich, sodass sich die maximale Vertragslaufzeit auf insgesamt vier Jahre beläuft.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf circa 1.280.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die finanziellen Auswirkungen sehen jährliche Auszahlungen in Höhe von etwa 320.000 Euro für die Jahre 2027 bis 2030 vor. Laut der Beschlussvorlage sind die Mittel in der Haushaltsplanung ausreichend veranschlagt, wobei die Aufwendungen durch Rettungsdienstgebühren vollumfänglich refinanziert werden. Das Verfahren zur Einleitung des Ausschreibungsprozesses soll bereits jetzt gestartet werden, um den zeitlichen Vorlauf für die Durchführung des Verfahrens sowie die Abwicklung des Auftrags zu berücksichtigen.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 29.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 4.16Kommunale Wärmeplanung für die Stadt HammZur Vorlage · BV-114/26 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Hamm legt mit der Beschlussvorlage BV-114/26 den kommunalen Wärmeplan sowie einen dazugehörigen Maßnahmenplan zur Entscheidung vor. Die Vorlage dient als Grundlage für die Wärmewende und die Erreichung der Klimaneutralität der Stadt bis zum Jahr 2035, da der Wärmesektor etwa 40 Prozent der Treibhausgasemissionen ausmacht.
Die Erarbeitung des Plans erfolgte durch das Umweltamt unter Einbeziehung von Experten sowie in Abstimmung mit der Verwaltung und den Stadtwerken. Der Plan umfasst eine Bestands-, Potenzial- und Zielszenarioanalyse sowie einen Maßnahmenkatalog. Aktuell beläuft sich der Wärmebedarf auf 1.409 GWh pro Jahr, wobei 67 Prozent aus Erdgas und 25 Prozent aus nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Erdöl oder Biomasse stammen. Der Anteil der Wärmenetze liegt derzeit bei 7 Prozent.
Ein Schwerpunkt der Strategie ist der Ausbau der Wärmenetze in Gebieten mit hoher Wärmeliniendichte, unter anderem durch die Nutzung von Abwärme aus der Müllverbrennungsanlage und den Einsatz von Großwärmepumpen. Für das restliche Stadtgebiet wird eine dezentrale Wärmeversorgung empfohlen. Der Wärmeplan fungiert als strategisches Instrument für die langfristige Energie- und Kommunalwirtschaft. Gemäß dem Wärmeplanungsgesetz ist die Stadt Hamm verpflichtet, die Planung bis zum 30. Juni 2026 vorzulegen und das Planwerk mindestens alle fünf Jahre zu aktualisieren.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.176. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West – erneute OffenlegungZur Vorlage · BV-128/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf zur 6. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West soll gemäß § 17 Landesnaturschutzgesetz erneut für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt werden. Mit dieser Maßnahme wird eine zweite Beteiligungsphase eingeleitet, um den überarbeiteten Planentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Im bisherigen Verfahren wurden Einwendungen gegen die vorgesehene Abgrenzung des Naturschutzgebietes vorgebracht, insbesondere durch Vertreter der Landwirtschaft. Vor diesem Hintergrund wurde die Flächengröße des geplanten Schutzgebiets von ursprünglich 268,8 Hektar auf etwa 235 Hektar angepasst. Die Reduzierung umfasst unter anderem rund 23,8 Hektar intensiv bewirtschaftetes Ackerland sowie Flächen aus Grünland und Wald. Diese Änderung dient der Orientierung an den Festsetzungen des Regionalplans für Bereiche zum Schutz der Natur.
Das geplante Naturschutzgebiet „Westliche Heidewälder“ liegt im Grenzbereich der Stadtbezirke Herringen und Pelkum zwischen der BAB1 und der Kamener Straße. Die Festsetzung zielt auf den Erhalt und die Entwicklung von naturnahen Laubwäldern und Fließgewässern ab. Während der einmonatigen Auslegungsfrist können Bürgerinnen und Bürger Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Diese werden anschließend dem Rat der Stadt Hamm zur Prüfung und Abwägung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.18Masterplan Flächen für Arbeit - Beschluss EndberichtZur Vorlage · BV-94/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den „Masterplan Flächen für Arbeit“ als städtebauliches Entwicklungskonzept beschließen, der künftig als planerische Grundlage für die gewerbliche Entwicklung der Stadt dienen soll. Im Zuge dessen wird die Verwaltung beauftragt, eine Standortsuche für neue Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) durchzuführen. Ziel ist es, diese potenziellen Flächen im Rahmen der anstehenden Fortschreibung der Siedlungsbereiche im Regionalplan Ruhr zu berücksichtigen.
Die Erarbeitung des Masterplans erfolgte durch die Planungsbüros IRI und Stadtraumkonzept in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt sowie der IMPULS. Die Analyse umfasste eine Flächenkulisse von insgesamt 1.366 Hektar. Der Plan beinhaltet ein Zielsystem sowie Maßnahmen zur Qualifizierung des Bestands und zur Entwicklung künftiger Standorte.
Für die Stadt Hamm wird bis zum Jahr 2035 ein zusätzlicher Bedarf an Gewerbeflächen von etwa 30 Hektar prognostiziert. Dieser Bedarf soll durch die Mobilisierung bestehender Flächen sowie die Identifikation neuer Potenziale gedeckt werden. Dabei sind auch Anpassungen der Infrastruktur und Maßnahmen zur Klimaanpassung vorgesehen. Projekte wie der Multi Hub Westfalen und das Industriegebiet Westfalen könnten die Nachfrage nach Gewerbeflächen zusätzlich beeinflussen.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.07.2026 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 30.06.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.18.1Masterplan Flächen für Arbeit - Beschluss EndberichtZur Vorlage · BV-94/26 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den „Masterplan Flächen für Arbeit“ als städtebauliches Entwicklungskonzept beschließen, um eine Grundlage für die künftige gewerbliche Entwicklung der Stadt zu schaffen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis dieses Masterplans eine Standortsuche für neue Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) durchzuführen. Dies dient der Vorbereitung der anstehenden Fortschreibung der Siedlungsbereiche im Regionalplan Ruhr.
Der Masterplan wurde von den Planungsbüros IRI und Stadtraumkonzept in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt und der IMPULS erarbeitet. Er umfasst eine Analyse einer Flächenkulisse von insgesamt 1.366 Hektar sowie ein Zielsystem mit einem Oberziel und vier Teilzielen. Zudem enthält das Konzept Maßnahmen zur Qualifizierung des bestehenden Bestands und zur Entwicklung neuer Standorte. Der Erarbeitungsprozess beinhaltete die Einbindung von Experten aus städtischen Ämtern, der Politik sowie Verbänden.
Mit Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung wird bis zum Jahr 2035 ein zusätzlicher Bedarf an Gewerbeflächen von etwa 30 Hektar prognostiziert. Die Vorlage sieht vor, dass die Bezirksvertretungen, der Rat sowie zuständige Ausschüsse erneut beteiligt werden, bevor neue Flächen festgelegt oder verbindlich gegenüber dem Regionalverband Ruhr (RVR) erklärt werden. Eine Einbindung der Öffentlichkeit soll dabei angestrebt werden.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 4.19Weiterentwicklung der Strukturen des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL): Trägerwechsel und SatzungsänderungZur Vorlage · BV-95/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Beschlussvorlage BV-95/26 zur Weiterentwicklung des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL). Die Vorlage sieht vor, die Satzung des NWL zu ändern und die Stadt Hamm zum 1. Oktober 2026 als Mitglied in den Verband aufzunehmen. Zudem sollen die Vertreter der Stadt Hamm in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Ruhr-Lippe (ZRL) angewiesen werden, dem Ausscheiden des ZRL aus dem NWL sowie der Satzungsänderung zuzustimmen.
Die strukturellen Anpassungen erfolgen im Rahmen der Reform des öffentlichen Personennahverkehrs in Nordrhein-Westfalen. Ab Januar 2027 wird die Aufgabenträgerschaft für den Schienenpersonennahverkehr auf die neue Landesgesellschaft „Schiene.NRW“ übertragen. Die Neugestaltung des NWL sieht einen Trägerwechsel vor, bei dem alle 19 Kreise und kreisfreien Städte der Region unmittelbar Träger des Verbandes werden sollen. Die Satzungsänderung umfasst zudem eine Erweiterung der Verbandsversammlung auf 66 Sitze sowie die Einrichtung eines Hauptausschusses für Entscheidungen mit großer finanzieller Tragweite. Der NWL soll sich künftig als regionaler Mobilitätsverbund auf Aufgaben wie Digitalisierung, Datenmanagement und die Koordinierung von Verkehrsangeboten konzentrieren.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.20Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Erbringung von Verkehrsleistungen der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH auf dem Gebiet der Stadt HammZur Vorlage · BV-73/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Neufassung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Unna bezüglich der Verkehrsleistungen der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna (VKU) auf dem Stadtgebiet. Grundlage für diese Anpassung ist der im Jahr 2024 vom Kreis Unna beschlossene neue Nahverkehrsplan, der Auswirkungen auf die Buslinien in Hamm hat.
Konkret sind von dieser Neufassung die Linien 184, 193, S10 (zukünftig X1), S20 (zukünftig X4) sowie R14 (zukünftig 215) betroffen. Die Anpassungen der Vereinbarung dienen primär redaktionellen Zwecken, um den neuen Nahverkehrsplan sowie die bestehende Direktvergabe an die VKU abzubilden. Wesentliche inhaltliche Änderungen am Charakter der Vereinbarung sind nicht beabsichtigt.
Finanzielle Verpflichtungen für die Stadt Hamm entstehen durch die Neufassung nicht. Die genannten Linien werden weiterhin auf eigene Rechnung der VKU betrieben. Bei der Linie R14, die künftig als Linie 215 geführt wird, erfolgt eine Verrechnung der Kosten zwischen der VKU und dem Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Hamm (VBH).
Die Vorlage steht zur Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität am 30. Juni 2026 sowie im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 6. Juli 2026 an. Der abschließende Beschluss durch den Rat ist für den 7. Juli 2026 vorgesehen.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.21Bebauungsplan Nr. 03.081 - Klostergarten - 2. Änderung (Einzelhandel) hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-115/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm strebt die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 03.081 „Klostergarten“ an, um eine Erweiterung der Verkaufsfläche des Netto-Marktes in Rhynern zu ermöglichen. Die Beschlussvorlage BV-115/26 bezieht sich auf das Grundstück Nr. 444 an der Unnaer Straße im Stadtbezirk Rhynern.
Gegenstand der Planung ist die Vergrößerung der bestehenden Verkaufsfläche von 1.080 Quadratmetern auf maximal 1.200 Quadratmeter. Da das aktuelle Planungsrecht eine Grenze von 1.100 Quadratmetern festlegt, ist die Erweiterung derzeit nicht umsetzbar. Mit der Änderung soll die Standortsicherung des Einzelhandels und die wohnortnahe Versorgung im Stadtteil sichergestellt werden. Das Gebiet soll weiterhin als Sondergebiet für Lebensmittel und Einzelhandel ausgewiesen bleiben, wobei auch ergänzende Angebote wie ein Bäcker möglich sind.
Das Verfahren ist als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB vorgesehen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll im Rahmen von Besprechungsmöglichkeiten bei der Verwaltung erfolgen. Der Rat der Stadt Hamm wird gebeten, die Aufstellung des Bebauungsplans zu beschließen und die Verwaltung mit der Durchführung des Planverfahrens sowie dem Abschluss erforderlicher städtebaulicher Verträge zu beauftragen.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.22Satzung gemäß §§ 14, 16 und 17 BauGB über die Veränderungssperre "Südlich Holtmannskamp"Zur Vorlage · BV-137/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage sieht die Einführung einer Veränderungssperre „Südlich Holtmannskamp“ vor. Grundlage hierfür ist das laufende Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 07.112, dessen Aufstellungsbeschluss im März 2024 erfolgte. Ziel des Bebauungsplans ist es, bisher gewerblich genutzte Flächen in Wohngebiete umzuwandeln, um den Wohnraumbedarf zu decken und die bestehende Gemengelage zwischen Gewerbe- und Wohnnutzung aufzulösen.
Die Einrichtung der Veränderungssperre dient der Sicherung dieser Planungsziele. Hintergrund ist eine vorliegende Bauvoranfrage für einen Discountermarkt, die den Zielen des neuen Bebauungsplans sowie dem Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt widersprechen würde. Da das Gebiet im derzeit gültigen Bebauungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen ist, wäre eine Ansiedlung von Einzelhandel grundsätzlich möglich.
Das Planverfahren verzögerte sich bislang aufgrund liegenschaftlicher Hemmnisse sowie der notwendigen Prüfung auf Altlasten. Die weitere Ausarbeitung des Entwurfs erfolgt in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer. Die Veränderungssperre ist gemäß Baugesetzbuch zunächst auf zwei Jahre befristet und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden. Ohne eine entsprechende Verlängerung würde die Sperre im Januar 2027 enden.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.231. Verlängerung der Satzung gem. §§ 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) über die Veränderungssperre "Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße"Zur Vorlage · BV-103/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet der „Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße“ beraten. Ziel der Maßnahme ist es, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 02.126 planungsrechtlich abzusichern und städtebauliche Fehlentwicklungen zu verhindern. Die Satzung soll sicherstellen, dass die geplanten Freiraum- und Naherholungsstrukturen nicht durch Bauvorhaben beeinträchtigt werden.
Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurden bereits Bauvoranfragen für ein Mehrfamilienhaus sowie Bauanträge für eine Infrastrukturanlage zurückgestellt. Da die bestehende Veränderungssperre aufgrund der zeitlichen Abfolge der bisherigen Zurückstellungen im Oktober 2026 auslaufen würde, sieht das Stadtplanungsamt eine einjährige Verlängerung vor. Damit soll der Zeitraum überbrückt werden, bis das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen ist.
Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Umsetzung übergeordneter Planungen, wie etwa des Masterplans Freiraum. Ein Entwurf des Bebauungsplanes soll voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 zur öffentlichen Auslegung vorgelegt werden. Die rechtliche Grundlage für die Verlängerung bildet das Baugesetzbuch.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.24Grüne Umweltachse Werries Ausbau der Bauabschnitte BA 2 Barrierefreier Anschluss Datteln-Hamm-Kanal sowie BA 4.2 Radweg Ostwennemarstraße, östliche Seite, Abschnitt Alter Uentroper Weg bis EickhoffstraßeZur Vorlage · BV-101/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-101/26 des Tiefbau- und Grünflächenamtes sieht den Ausbau zweier Bauabschnitte der Grünen Umweltachse Werries vor. Im zweiten Bauabschnitt ist die barrierefreie Erschließung des Datteln-Hamm-Kanals geplant. Hierzu sollen eine Rampenanlage sowie eine Treppenanlage errichtet werden, um den Zugang von der Brücke zur Promenade zu ermöglichen. Die Planung umfasst zudem Handläufe, Absturzsicherungen und eine insektenfreundliche Beleuchtung sowie die Überarbeitung eines Anschlusswegstücks zum Radweg Marderweg-Biberweg.
Der vierte Bauabschnitt betrifft die Erweiterung des kombinierten Fuß- und Radwegs auf der östlichen Seite der Ostwennemarstraße, von der Kita Villa Kunterbunt bis zur Eickhoffstraße. Durch diesen Ausbau soll die Lücke zwischen dem Zentrum Werries und der Ost-West-Radwegeanbindung geschlossen werden. Im Zuge dieser Maßnahme ist der Ersatz geschädigter Bestandsbäume durch klimaanpassende Arten vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich für den barrierefreien Kanalanschluss auf etwa 1,47 Millionen Euro und für den Radweg auf rund 328.000 Euro. Die Umsetzung wird vorbehaltlich gesicherter Finanzierung vorgeschlagen, wobei Fördermittel aus der Städtebauförderung sowie Programmen zur Nahmobilität beantragt werden.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.25Realschule Heessen | Sanierung Schulhof- u. Sportfreifläche: BaubeschlussZur Vorlage · BV-109/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Sanierung der Schulhof- und Sportfreiflächen an der Realschule Heessen sowie die Errichtung eines Kleinspielfeldes. Das Vorhaben soll im Anschluss an die Sanierungsarbeiten der Kanalgrundleitungen im Sommer 2026 umgesetzt werden. Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf 500.000 Euro, wobei die Finanzierung aus Restmitteln der Schulpauschale erfolgen kann. Zudem wird geprüft, ob zusätzliche Mittel über das NRW-Infrastrukturgesetz zur Verfügung stehen können.
Im Rahmen der Baumaßnahme soll der bisherige Asphaltbelag durch Betonsteinpflaster ersetzt werden. Zur Gestaltung des Geländes sind die Installation von Sitzgelegenheiten aus Anröchter Sandstein sowie die Neuanlage eines Street-Workout-Bereichs mit Fallschutzflächen vorgesehen. Ein wesentlicher Teil der Maßnahmen umfasst klimarelevante Anpassungen, wie die Entsiegelung von Flächen und die Pflanzung von 16 neuen Bäumen zur Verbesserung des Mikroklimas.
Im Bereich der Sportanlage wird die bestehende Weitsprunggrube durch ein multifunktionales Kleinspielfeld mit einer Fläche von etwa 20 mal 13 Metern ersetzt, das mit einem Ballfangzaun und einem roten Kunststoffsportbelag ausgestattet wird. Zudem soll die 90 Meter lange Tennenlaufbahn überarbeitet und eine Fallschutzfläche an der Kletterwand angelegt werden. Die Bauzeit wird auf etwa fünf bis sechs Monate geschätzt, wobei die Umsetzung für das Jahr 2026 geplant ist.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.07.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.26Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 04.079 - Südlich Dünnebank - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-89/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Stadtbezirk Hamm-Pelkum soll im Bereich südlich der Dünnebank ein neues Wohngebiet entstehen. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04.079 wird die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines Wohnparks auf einer rund 0,75 Hektar großen Fläche geschaffen, die derzeit als Gartenland genutzt wird. Das Vorhaben der Deutschen Reihenhaus AG sieht den Bau von insgesamt 31 Wohneinheiten in Form von Reihenhäusern vor, die in Gruppen von jeweils drei bis fünf Gebäuden angeordnet werden sollen.
Ziel der Planung ist die Schaffung von neuem Wohnraum zur Förderung der Wohneigentumsbildung, insbesondere für junge Familien. Die technische Umsetzung sieht eine Wärme- und Stromversorgung durch Grundlast-Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen sowie ein eigenes Nahwärme-, Strom- und Kaltwasserverteilernetz vor. Ein Bestandteil des Plans ist zudem die Ausweisung einer privaten Grünfläche als Gemeinschaftsplatz für die Bewohner.
Die Verwaltung beantragt im Rahmen der Beschlussvorlage BV-89/26, den Entwurf des Bebauungsplans in der abschließend ausgearbeiteten Fassung zu veröffentlichen, um die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach dem Baugesetzbuch und zielt auf eine städtebauliche Nachverdichtung im Bereich der Siedlung „Wiescherhöfen“ ab.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Anträge
- 5.1Bericht der Verwaltung zur Situation der hausärztlichen Versorgung und zu Fördermöglichkeiten für Hausarztpraxen in HammZur Vorlage · AT-40/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AT-40/26 einen Antrag gestellt, der die Verwaltung zu einer Untersuchung der hausärztlichen Versorgungssituation in der Stadt auffordert. Der Antrag verlangt eine Darstellung des aktuellen Versorgungsstandes sowie eine Identifizierung etwaiger Defizite oder Engpässe bei der hausärztlichen Betreuung.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Prüfung von Fördermöglichkeiten für die Gründung und Übernahme von Hausarztpraxen. Dabei wird insbesondere auf das Hausarztaktionsprogramm (HAP) des Landes Nordrhein-Westfalen verwiesen, dessen Mittel für das Jahr 2026 auf 3,5 Millionen Euro angehoben wurden. Die Verwaltung soll darlegen, welche Maßnahmen notwendig sind, um diese Fördermittel effektiv vor Ort zu nutzen.
Ziel der Initiative ist es, die wohnortnahe medizinische Versorgung in Hamm zu stabilisieren und die Attraktivität für Nachfolgeregelungen zu erhöhen. Zudem wird die Verwaltung gebeten, über die Fortschritte bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen regelmäßig an den Rat oder den zuständigen Fachausschuss zu berichten.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 5.1.1Bericht der Verwaltung zur Situation der hausärztlichen Versorgung und zu Fördermöglichkeiten für Hausarztpraxen in HammZur Vorlage · AT-40/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, um eine Darstellung der hausärztlichen Versorgungssituation sowie Informationen zu Fördermöglichkeiten für Praxen zu erhalten. In einer Stellungnahme des Gesundheitsamtes zur Vorlage AT-40/26-ST wird die aktuelle Lage der medizinischen Versorgung in der Stadt erläutert.
Nach Daten der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe liegt der Versorgungsgrad der hausärztlichen Versorgung in Hamm bei 90,7 Prozent. Aktuell sind 100 Ärztinnen und Ärzte mit einem Vollzeitäquivalent von 94,40 tätig. Die Altersstruktur der Hausärzteschaft zeigt, dass 46 Prozent der praktizierenden Personen 60 Jahre oder älter sind, wobei 22 Prozent bereits 65 Jahre oder älter sind. Zudem ist die Zahl der hausärztlichen Weiterbildungsassistenten mit zwei Personen im Vergleich zu anderen Regionen unterdurchschnittlich.
Bezüglich der Fördermöglichkeiten stellt die Verwaltung fest, dass das Hausarztaktionsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für Hamm nicht anwendbar ist, da dieses auf Gebiete mit einer geringeren Einwohnerzahl abzielt. Es bestehen jedoch finanzielle Förderungen durch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe und die Krankenkassen für die ambulante Weiterbildung sowie für den Wechsel aus dem stationären Bereich in die hausärztliche Versorgung. Zur Nachwuchsgewinnung wird zudem das „Famulatur Sommercamp“ durchgeführt, durch welches bereits Medizinstudierende für eine spätere Tätigkeit in der Stadt gewonnen werden konnten.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 5.2Sachstandsabfrage zum Lückenschluss Gefahrenpunkt Maxi-Radroute (AT-56/25)Zur Vorlage · AT-41/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat mit der Vorlage AT-41/26 einen Antrag an die Stadtverwaltung gestellt, um Informationen zum aktuellen Sachstand beim Lückenschluss der Maxi-Radroute (Route 2) im Bereich der L 811 einzuholen. Konkret geht es um den Gefahrenpunkt an der Ahlener Straße.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine detaillierte Darstellung der Abstimmungsprozesse mit der Stadt Ahlen und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, die seit Juni 2025 stattgefunden haben sollen. Im Fokus stehen dabei die Prüfung verschiedener Maßnahmenvarianten, wie etwa eine Fahrbahnerweiterung oder ein Radwegneubau, sowie die Festlegung eines Zeitplans für die weitere Planung und Umsetzung. Zudem sollen Angaben zu den benötigten finanziellen und personellen Ressourcen gemacht werden. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Frage nach den Gründen für das Ausbleiben bisheriger Informationen an die politischen Gremien.
Der Antrag bezieht sich auf die Vorlage AT-56/25, mit der die Prüfung von Maßnahmen zur Sicherung der Radwegverbindung bereits beauftragt wurde. Die Fraktion fordert eine transparente Berichterstattung und bittet die Verwaltung, die politischen Gremien künftig regelmäßig über den Fortschritt des Projektes in Kenntnis zu setzen.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 5.2.1Sachstandsabfrage zum Lückenschluss Gefahrenpunkt Maxi-Radroute (AT-56/25)Zur Vorlage · AT-41/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat im Rat eine Sachstandsabfrage zum Lückenschluss der Maxi-Radroute (Route 2) im Bereich der L 811 beantragt. Der Antrag umfasst die Abfrage zum aktuellen Stand der Planungen zur Sicherung der Radverkehrsverbindung zwischen Hamm und Ahlen. Hierbei wurden insbesondere die Abstimmungsprozesse mit der Stadt Ahlen sowie dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, mögliche Maßnahmenvarianten wie ein Radwegneubau oder eine Fahrbahnerweiterung, der Zeitplan sowie die Bereitstellung von personellen und finanziellen Ressourcen angefragt.
Die Verwaltung teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass die Schaffung einer durchgängigen Verbindung weiterhin verfolgt wird. Seit Juni 2025 haben fachliche Abstimmungen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Stadt Ahlen zur Bewertung möglicher Lösungsansätze stattgefunden. Als Maßnahmenvarianten werden ein straßenbegleitender Radweg oder alternative Führungen des Radverkehrs erörtert, während Schutzstreifen aufgrund der Verkehrsbelastung nicht den Regelwerken entsprechen. Ein belastbarer Zeitplan für die weitere Planung und Umsetzung kann derzeit nicht benannt werden. Die Bearbeitung erfolgt im Rahmen der vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen der Verwaltung. Eine Information der politischen Gremien soll erfolgen, sobald ein gemeinsamer Lösungsvorschlag erarbeitet wurde.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 5.3Planungsstopp der B 63n und K 35nZur Vorlage · AT-49/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm/Bündnis Sahra Wagenknecht hat mit der Vorlage AT-49/26 einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der die Einstellung der Planungen für die B 63n und K 35n zum Ziel hat. Der Antrag fordert den Rat der Stadt Hamm dazu auf, die Verwaltung anzuweisen, sowohl die weitere Planung als auch den Bau dieser Straßen zu stoppen.
Die Fraktion führt in dem Dokument an, dass die geplanten Straßenneubauten nicht mit den Zielen der Verkehrswende vereinbar seien, die in der vergangenen und aktuellen Legislaturperiode verfolgt wurden. Laut Begründung im Antrag könnten die Projekte Auswirkungen auf die Artenvielfalt haben sowie zu Veränderungen der Lärm- und Abgaswerte für Anwohner führen. Zudem wird angeführt, dass durch diese Straßen die Förderung von Individualverkehr und Schwerlastverkehr stattfinden würde.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 5.4Überprüfung Altkleidersammlung durch Neuausrichtung der ContainerstandorteZur Vorlage · AT-55/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AT-55/26 einen Antrag gestellt, die aktuelle Altkleidersammlung in Form der Containersammlung zu überprüfen und eine Neuausrichtung der Standorte zu prüfen. Der von dem Fraktionsvorsitzenden Bernd Haberkamp und dem Ratsherrn Arnd Hilwig eingereichte Antrag fordert die Stadtverwaltung auf, die bestehenden Containerstandorte zu bewerten und eine grundlegende Neuordnung vorzulegen.
Die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (ASH) betreibt seit Mai 2012 im Stadtgebiet rund 130 Altkleidercontainer. Laut Begründung der Fraktion kommt es an verschiedenen Standorten zu dauerhafter Überfüllung und der Ablagerung von Textilsäcken neben den Behältern. Dies führe dazu, dass Textilien durch Witterungseinflüsse unbrauchbar werden und die Verwertungsquoten sinken. Zudem wird darauf hingewiesen, dass diese Standorte vermehrt Anziehungspunkte für weitere Müllablagerungen darstellen, was zusätzliche Reinigungsaufwände zur Folge hat.
Als Alternative zur derzeitigen Container-Sammlung im öffentlichen Raum regt die Fraktion die Prüfung von festen, nicht durchgehend zugänglichen Sammelstellen an, wie etwa in Bürgerämtern. Ziel der Untersuchung soll es sein, die Qualität der abgegebenen Textilien zu sichern und eine organisatorische Neuausrichtung des Systems zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 5.4.1Überprüfung Altkleidersammlung durch Neuausrichtung der ContainerstandorteZur Vorlage · AT-55/26-ST · Stellungnahme
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Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit dem Antrag AT-55/26-ST eine Überprüfung der Altkleidersammlung als Containersammlung sowie eine Neuausrichtung der Containerstandorte beantragt. Ziel des Antrags ist die Vorlage einer grundlegenden Neuordnung der Sammelstruktur.
Die Stadtverwaltung, federführend durch den Abfallwirtschaftsbetrieb und die Stadtreinigung, stimmt der aktuellen Zustandsbeschreibung der Altkleidersammlung zu. Seit dem vergangenen Jahr finden bereits Abstimmungsgespräche mit Mitgliedern der ARGE Altkleider statt, um eine mögliche Neuorganisation zu koordinieren. In diesem Zusammenhang wird auch über dezentrale und kontrollierte Sammelformen beraten.
Hinsichtlich einer möglichen Veränderung der Standorte weist die Verwaltung darauf hin, dass die Kommune ein ausreichendes und erreichbares Sammelsystem zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur getrennten Erfassung bereitstellen muss. Ein Rückzug kommunaler Container könnte zudem zu einem Ausbau der gewerblichen Sammlung führen, was die Situation an den Standorten nicht verbessern würde. Zudem plant die Verwaltung, die Öffentlichkeitsarbeit dahingehend zu intensivieren, dass stark verschmutzte oder kontaminierte Textilien über den Restmüll zu entsorgen sind und nicht in die Altkleidercontainer gehören.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 5.5Bereitstellung sicheren Wohnraumes für wohnungslose Menschen, die in Hamm auf der Straße leben.Zur Vorlage · AT-57/26 · Antrag
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Die Fraktion Pro Hamm/Bündnis Sahra Wagenknecht hat mit der Vorlage AT-57/26 den Antrag gestellt, die Verwaltung zur Erarbeitung eines Konzepts für sicheren Wohnraum für wohnungslose Menschen in Hamm zu beauftragen. Das Ziel des Antrags ist die Bereitstellung von Unterkünften für Personen, die unmittelbar auf der Straße leben.
Der Antrag bezieht sich auf einen Bericht vom 20. Mai 2026, wonach aktuell 450 Menschen in Hamm ohne Mietvertrag gemeldet sind und eine steigende Tendenz verzeichnen. Zum Zeitpunkt der Erhebung lebten 31 Personen direkt auf der Straße, darunter sechs Frauen.
Das zu erarbeitende Konzept soll die spezifischen Anforderungen der Betroffenen, insbesondere im Hinblick auf Sucht- oder psychische Erkrankungen, berücksichtigen. Die Fraktion führt als Ursachen für die Situation einen Mangel an verfügbarem Wohnraum sowie hohe Mietkosten an. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine medizinische und sozialarbeiterische Versorgung auf der Straße erschwert wird und körperliche Folgeerkrankungen sowie Sicherheitsrisiken für die Betroffenen bestehen können.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 5.5.1Bereitstellung sicheren Wohnraumes für wohnungslose Menschen, die in Hamm auf der Straße leben.Zur Vorlage · AT-57/26-ST · Stellungnahme
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Die Fraktion Pro Hamm/Bündnis Sahra Wagenknecht hat im Rat der Stadt Hamm den Antrag AT-57/26-ST eingebracht, um die Bereitstellung von sicherem Wohnraum für wohnungslose Menschen zu fordern. Laut dem Antrag leben in Hamm aktuell 450 Personen ohne Mietvertrag, wobei zum Stichtag der Erhebung 31 Menschen direkt auf der Straße lebten. Die Fraktion fordert die Verwaltung auf, zeitnah ein Konzept zu erarbeiten, das die speziellen Bedürfnisse dieser Personengruppe, insbesondere im Hinblick auf Sucht- und psychische Erkrankungen, berücksichtigt.
In ihrer Stellungnahme führt das Amt für Soziales, Wohnen und Pflege aus, dass Suchterkrankungen und psychiatrische Leiden den Zugang zum Wohnungsmarkt erschweren. Als bestehende Hilfestellung wird die städtische Notschlafstelle genannt, die gemeinsam mit dem Caritasverband betrieben wird. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass die Erreichbarkeit der aktuellen Unterkunft an der Dortmunder Straße durch ein neues, innenstadtnahes Gasthaus an der Kleinen Alleestraße im kommenden Jahr verbessert wird. Mit dieser Inbetriebnahme soll auch das bestehende Wohnungsnotfallhilfekonzept überarbeitet werden. Ergänzend wird auf das Projekt „Endlich ein Zuhause“ verwiesen, bei dem Fachkräfte aus der Sozialarbeit und der Immobilienwirtschaft zusammenarbeiten, um die Vermittlung von Wohnraum zu unterstützen und Obdachlosigkeit vorzubeugen.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 5.6Transparenz und regelmäßige Berichterstattung zur Verwaltungspraxis bei Aufenthaltsverlängerungen langjährig aufhältiger Menschen nach § 31 AufenthG
- 5.6.1Transparenz und regelmäßige Berichterstattung zur Verwaltungspraxis bei Aufenthaltsverlängerungen langjährig aufhältiger Menschen nach § 31 AufenthGZur Vorlage · AT-61/26-ST · Stellungnahme
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Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hat einen Antrag der Wählergruppe Pro Hamm zur Transparenz bei Aufenthaltsverlängerungen nach § 31 AufenthG beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss künftig jährlich einen Bericht über die Anwendung dieser Regelung vorzulegen. Dabei sollen anonymisierte Fallzahlen zu Anträgen, Entscheidungen sowie zum Einsatz von Verpflichtungserklärungen erfasst werden.
Zudem soll die Verwaltung die Kriterien der Ermessensausübung bei den Entscheidungen transparent darstellen. Es ist zu prüfen, ob ein standardisiertes Informationsblatt für Betroffene entwickelt werden kann, das über Rechte, Pflichts und Verfahrensabläufe aufklärt. Ein weiterer Bestandteil des Beschlusses umfasst die Darstellung bestehender Beratungs- und Unterstützungsangebote in Hamm sowie die Untersuchung von Möglichkeiten zur Verbesserung deren Erreichbarkeit.
In ihrer Stellungnahme bestätigte die Verwaltung, dass der Ausschuss den Antrag bereits mehrheitlich beschlossen hat. Die turnusgemäße Berichterstattung wird erfolgen, wobei die Angabe von Zahlen im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgt, um eine Identifizierung von Einzelfällen auszuschließen.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 5.7Erhöhung der im Haushalt bereitgestellten Mittel für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration auf 10.000 €, hilfsweise auf 6.000 €
- 5.7.1Erhöhung der im Haushalt bereitgestellten Mittel für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration auf 10.000 €, hilfsweise auf 6.000 €Zur Vorlage · AT-62/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hat einen Antrag auf Erhöhung der für seine Aufgaben bereitgestellten Mittel beschlossen. Die Vorlage AT-62/26-ST sieht eine Aufstockung des Budgets auf 10.000 Euro vor, hilfsweise auf 6.000 Euro. Der Beschluss wurde mit einer Gegenstimme gefasst und zur weiteren Beratung sowie Entscheidung an den Rat der Stadt Hamm weitergeleitet.
In der Stellungnahme der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die aktuellen Mittel für den Ausschuss im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2026/27 durch den Rat festgelegt wurden. Ein entsprechender Antrag auf Erhöhung wurde zum Zeitpunkt der Budgetplanung nicht gestellt. Zudem wird dokumentiert, dass der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 16. März 2026 einen von der Fraktion Pro Hamm eingebrachten Antrag abgelehnt hat. Dieser Antrag zielte auf eine Erhöhung der Mittel zur Förderung gemeinnütziger Migrantenselbstorganisationen auf 10.000 Euro ab.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 5.8Umfassende Untersuchung möglicher Umwelt- und Gesundheitsbelastungen infolge des Windkraftanlagenbrandes vom 14.06.2026 im Bereich Bönen/Hamm
- 5.8.1Umfassende Untersuchung möglicher Umwelt- und Gesundheitsbelastungen infolge des Windkraftanlagenbrandes vom 14.06.2026 im Bereich Bönen/HammZur Vorlage · AT-80/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AT-80/26-ST einen Antrag eingereicht, der eine umfassende Untersuchung der möglichen Umwelt- und Gesundheitsfolgen nach dem Brand einer Windkraftanlage am 14. Juni 2026 im Grenzbereich zwischen Bönen und Hamm fordert. Die Fraktion bittet die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden – darunter der Kreis Unna, die Gemeinde Bönen, die Bezirksregierung Arnsberg sowie das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) – eine Prüfung der Auswirkungen zu veranlassen.
Der Antrag umfasst die Untersuchung technischer Komponenten der Anlage, insbesondere hinsichtlich des Vorhandenseins von Schwefelhexafluorid (SF6) oder PFAS sowie weiterer Schadstoffe wie Harzen, Ölen oder Glasfasern. Zudem sollen die Untersuchung von Boden-, Wasser-, Luft- und Pflanzenproben sowie die Betroffenheit landwirtschaftlicher Flächen und Wohngebiete geprüft werden. Die Fraktion fordert zudem eine transparente Veröffentlichung der Ergebnisse und die Prüfung eines langfristigen Umweltmonitorings.
In ihrer Stellungnahme erläutert die Verwaltung, dass die Federführung für die Untersuchung der Umweltauswirkungen beim Kreis Unna als Untere Immissionsschutzbehörde liegt. Die Stadt Hamm wurde über das Ereignis informiert. Mögliche betroffene Flächen auf dem Stadtgebiet Hamm seien bereits Gegenstand von Untersuchungen durch einen Sachverständigen; die entsprechenden Ergebnisse liegen jedoch noch nicht vor.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 5.9Bericht der Verwaltung zu den Projekten im Rahmen des „Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur"Zur Vorlage · AT-81/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit dem Antrag AT-81/26 die Verwaltung beauftragt, über die Umsetzung von Projekten im Rahmen des „Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur“ zu informieren. Der Antrag sieht vor, dass der Rat sowie die zuständigen Fachausschüsse eine Darstellung darüber erhalten, welche Projekte in Hamm mit den Mitteln dieses Landesprogramms realisiert werden oder bereits umgesetzt werden und in welchem zeitlichen Rahmen dies geschieht. Darüber hinaus wird eine regelmäßige Berichterstattung über den Fortschritt der Maßnahmen gefordert.
Hintergrund des Antrags ist das Investitionsprogramm der Landesregierung, durch welches der Stadt Hamm ein Anteil von rund 105 Millionen Euro aus dem kommunalen Pauschalprogramm zufließen soll. Die Mittel sind für verschiedene Bereiche vorgesehen, darunter die Förderung von Bildung und Betreuung, die Sanierung kommunaler Liegenschaften sowie Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung, Sport und öffentliche Sicherheit. Mit der Beantragung einer detaillierten Übersicht verfolgen die Ratsmitglieder Bernd Haberkamp und Peter Scholz das Ziel, die Verwendung dieser Landesmittel für die Politik und die Öffentlichkeit nachvollziehbar zu gestalten.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 5.9.1Bericht der Verwaltung zu den Projekten im Rahmen des „Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur"Zur Vorlage · AT-81/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit dem Antrag AT-81/26-ST eine Übersicht über die Projekte angefordert, die im Rahmen des „Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur“ umgesetzt werden oder geplant sind. Die Anfrage umfasst die Darlegung der zeitlichen Rahmenbedingungen sowie die Bitte um regelmäßige Berichte zum Fortschritt der Umsetzung.
In einer Stellungnahme des Amtes für Finanzen und Controlling wird erläutert, dass der Bund über das Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz Mittel zur Behebung von Infrastrukturdefiziten bereitstellt. Für die Stadt Hamm stehen im Zeitraum von 2025 bis 2036 rund 105 Millionen Euro aus der Pauschalförderung zur Verfügung. Im Haushalt 2026/2027 sind etwa 34,7 Millionen Euro veranschlagt, während für den Zeitraum 2028 bis 2030 weitere 38,3 Millionen Euro in der mittelfristigen Planung vorgesehen sind. Die Mittel sind für Bereiche wie Bildung, energetische Sanierung, Klimaschutz, Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung sowie öffentliche Sicherheit und Ordnung bestimmt.
Bislang sind von den verfügbaren Mitteln etwa 73 Millionen Euro verplant. Die Verteilung umfasst unter anderem die Bereiche Digitalisierung, Sportinfrastruktur und Sicherheit mit 38 Prozent sowie Bildung und Betreuung mit 17 Prozent. Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund von Bauverzögerungen oder neuen Förderprogrammen Anpassungen in der Mittelzuordnung möglich sind. Zudem eröffnet die Aufhebung des Doppelförderungsverbots auf Landes- und Bundesebene neue Möglichkeiten, kommunale Eigenanteile aus anderen Programmen über diese Pauschale zu finanzieren.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 6.Anfragen
- 6.1Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)Zur Vorlage · AF-40/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage mit der Nummer AF-40/26 den Oberbürgermeister um Auskunft zur Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz in Hamm gebeten. Im Zentrum der Anfrage stehen Fragen zum zeitlichen Umfang sowie zu den methodischen Grundlagen der bisherigen Umsetzung dieser Beurteilungen.
Die Ratsgruppe bittet um detaillierte Informationen darüber, seit wann und in welchen Jahren strukturierte psychische Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt wurden und nach welchen Grundsätzen die Planung sowie die praktische Umsetzung erfolgten. Dabei werden insbesondere die Festlegung von Arbeitsbereichen, das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von psychischen Belastungen sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur Minderung oder Beseitigung dieser Gefährdungen thematisiert. Zudem wird nach der Umsetzung konkreter Maßnahmen sowie nach der Art der Beteiligung des Personalrats an diesen Prozessen gefragt.
Des Weiteren umfasst die Anfrage Fragen zur Wirksamkeitskontrolle der umgesetzten Maßnahmen sowie zur Dokumentation und Aktualisierung des gesamten Beurteilungsprozesses. Die Anfrage begründet sich auf die gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers gemäß dem Arbeitsschutzgesetz, die physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und Gefährdungen möglichst zu vermeiden oder gering zu halten.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 6.1.1Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)Zur Vorlage · AF-40/26-ST · Stellungnahme
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Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen der Anfrage AF-40/26-ST Fragen zur Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz in der Stadtverwaltung Hamm gestellt. Die Anfrage umfasst Details zum zeitlichen Ablauf, den methodischen Grundsätzen sowie zur Beteiligung des Personalrats an den Prozessen.
In ihrer Stellungnahme führt die Verwaltung aus, dass ein strukturierter Ablauf für diese Beurteilungen seit 2017 etabliert ist. Seit 2026 wird das Befragungstool „PsyGesund“ der Unfallkasse NRW eingesetzt. Der Prozess gliedert sich in mehrere Phasen: Nach einer Grobanalyse durch Mitarbeiterbefragungen erfolgt eine Feinanalyse in Workshops, um Belastungen zu konkretisieren und Maßnahmen zu entwickeln. In einer Fokusrunde, an der Expertinnen und Experten sowie Vertreter der Beschäftigten teilnehmen, werden die Maßnahmen verbindlich festgelegt und Verantwortlichkeiten zugewiesen.
Die Festlegung der Arbeitsbereiche erfolgt unter Wahrung der Anonymität der Beschäftigten. Der Personalrat wird in wesentlichen Phasen des Verfahrens sowie bei der Überprüfung der Wirksamkeit einbezogen. Die Kontrolle der Maßnahmen erfolgt durch den Abgleich mit den zuständigen Ämtern und die Rückmeldung der Belegschaft. Falls Maßnahmen keine Verbesserung der Situation bewirken, werden alternative oder ergänzende Schritte entwickelt. Der gesamte Prozess wird dokumentiert, wobei die Gefährdungsbeurteilung in der Regel alle zwei Jahre wiederholt wird.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 6.2Entwicklung der Arbeitssituation bzw. - Belastungen in den Fachbereichen der Stadt Hamm in den Jahren 2021 bis 2025Zur Vorlage · AF-41/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat gegenüber dem Oberbürgermeister der Stadt Hamm eine Anfrage mit der Nummer AF-41/26 eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist die Entwicklung der Arbeitssituation sowie der Arbeitsbelastungen in den Fachbereichen der Stadtverwaltung im Zeitraum von 2021 bis 2025.
Die Ratsgruppe bittet um detaillierte Auskünfte zur Entwicklung der Krankenstände, sowohl in absoluten Zahlen als auch in Prozent, für die einzelnen Fachbereiche. Zudem wird nach Maßnahmen zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz gefragt, die von der Verwaltung in diesem Zeitraum umgesetzt wurden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Überstundenregelung. Hierbei werden Informationen über die Anzahl der geleisteten Überstunden pro Fachbereich sowie über durchgeführte Maßnahmen zum Überstundenabbau angefordert. Darüber hinaus soll geklärt werden, in welchen Bereichen die Verwaltung Überstunden als Indikator für eine personelle Unterbesetzung einstuft.
Zusätzlich wird nach der Entwicklung der Anzahl von Überlastungsanzeigen in Hamm zwischen 2021 und 2025 sowie nach den entsprechenden Gegenmaßnahmen gefragt. Als Begründung für die Anfrage werden Faktoren wie Arbeitsverdichtung, demographischer Wandel und Fachkräftemangel angeführt, welche die Belastung der Beschäftigten beeinflussen.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 6.3Kinderbetreuungssituation – Betreuungssicherheit in KindertagesstättenZur Vorlage · AF-43/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AF-43/26 eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der Personalsituation und der Betreuungssicherheit in Kindertagesstätten befasst. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, in welchem Umfang personelle Engpässe zu Einschränkungen der Betreuungszeiten führen. Hierbei sollen die Anzahl der betroffenen Einrichtungen, die jeweiligen Träger sowie die Dauer und der zeitliche Umfang der Einschränkungen nach Stadtbezirken aufgeschlüsselt werden.
Zudem wird gefragt, seit wann die Verwaltung über diese Problematik informiert ist und welche kurzfristigen Maßnahmen zur Stabilisierung der Situation ergriffen wurden. Die Anfrage umfasst auch die Frage nach konkreten Unterstützungsangeboten für berufstätige Eltern sowie nach dem Austausch zwischen der Verwaltung und den Kindertageswerksträgern hinsichtlich der Zielsetzungen und bisheriger Ergebnisse. Darüber hinaus wird nach mittel- und langfristigen Maßnahmen zur nachhaltigen Gewährleistung der Betreuungssicherheit gefragt.
Hintergrund der Anfrage sind Berichte über personelle Engpässe, die teilweise dazu führen können, dass Kinder an bestimmten Tagen nicht betreut werden können. Als Ursachen werden sowohl temporäre Faktoren wie Krankheitswellen als auch strukturelle Probleme, etwa ein Mangel an neu ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern oder fehlende Vertretungspools, angeführt.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 6.3.1Kinderbetreuungssituation – Betreuungssicherheit in KindertagesstättenZur Vorlage · AF-43/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Fraktion die personelle Situation in den Kindertagesstätten im Stadtgebiet dargelegt. Laut Auswertungen für das Jahr 2025 meldeten 72 von 106 Einrichtungen personelle Unterbesetzungen. Die Hauptursache hierfür war mit 271 Meldungen kurzfristige Erkrankungen von Mitarbeitenden, während lediglich 19 Fälle auf vakante Stellen zurückzuführen waren. In der Folge kam es in verschiedenen Einrichtungen zu Reduzierungen der Betreuungszeiten, einer Verringerung der Platzzahlen oder der Schließung einzelner Gruppen und Einrichtungen.
Die Verwaltung führt die Situation auf die finanziellen Rahmenbedingungen des Landes NRW zurück, da die kalkulierten Kindpauschalen nach Ansicht der Verwaltung nicht ausreichen, um personelle Reserven für Ausfallzeiten vorzuhalten. Zur Unterstützung der freien Träger übernimmt die Stadt Hamm zusätzliche Trägeranteile an den Betriebskosten in einer Gesamthöhe von 5,85 Millionen Euro. Zudem wurden in den städtischen Kindertageseinrichtungen drei Springerstellen geschaffen, um personelle Ausfälle flexibel abzufangen. Das Jugendamt bietet zudem Beratungsleistungen zu Personaleinsatz und rechtlichen Vorgaben an.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 6.4Gewerbequartier HohefeldZur Vorlage · AF-46/26 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AF-46/26 eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Entwicklungsstand des Gewerbequartiers Hohefeld eingereicht. Die Anfrage bezieht sich auf den aktuellen Vermarktungsstand freier Flächen, insbesondere der Flurstücke 702, 742 und 745. Es wird um Informationen gebeten, ob konkrete Interessenten existieren oder laufende Gespräche mit potenziellen Investoren bzw. Unternehmen stattfinden.
Des Weiteren bittet die Fraktion die Verwaltung sowie die IMPULS Hammer Wirtschaftsagentur GmbH um eine Bewertung der aktuellen Situation bei den genannten Flächen. Die Anfrage umfasst Fragen zu den bisher ergriffenen Maßnahmen zur Förderung der Vermarktung, deren Ergebnissen sowie zu bestehenden Hemmnissen. Als Hintergrund werden die seit 2010 andauernde Entwicklung des Gebiets sowie infrastrukturelle Maßnahmen, wie der Breitbandausbau zwischen 2023 und 2024, angeführt.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 6.4.1Gewerbequartier HohefeldZur Vorlage · AF-46/26-ST · Stellungnahme
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Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Anfrage AF-46/26-ST Fragen zum Vermarktungsstand und zur Entwicklung des Gewerbequartiers Hohefeld gestellt. Die Anfrage umfasste Informationen über den aktuellen Stand der Flächenvermarktung, die Existenz konkreter Interessenten sowie die Gründe für Verzögerungen bei der Bebauung trotz bereits erfolgter Infrastrukturmaßnahmen wie dem Breitbandausbau.
In einer Stellungnahme der Verwaltung, vertreten durch die IMPULS, wird mitgeteilt, dass im Gewerbequartier Hohefeld inzwischen alle Grundstücke vermarktet sind. Für die letzten beiden verfügbaren Flächen, die Flurstücke 742 und 750 in Flur 19, wurde in einer Aufsichtsratssitzung der IMPULS am 2. Juni 2026 ein Verkaufsbeschluss gefasst. Bei der Vermarktung legt die IMPULS den Fokus auf die Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.
Hinsichtlich der bereits verkauften, aber noch nicht bebauten Grundstücke (Flurstücke 702, 743 und 745) führt die Verwaltung konjunkturelle Schwankungen, Inflation sowie die Entwicklung der Baupreise als Gründe für die verzögerte Inanspruchnahme an. Die IMPULS steht mit den Unternehmen in Kontakt, um die Umsetzung der Vorhaben zu unterstützen, und behält sich im Bedarfsfall eine Rücknahme der Grundstücke vor.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 6.5Kunst im öffentlichen Raum Antrag 0741/24Zur Vorlage · AF-47/26 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mittels der Anfrage AF-47/26 eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum Thema Kunst im öffentlichen Raum angefordert. Grundlage für dieses Ersuchen ist ein Maßnahmenkatalog, den der Arbeitskreis Kunst im öffentlichen Raum (AKKS) in seiner Sitzung am 6. März 2024 einstimmig beschlossen hat.
Mit diesem Beschluss wurde die Absicht formuliert, die darin enthaltenen Punkte bis zum bevorstehenden Stadtjubiläum umzusetzen. Die Fraktion bittet nun um eine detaillierte Auskunft darüber, welche der einzelnen im Katalog festgelegten Maßnahmen bisher und in welcher Form bereits realisiert wurden. Die Anfrage wird durch das Amt für gesamtstädtische Steuerung bearbeitet und steht für die Beratung im Rat am 7. Juli 2026 auf der Tagesordnung.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 6.5.1Kunst im öffentlichen Raum Antrag 0741/24Zur Vorlage · AF-47/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (AKKS) nach dem aktuellen Stand der Umsetzung eines Maßnahmenkatalogs zur Kunst im öffentlichen Raum gefragt. Der entsprechende Katalog wurde in der Sitzung des AKKS am 6. März 2024 beschlossen, wobei die Umsetzung der darin enthaltenen Punkte bis zum Stadtjubiläum angestrebt wurde.
In einer Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage AF-47/26-ST wird mitgeteilt, dass für fast alle im Katalog festgelegten Punkte eine Umsetzung bereits stattgefunden hat. Die Online-Darstellung der Kunstwerke ist derzeit noch nicht öffentlich zugänglich, da sich die Erstellung in der finalen Überarbeitungsphase befindet.
Hinsichtlich der möglichen Anbringung von Informationstafeln an den Kunstwerken steht eine Entscheidung noch aus. Die Verwaltung prüft derzeit, ob und in welcher Form solche Tafeln realisiert werden können. Dabei müssen die unterschiedlichen technischen Anforderungen sowie die lokalen Gegebenheiten jedes einzelnen Kunstwerks berücksichtigt werden, da sich die Art der Anbringung und Platzierung von Werk zu Werk unterscheidet.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 6.6Klimacamp Hamm 2026, Beteiligung extremistischer Gruppierungen, Polizeieinsätze, Kostenfolgen und mögliche Auswirkungen auf die öffentliche SicherheitZur Vorlage · AF-52/26 · Anfrage
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Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat eine Anfrage (AF-52/26) an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit dem Klimacamp 2026 im Lippepark befasst. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche Organisationen und Gruppen an der Veranstaltung beteiligt waren und welche Informationen der Stadt über die Teilnahme bestimmter Gruppierungen vorlagen. Zudem werden Fragen zur Abstimmung zwischen der Stadt, der Polizei und den Veranstaltern sowie zu den von den Behörden erteilten Auflagen aufgeworfen.
Ein Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der öffentlichen Sicherheit und dem Schutz kritischer Infrastruktur, etwa des Gersteinwerks. Die Fraktion erkundigt sich nach Sicherheitsbedenken, polizeilichen Maßnahmen zur Verhinderung von Zugriffen auf Industrieanlagen sowie nach registrierten Straftaten, Ermittlungsverfahren und Festnahmen im Zusammenhang mit dem Camp. Zudem werden die Kosten für den Polizeieinsatz und die Verteilung der Ausgaben zwischen der Stadt Hamm und dem Land Nordrhein-Westfalen erfragt.
Die Anfrage umfasst zudem Fragen zu den Auswirkungen auf die städtische Infrastruktur. Es wird nach den Kosten für Reinigung, Sachschäden und Personaleinsatz sowie nach der Rolle der Stadtwerke Hamm gefragt, insbesondere ob Buskapazitäten für das Camp genutzt wurden und welche Folgen dies für den Linienverkehr hatte. Abschließend bittet die Fraktion um eine Bewertung der Stadt hinsichtlich politischer Symbole und Slogans im Umfeld der Demonstrationen sowie um Informationen über etwaige Distanzierungen der Stadt von extremistischen oder demokratiefeindlichen Tendenzen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 6.6.1Klimacamp Hamm 2026, Beteiligung extremistischer Gruppierungen, Polizeieinsätze, Kostenfolgen und mögliche Auswirkungen auf die öffentliche SicherheitZur Vorlage · AF-52/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Anfrage AF-52/26-ST Informationen zum Klimacamp 2026 sowie zu den damit verbundenen Sicherheitsaspekten und Kosten angefordert. Die Fragen der Fraktion umfassten unter anderem die Beteiligung verschiedener Organisationen, mögliche Sicherheitsrisiken für die kritische Infrastruktur wie das Gersteinwerk sowie die finanzielle Belastung der Stadt durch Polizeieinsätze und andere Maßnahmen.
In ihrer Stellungnahme erläuterte die Verwaltung die Kostenanteile der Stadtwerke Hamm. Die Kosten für einen temporären Stromanschluss wurden den Veranstaltern in Rechnung gestellt und beglichen. Während eines Unwetters stellten die Stadtwerke auf Anforderung der Feuerwehr zwei Busse als Schutzraum zur Verfügung, was Kosten von etwa 200 Euro verursachte. Ein regulärer Linienverkehr wurde dadurch nicht beeinträchtigt. Für die Feuerwehr fielen Kosten für Verpflegung und Verbrauchsmaterial in Höhe von rund 16.300 Euro an.
Bezüglich der Fragen zu polizeilichen Maßnahmen, registrierten Straftaten oder der Beteiligung bestimmter Gruppierungen verwies die Verwaltung auf die Zuständigkeit der Polizeipräsidien Hamm und Dortmund. Die Stadt Hamm nahm keine inhaltlichen Bewertungen zu den im Umfeld des Camps auftretenden politischen Symbolen oder Slogans vor.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 6.7Anfrage der AfD Fraktion im Rat der Stadt Hamm zu Einsparungen, Schwerpunktverschiebungen und Prioritätensetzungen der Stadt Hamm im SicherungshaushaltZur Vorlage · AF-53/26 · Anfrage
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Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AF-53/26 eine Anfrage an den Oberbürgermeister eingereicht, die sich mit der Prioritätensetzung im Rahmen des Sicherungshaushalts befasst. Im Fokus steht die Frage, wie die Stadt Hamm ihre Ausgaben angesichts der angespannten Finanzlage zwischen Kernaufgaben der Daseinsvorsorge und freiwilligen Projekten verteilt.
Die Anfrage fordert Transparenz darüber an, welche Maßnahmen in den Bereichen Verkehrswende, Energiewende sowie Klimafolgenanpassung seit dem Eintritt in den Sicherungshaushalt reduziert, verschoben oder eingestellt wurden. Konkret werden Informationen zu Kosten und Umfang von Projekten der Mobilitätsinfrastruktur, der Wärmewende und des Integrationsmanagements erbeten. Ein weiterer Bestandteil der Anfrage ist die Untersuchung, inwieweit diese Schwerpunktsetzungen Auswirkungen auf klassische Aufgaben wie die Straßenunterhaltung, den Schulbau oder die öffentliche Sicherheit haben.
Zudem bittet die Fraktion um Auskunft über konkrete Sparziele, die im Rahmen des Sicherungshaushalts auferlegt wurden, sowie über die Personalkosten in Bereichen wie dem Klimamanagement. Die Anfrage thematisiert darüber hinaus die Verhältnismäßigkeit von Transformationsmaßnahmen im Verhältnis zu den finanziellen Spielräumen der Stadt und bittet um eine Bewertung der Kriterien für die Notwendigkeit freiwilliger Leistungen.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 6.7.1Anfrage der AfD Fraktion im Rat der Stadt Hamm zu Einsparungen, Schwerpunktverschiebungen und Prioritätensetzungen der Stadt Hamm im SicherungshaushaltZur Vorlage · AF-53/26-ST · Stellungnahme
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Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat eine Anfrage zur Prioritätensetzung und zu möglichen Einsparungen im Rahmen des Sicherungshaushalts eingereicht. Die Fraktion bittet um Transparenz darüber, welche Auswirkungen die finanzielle Lage auf die Verteilung kommunaler Mittel hat. Im Zentrum der Fragen stehen die Fortführung oder Reduzierung von freiwilligen Projekten in den Bereichen Verkehrswende, Energiewende sowie Klimafolgenanpassung. Zudem wird nach der finanziellen Entwicklung bei Integrations- und Migrationsstrukturen gefragt. Die Anfrage umfasst auch die Untersuchung, inwieweit klassische Kernaufgaben der Daseinsvorsorge, wie etwa die Instandhaltung von Straßen, Schulgebäuden oder Sportstätten, durch den Sicherungshaushalt beeinflusst werden.
Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage Stellung und weist darauf hin, dass der im März beschlossene Haushalt 2026/2027 die aktuellen Schwerpunkte und Prioritäten dokumentiert. Ein im Rahmen der Haushaltsverabschiedung beschlossenes Haushaltssicherungskonzept legt die vorgesehenen Einsparpotenziale fest. Details zur Genehmigung des Haushalts durch die Bezirksregierung Arnsberg sind in einer weiteren Mitteilung enthalten.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 6.8Anfrage der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm zum Einsatz des sogenannten „Adenauer SRP+“-Busses des „Zentrums für politische Schönheit“ an Schulen in HammZur Vorlage · AF-54/26 · Anfrage
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Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AF-54/26 eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf den Einsatz des Projekts „Adenauer SRP+“ des „Zentrem für politische Schönheit“ an Schulen im Stadtgebiet bezieht. Die Fraktion bittet um detaillierte Informationen zu den Standorten, den Terminen sowie den beteiligten Jahrgangsstufen der Veranstaltungen, die unter anderem in den Stadtteilen Herringen und Bockum-Hövel stattfanden.
Im Zentrum der Anfrage steht die Frage nach der Einhaltung des staatlichen Neutralitätsgebots und des Beutelsbach-Konsenses. Die Fraktion thematisiert dabei die Darstellung einer Bundespolitikerin in einer Gefängniszelle innerhalb des Busprojekts und möchte klären, inwieweit die Stadtverwaltung oder die Schulverwaltung über die Inhalte und die politische Ausrichtung informiert war. Zudem werden Fragen zur möglichen Bereitstellung städtischer Ressourcen, zur Vorabinformation der Schulleitungen sowie zur Prüfung von Inhalten durch die Verwaltung gestellt. Die Anfrage umfasst ferner die Klärung, ob die Stadt Hamm das Projekt als geeigneten Akteur für die politische Bildung an öffentlichen Schulen betrachtet und welche Maßnahmen zur Sicherstellung der parteipolitischen Neutralität an Schulen grundsätzlich verfolgt werden.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 6.8.1Anfrage der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm zum Einsatz des sogenannten „Adenauer SRP+“-Busses des „Zentrums für politische Schönheit“ an Schulen in HammZur Vorlage · AF-54/26-ST · Stellungnahme
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Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Anfrage AF-54/26-ST Informationen zum Einsatz des sogenannten „Adenauer SRP+“-Busses des „Zentrums für politische Schönheit“ an Schulen im Stadtgebiet angefordert. Die Fragen der Fraktion beziehen sich auf die Identität der betroffenen Schulen, die Termine sowie die beteiligten Jahrgangsstufen. Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der inhaltlichen Gestaltung der Veranstaltungen, wobei insbesondere die Vereinbarkeit mit dem staatlichen Neutralitätsgebot und dem Beutelsbacher Konsens thematisiert wird. Die Fraktion erkundigte sich zudem, ob der Stadtverwaltung oder den Schulleitungen Informationen zum Projekt vorlagen und ob städtische Ressourcen oder Infrastruktur für die Durchführung bereitgestellt wurden.
In ihrer Stellungnahme teilte die Verwaltung mit, dass ihr keine weitergehenden Erkenntnisse über den Einsatz des „Adenauer SRP+“-Busses an den Schulen in Hamm vorliegen. Die Verwaltung führte zudem aus, dass derartige Vorgänge als innere Schulangelegenheit einzustufen seien und nicht in den Zuständigkeitsbereich des Schulträgers fallen.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 6.9Anfrage der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm Betreff: Entwicklung des öffentlichen Parkraums sowie des motorisierten Fahrzeugbestandes in der Stadt Hamm von 2020 bis 2025Zur Vorlage · AF-55/26 · Anfrage
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Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AF-55/26 eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die die Entwicklung des öffentlichen Parkraums sowie des motorisierten Fahrzeugbestandes im Zeitraum von 2020 bis 2025 behandelt. Die Fraktion bittet um eine detaillierte Aufschlüsselung der Daten für die gesamte Stadt sowie für die sieben Stadtbezirke Hamm-Mitte, Bockum-Hövel, Heessen, Herringen, Pelkum, Rhynern und Uentrop.
Die Anfrage umfasst Fragen zur Anzahl der öffentlichen Parkplätze, deren Rückbau, Umwidmung oder Neuschaffung sowie zu den jeweiligen Gründen für diese Maßnahmen, wie etwa die Einrichtung von Radverkehrsanlagen, Grünflächen oder Lieferzonen. Zudem werden Informationen zur Entwicklung der Einwohnerzahlen, zum Bestand verschiedener Fahrzeugarten und zum Verhältnis zwischen Fahrzeugen, Einwohnern und Parkplätzen angefordert. Des Weiteren bittet die Fraktion um Auskunft über die Anzahl der Bewohnerparkausweise, über eingegangene Beschwerden zur Parksituation sowie über geplante Maßnahmen bis 2027, welche das Parkraumangebot beeinflussen könnten. Ziel der Anfrage ist die Schaffung einer Datengrundlage für Beratungen zu Themen wie Mobilität, Erreichbarkeit und wirtschaftliche Entwicklung in Hamm.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 6.9.1Anfrage der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm Betreff: Entwicklung des öffentlichen Parkraums sowie des motorisierten Fahrzeugbestandes in der Stadt Hamm von 2020 bis 2025Zur Vorlage · AF-55/26-ST · Stellungnahme
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Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat eine Anfrage zur Entwicklung des öffentlichen Parkraums sowie des motorisierten Fahrzeugbestandes im Zeitraum von 2020 bis 2025 gestellt. Die Anfrage umfasst detaillierte Fragen zur Anzahl der Parkplätze, zu Rückbaumaßnahmen und Neuschaffungen sowie zum Verhältnis zwischen Einwohnerzahl, Fahrzeugbestand und Parkraumangebot in der gesamten Stadt und den sieben Stadtbezirken. Zudem werden Informationen zu Bewohnerparkzonen, Beschwerden über die Parksituation und zukünftigen städtebaulichen Maßnahmen erbeten.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und weist darauf hin, dass wesentliche Veränderungen der Parkraumbewirtschaftung bereits im Rahmen von Beschlussvorlagen den politischen Gremien vorgelegt werden. Dies betrifft insbesondere die Entwicklung von Bewohnerparkzonen. Im Zuge des Masterplans Mobilität 2024 erfolgt zudem eine sukzessive Umgestaltung von Hauptverkehrsstraßen unter Berücksichtigung von Fuß- und Radverkehr sowie Klimaanpassung, wobei die Auswirkungen auf das Parkraumangebot in den jeweiligen Vorlagen dargestellt werden.
Zur Bewältigung der Nutzungsansprüche in der Innenstadt wird derzeit ein Parkraumkonzept für den City-Bereich erarbeitet. Der Abschlussbericht dieses Konzepts soll zum Jahreswechsel fertiggestellt und den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt werden. Die Verwaltung beabsichtigt, die angefragten Daten, sofern die Datenlage dies zulässt, in diesen Bericht einfließen zu lassen.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 6.10Personalsituation in Kindertageseinrichtungen, Offenen Ganztagsschulen und Schulen in HammZur Vorlage · AF-80/26 · Anfrage
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Die Anfrage AF-80/26 der Fraktion Pro Hamm / BSW an den Oberbürgermeister befasst sich mit der Personalsituation in städtischen Kindertageseinrichtungen, Offenen Ganztagsschulen und Schulen in Hamm. Die Fraktion bittet die Verwaltung um detaillierte Auskünfte zu unbesetzten Stellen sowie zu Vakanzen in den Jahren 2024, 2025 und 2026.
Im Rahmen der Anfrage werden zudem Informationen zu den aktuellen Krankenständen in städtischen Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen sowie zur Anzahl der Fälle angefordert, in denen Betreuungszeiten oder Gruppenangebote aufgrund personeller Engpässe in den letzten zwei Jahren eingeschränkt werden mussten. Es wird nach der Anzahl der Kita-Plätze gefragt, die aufgrund fehlenden Personals nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, und welche Stadtteile oder Einrichtungen hiervon besonders betroffen sind.
Die Fragestellung umfasst ferner die Bewertung der Fachkräfteversorgung bis zum Jahr 2030 durch die Verwaltung sowie Informationen zu Maßnahmen der Personalgewinnung und -bindung. Zudem wird nach Kooperationen mit Ausbildungsträgern und den Auswirkungen des bundesweiten Ausbaus des Ganztagsanspruchs gefragt. Die Anfrage zielt darauf ab, die Herausforderungen für die städtischen Bildungs- und Betreuungsangebote angesichts des Fachkräftemangels zu bewerten.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 6.10.1Personalsituation in Kindertageseinrichtungen, Offenen Ganztagsschulen und Schulen in HammZur Vorlage · AF-80/26-ST · Stellungnahme
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Die Verwaltung der Stadt Hamm berichtet zur Personalsituation in städtischen Kindertageseinrichtungen, Offenen Ganztagsschulen (OGS) und Schulen, dass derzeit lediglich eine Stelle in den städtischen Kitas unbesetzt ist. In den Jahren 2024 bis 2026 konnten alle Stellen zeitnah neu besetzt werden. Der Krankenstand der Mitarbeitenden in städtischen Kitas lag im Zeitraum von Januar bis Juni 2026 bei durchschnittlich 12,83 Tagen, was einer Jahresprognose von 25,66 Tagen entspricht und unter dem bundesweiten Durchschnitt von 2023 liegt.
Hinsichtlich der Betreuungsangebote sind für die OGS keine grundsätzlichen Einschränkungen bekannt. In städtischen Kitas kommt es selten zu Einschränkungen der Betreuungszeiten, wobei Gruppen bei Personalmangel zusammengelegt werden können. Spezielle pädagogische Angebote müssen gelegentlich aufgrund von Personalausfällen verschoben werden; hierfür stehen zwei Springkräfte zur Verfügung. Eine genaue Anzahl betroffener Kita-Plätze lässt sich aus den vorliegenden Daten nicht ableiten.
Zur langfristigen Sicherung der Fachkräfteversorgung setzt die Stadt auf Maßnahmen wie den „Runden Tisch Fachkräfte für Kita und OGS“ sowie die Kampagne „Zukunftsjob Kita“. Im Jugendamt wurde zudem eine Stelle für die Ausbildungsbetreuung geschaffen. In Bezug auf den bundesweiten Ausbau des Ganztagsanspruchs erwartet die Verwaltung keine erheblichen ungedeckten Mehrbedarfe, da die Kapazitäten kontinuierlich ausgebaut wurden.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 6.11Umsetzungsstand des Masterplans Mobilität 2024 und der Förderung des Radverkehrs in der Stadt HammZur Vorlage · AF-81/26 · Anfrage
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Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat mit der Anfrage AF-81/26 den aktuellen Umsetzungsstand des Masterplans Mobilität 2024 sowie die Förderung des Radverkehrs in Hamm thematisiert. In dem an den Oberbürgermeister gerichteten Schreiben bittet die Fraktion die Verwaltung um Auskunft zu bereits begonnenen oder abgeschlossenen Maßnahmen, konkreten Zeitplänen und der Priorisierung von Vorhaben.
Ein wesentlicher Teil der Anfrage bezieht sich auf die Radverkehrsinfrastruktur. Erfragt werden der Fortschritt des geplanten Radhauptroutennetzes, Investitionen seit 2022 sowie die Höhe eingeworbener Fördermittel von Bund, Land oder EU. Zudem sollen Informationen zum Zustand des Radwegenetzes hinsichtlich Sicherheit und Barrierefreiheit sowie zu Maßnahmen an gefährlichen Querungen von Bahntrassen oder Kanälen bereitgestellt werden. Auch die Entwicklung der Unfallzahlen bei Radfahrenden in den letzten fünf Jahren und die Sicherheit von Schulwegen sind Gegenstand der Fragen.
Des Weiteren bittet die Fraktion um eine Bewertung des Fortschritts bei den verkehrsbezogenen Klimaschutzzielen sowie zur Entwicklung des Modal Split. Die Anfrage umfasst zudem Fragen zur Messbarkeit des Planerfolgs, zur Bürgerbeteiligung und zu möglichen Hindernissen für die Erreichung der Mobilitätsziele bis zum Jahr 2035. Abschließend wird nach dem Bedarf an weiteren politischen Entscheidungen oder finanziellen Mitteln gefragt.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 6.11.1Umsetzungsstand des Masterplans Mobilität 2024 und der Förderung des Radverkehrs in der Stadt HammZur Vorlage · AF-81/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Anfrage der Fraktion Pro Hamm / BSW zum Umsetzungsstand des Masterplans Mobilität 2024 eine Stellungnahme abgegeben. Die Umsetzung der bis zum Jahr 2035 angelegten Strategie erfolgt schrittweise anhand festgelegter Handlungsfelder und Prioritäten.
Zu den bereits umgesetzten oder laufenden Maßnahmen gehören die Einführung vergünstigter Fahrgasttarife im Busverkehr sowie die Verdichtung der Linien 1/3 und 10/11 in Hauptverkehrszeiten. Im Bereich der Infrastruktur werden der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen, etwa am Westentor, sowie der Umbau von Straßen wie der Goethestraße, der Hammer Straße und der Ludwig-Erhard-Straße bearbeitet. Der Ausbau des Radwegenetzes umfasst Abschnitte auf der ehemaligen RLG-Strecke und der Werler Straße sowie die Entwicklung der „grünen Umweltachse Werries“. Zudem sind die Erweiterung des öffentlichen Fahrradverleihsystems, die Fertigstellung eines Fahrradparkhauses in der Stadthausstraße sowie der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität Teil des Prozesses.
Zukünftige Planungen betreffen das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Innenstadt (ISEK) sowie den Umbau der Werler Straße zwischen Rathaus und Alleestraße, wobei eine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist. Die Überprüfung der Mobilitätsziele erfolgt über Indikatoren wie Haushaltsbefragungen. Die Ergebnisse sollen im Verkehrsbericht 2030 zusammengeführt werden, um als Grundlage für die Evaluation und die Fortschreibung des Masterplans zu dienen.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 6.12Entwicklung des Wohnungsmarktes und Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum in der Stadt HammZur Vorlage · AF-82/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat im Rahmen der Anfrage AF-82/26 den Oberbürgermeister um eine detaillierte Bestandsaufnahme zur Entwicklung des Wohnungsmarktes und zur Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum in Hamm gebeten. Die Anfrage umfasst verschiedene Aspekte der Wohnungssituation, darunter die Anzahl der fertiggestellten Wohnungen sowie die Entwicklung von öffentlich geförderten Wohnungen und den Bindungsauslauf von Sozialwohnungen seit dem Jahr 2020, aufgeschlüsselt nach Sozialräumen.
Zudem werden Informationen zur aktuellen Nachfrage nach gefördertem Wohnraum, zu den Wartelisten kommunaler Anbieter sowie zur Entwicklung der durchschnittlichen Angebotsmieten in den vergangenen fünf Jahren angefordert. Die Fraktion bittet zudem um Auskunft über den Status größerer Wohnungsbauprojekte und die Gründe für den jüngsten Rückgang der Wohnungsfertigstellungen. Darüber hinaus soll dargelegt werden, welche Maßnahmen die Stadt zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ergreift, wie Förderprogramme von Bund und Land genutzt werden und wie die Verwaltung die weitere Entwicklung des Wohnungsmarktes bis zum Jahr 2030 bewertet. Die Anfrage begründet die Notwendigkeit einer Bestandsaufnahme mit der Beobachtung sinkender Bautätigkeit bei gleichzeitig hoher Nachfrage und steigenden Mietkosten.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 6.12.1Entwicklung des Wohnungsmarktes und Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum in der Stadt HammZur Vorlage · AF-82/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Anfrage der Fraktion Pro Hamm / BSW die Entwicklung des Wohnungsmarktes in Hamm dargelegt. Die Zahl der fertiggestellten Wohneinheiten schwankte zuletzt; nach 487 Einheiten im Jahr 2023 wurden im Jahr 2025 202 Einheiten fertiggestellt. Der Bestand an öffentlich gefördertem Wohnraum verringerte sich von 6.928 Einheiten im Jahr 2020 auf 6.334 im Jahr 2024. Zwar stieg die Zahl der Wohneinheiten, die aus der Bindung fielen, zuletzt an, jedoch konnten für 128 Mietwohnungen zwischen 2023 und 2025 Verlängerungen der Belegungsbindung um jeweils zehn Jahre vereinbart werden.
Zur Nachfrage nach gefördertem Wohnraum führt das Amt für Soziales Wohnen und Pflege aktuell 1.277 Haushalte auf der Warteliste, wobei die Nachfrage bei Einpersonenhaushalten sowie Familien ab vier Personen hoch ist. Bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft HGB befinden sich rund 1.000 Haushalte auf der Warteliste. Im Bereich der Wohnraumförderung liegen derzeit 22 Anträge für 212 Wohneinheiten vor, während vier weitere Vorhaben mit insgesamt 115 Einheiten in Beratung sind. Als Gründe für den Rückgang der Wohnungsfertigstellungen nennt die Verwaltung gestiegene Bau- und Finanzierungskosten sowie begrenzte Fördermittel. Die künftige Entwicklung hänge von den Rahmenbedingungen und der Fortführung der Landesprogramme nach dem Ende des aktuellen Programms im Jahr 2027 ab.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 6.13Neubau des Tierasyls an der Römerstraße, zur Standortentscheidung sowie zur Transparenz des EntscheidungsverfahrensZur Vorlage · AF-83/26 · Anfrage
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Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat im Rahmen der Anfrage AF-83/26 Fragen zum Neubau des Tierasyls an der Römerstraße an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Entscheidung für den gewählten Standort sowie die Transparenz des entsprechenden Verfahrens. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Erläuterungen zu den Gründen der Standortwahl, zur Prüfung alternativer Flächen und zu den angewandten Bewertungskriterien.
Des Weiteren werden Informationen zu naturschutzfachlichen Untersuchungen angefordert. Dies umfasst die Erfassung geschützter Arten, die erwarteten Auswirkungen auf die Natur und Landschaft sowie die Planung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Zudem wird nach der Stellungnahme von Fachstellen und der ökologischen Bedeutung des Gebiets im Hinblick auf die Lippeaue gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Verfügbarkeit von Entscheidungsgrundlagen im Ratsinformationssystem. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, warum die Beschlussvorlage BV-3/26 derzeit nicht vollständig abrufbar ist, seit wann diese Einschränkung besteht und ob eine erneute öffentliche Bereitstellung der Unterlagen durch die Verwaltung geplant ist.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 6.13.1Neubau des Tierasyls an der Römerstraße, zur Standortentscheidung sowie zur Transparenz des EntscheidungsverfahrensZur Vorlage · AF-83/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat zur Anfrage der Fraktion Pro Hamm / BSW bezüglich des Neubaus eines Tierasyls an der Römerstraße Stellung bezogen. Die Entscheidung für den gewählten Standort basierte auf der Kombination aus einer großen Entfernung zu Wohngebieten und einer guten Erschließung. Im Rahmen der Standortsuche wurden ursprünglich zwölf Flächen im Außenbereich geprüft und nach Kriterien wie Naturschutz, Verkehrsanbindung sowie Versorgungsaspekten schrittweise reduziert.
Für das Vorhaben wurden unter anderem eine Artenschutzprüfung sowie ein Landschaftspflegeplan erstellt. Dabei wurde die Präsenz von Nachtigallen erfasst. Es wird mit einem Eingriff in etwa 5.800 Quadratmeter Gehölzbestände und einer Verkleinerung der angrenzenden Hundeauslauffläche gerechnet. Als Ausgleichsmaßnahme ist eine Anpflanzung von rund 2.500 Quadratmetern geplant; weitere Maßnahmen werden in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden festgelegt. Da das Grundstück den gesetzlichen Rahmenbedingungen im Außenbereich entspricht, ist kein Bebauungsplan erforderlich; die rechtliche Grundlage bildet § 35 BauGB.
Hinsichtlich der Transparenz des Verfahrens gab die Verwaltung an, dass ein Systemfehler dazu führte, dass die Beschlussvorlage BV-3/26 zwischen dem 15. und 23. Juni 2026 im Ratsinformationssystem nicht vollständig abrufbar war. Die Unterlagen seien seit Bekanntwerden des Fehlers wieder online verfügbar.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 6.14Temporäre Ausweitung der Tempo-30-Regelung auf der Adenauerallee – Entscheidungsgrundlagen, Verkehrssicherheit und Auswirkungen
- 6.14.1Temporäre Ausweitung der Tempo-30-Regelung auf der Adenauerallee – Entscheidungsgrundlagen, Verkehrssicherheit und AuswirkungenZur Vorlage · AF-85/26-ST · Stellungnahme
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Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Hamm Fragen zur vorübergehend ausgeweiteten Tempo-30-Regelung auf der Adenauerallee gestellt. Laut der Stellungnahme der Verwaltung erfolgte die verkehrsrechtliche Anordnung im Rahmen von Sondernutzungserlaubnissen für verschiedene Veranstaltungen, darunter das Landesturnfest, die Notti Spettacolari, das Westfälische Musikfestival und der MaxiLauf. Die Entscheidung wurde von der Straßenverkehrsbehörde unter Einbeziehung der Feuerwehr, des Ordnungsamtes, der Polizei, der Verkehrsbetriebe sowie des Büros für Kultur und Tourismus getroffen. Grund für die Maßnahme war ein zu erwartendes erhöhtes Querungsaufkommen auf der Adenauerallee während dieser Veranstaltungen.
Im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung mittels stationärer Messtechnik wurden insgesamt 2.193 Verstöße dokumentiert, wobei 1.169 Fälle in Fahrtrichtung Osten und 1.024 Fälle in Fahrtrichtung Westen erfasst wurden. Die Verwaltung rechnet infolge dieser Maßnahme mit Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern in Höhe von etwa 105.330 Euro. Zusätzliche Personal- oder Sachkosten seien durch die Regelung nicht entstanden. Die Stadt bewertet die Maßnahme aufgrund der geringen Einschränkungen als erfolgreich.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 6.15:Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und finanzielle Bedeutung der kommunalen Verkehrsüberwachung
- 6.15.1:Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und finanzielle Bedeutung der kommunalen VerkehrsüberwachungZur Vorlage · AF-86/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Anfrage AF-86/26-ST detaillierte Informationen zur Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und finanziellen Bedeutung der kommunalen Verkehrsüberwachung angefordert. Die Fragen der Fraktion umfassen die Einnahmen aus Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungen sowie die entsprechenden Kosten für den Zeitraum von 2020 bis 2025 und die Budgetplanung für das Jahr 2026. Erfragt werden unter anderem Aufschlüsselungen nach Personal-, Sach-, Wartungs-, Leasing- und Verwaltungskosten sowie Details zum Einsatz stationärer Messanlagen, mobiler Messfahrzeuge und Enforcement Trailer.
Zudem bittet die Fraktion um Auskunft über die Kriterien zur Auswahl von Messstellen, die Effektivität der Überwachung im Hinblick auf Unfallzahlen an bestimmten Standorten sowie den Beitrag dieser Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung der Stadt Hamm. In ihrer Stellungnahme hat die Verwaltung mitgeteilt, dass eine vollständige Beantwortung der umfangreichen Fragen bis zur nächsten Ratssitzung am 7. Juli 2026 nicht realisierbar ist. Eine entsprechende Antwort wird erst im Rahmen der Sitzung im Oktober bereitgestellt.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 6.16Freiwillige Zuschüsse, Sachleistungen und geldwerte Vorteile an Vereine, Verbände, Initiativen und freie Träger trotz Sicherungshaushalt
- 6.16.1Freiwillige Zuschüsse, Sachleistungen und geldwerte Vorteile an Vereine, Verbände, Initiativen und freie Träger trotz SicherungshaushaltZur Vorlage · AF-87/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf freiwillige Zuschüsse, Sachleistungen und geldwerte Vorteile für Vereine, Verbände, Initiativen und freie Träger bezieht. Im Fokus steht dabei die Transparenz von Fördermaßnahmen im Zusammenhang mit dem bestehenden Sicherungshaushalt der Stadt. Die Fraktion bittet um detaillierte Informationen darüber, welche Leistungen seit Eintritt in den Sicherungshaushalt unverändert fortgeführt, erhöht, neu bewilligt oder gekürzt wurden. Dies umfasst neben direkten Geldleistungen auch indirekte Unterstützungen wie die Nutzung städtischer Räume, Sportanlagen oder Gebührenerlasse.
Der Fragenkatalog der Fraktion umfasst zahlreiche Punkte, darunter die tabellarische Darstellung von Förderzwecken, Empfängerkategorien und Rechtsgrundlagen sowie die Ermittlung der Gesamtsummen für das aktuelle Haushaltsjahr und deren Entwicklung in den letzten fünf Jahren. Zudem wird nach Kriterien für die Priorisierung von Leistungen sowie nach der Bewertung von Sachleistungen gefragt. Die Anfrage fordert zudem eine Auskunft darüber, ob künftig eine öffentlich zugängliche Gesamtübersicht über solche Förderungen geplant ist.
Die Verwaltung weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass der im März beschlossene Haushalt 2026/2027 die finanziellen Auswirkungen auf die gesamte Verwaltung dokumentiert. Das im Rahmen der Haushaltsverabschiedung festgelegte Haushaltssicherungskonzept legt zudem Einsparpotenziale fest. Hinweise zu freiwilligen und pflichtigen Leistungen sind in den Produktsichten sowie in verschiedenen anderen Vorlagen für die politischen Gremien enthalten.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 6.17Rechtsauffassung der Stadt Hamm hinsichtlich der Gewährung von Sitzungsgeldern für die Teilnahme an Sitzungen von Gruppen
- 6.17.1Rechtsauffassung der Stadt Hamm hinsichtlich der Gewährung von Sitzungsgeldern für die Teilnahme an Sitzungen von GruppenZur Vorlage · AF-88/26-ST · Stellungnahme
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In einer Stellungnahme zur Vorlage AF-88/26-ST hat die Stadtverwaltung Hamm auf eine Anfrage der Fraktion Pro Hamm / BSW bezüglich der Rechtslage bei der Gewährung von Sitzungsgeldern für die Teilnahme an Gruppensitzungen reagiert. Gegenstand der Anfrage ist der Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. Juni 2026.
Die Verwaltung gibt an, die Rechtsauffassung des genannten Ministeriums zu teilen. Diese Auffassung werde bereits seit Einführung der entsprechenden Bestimmung vertreten und angewendet. Ein Anpassungsbedarf innerhalb der Hauptsatzung oder anderer kommunaler Regelungen besteht nach Angaben der Verwaltung nicht.
Hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die bisherige Praxis in Hamm sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit, den Rat über die Folgen des Erlasses zu informieren. Zudem sind keine Rückforderungen von bereits gewährten Leistungen erforderlich, da keine entsprechenden Leistungen erfolgt sind. Eine Beteiligung der Kommunalaufsicht zur rechtlichen Bewertung dieser Fragestellung ist bislang nicht erfolgt.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 6.18Verbindlichkeit, Finanzierung und operative Umsetzung des Inklusionsplans 2026 der Stadt HammZur Vorlage · AF-89/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat mit der Anfrage AF-89/26 Informationen zur verbindlichen Umsetzung und Finanzierung des Inklusionsplans 2026 der Stadt Hamm angefordert. Der Plan umfasst neun Handlungsfelder mit insgesamt 155 Maßnahmen. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, welche zehn dieser Maßnahmen innerhalb der ersten 24 Monate nach Ratsbeschluss Priorität haben sollen und wie hoch der geschätzte Finanzbedarf für alle Maßnahmen bis zum Jahr 2030 ausfällt. Zudem wird nach dem Umfang der bereits im Haushalt oder in der mittelfristigen Finanzplanung hinterlegten Mittel gefragt.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Transparenz bei der Ausgestaltung des Plans. Die Fraktion fordert eine Auflistung jener Maßnahmen, die im Zuge der verwaltungsinternen Abstimmung gestrichen oder abgeschwächt wurden, sowie die entsprechenden Begründungen. Darüber hinaus werden quantitative Kennzahlen zur Messbarkeit des Fortschritts bei der Barrierefreiheit sowie die Zeitabstände für Berichte an den Rat und den Inklusionsbeirat angefragt.
Die Anfrage umfasst zudem Fragen zur personellen Ausstattung für das Monitoring des Plans sowie zum Zeitplan und den Kosten für die Einführung eines KI-Chatbots in Leichter Sprache auf hamm.de. Abschließend wird die Verwaltung um eine Bewertung der aktuellen Versorgungssituation mit barrierefreiem Wohnraum und die entsprechenden Zielsetzungen bis 2030 gebeten.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 6.18.1Verbindlichkeit, Finanzierung und operative Umsetzung des Inklusionsplans 2026 der Stadt HammZur Vorlage · AF-89/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat zur Anfrage der Fraktion Pro Hamm / BSW bezüglich der Umsetzung des Inklusionsplans 2026 Stellung bezogen. In der Stellungnahme zum Vorgang AF-89/26-ST erläutert das Amt für Soziales, Wohnen und Pflege die Rahmenbedingungen für die 155 im Plan enthaltenen Maßnahmen.
Eine Priorisierung einzelner Maßnahmen wurde nicht vorgenommen, da viele Ziele als laufende Aufgaben in den verschiedenen Fachbereichen betrachtet werden. Eine Gesamtkalkulation der Kosten bis zum Jahr 2030 kann laut Verwaltung nicht erfolgen, da Inklusionsaspekte häufig Teil bestehender Maßnahmen sind oder keine direkten Mehrkosten verursachen. Zudem hängen zukünftige kommunale Mittel von der Verfügbarkeit von Fördermitteln des Bundes und des Landes ab.
Hinsichtlich der in Workshops erarbeiteten Ergebnisse stellte die Verwaltung klar, dass keine Inhalte gestrichen oder abgeschwächt wurden; die Dokumentationen sind im Anhang des Plans enthalten. Für die Erfolgskontrolle wurden keine quantitativen Kennzahlen festgelegt. Stattdessen sollen eine regelmäßige Evaluation sowie eine Fortschreibung des Plans alle fünf Jahre erfolgen. Die Koordination der Aufgaben erfolgt durch bestehende Stellenanteile und die Inklusionsbeauftragte, wobei Multiplikatoren in den Dezernaten eingesetzt werden sollen. Ein KI-Chatbot in Leichter Sprache wird nach Abschluss einer Testphase auf hamm.de verfügbar sein. Die Entwicklung barrierefreien Wohnraums bleibt laut Verwaltung von Investitionen und Landesförderungen abhängig.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 6.19Finanzielle Risiken, personelle Ressourcen und Verbindlichkeit der Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes 2026–2030
- 6.19.1Finanzielle Risiken, personelle Ressourcen und Verbindlichkeit der Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes 2026–2030Zur Vorlage · AF-90/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat auf eine Anfrage der Fraktion Pro Hamm / BSW zum Medienentwicklungsplan 2026–2030 reagiert. Bezüglich der Kostendifferenz von rund 7,3 Millionen Euro gegenüber einem Gutachten führt die Verwaltung aus, dass ihre Kalkulation auf tatsächlichen Preisen aus bestehenden Rahmenverträgen und Ausschreibungen basiert. Dadurch lägen die geschätzten Kosten etwa 45 Prozent niedriger als im Gutachten angegeben. Zudem wurde bei bestimmten Hardwarekomponenten eine längere Nutzungsdauer angenommen.
Hinsichtlich des Personalbedarfs für den Second-Level-Support plant die Verwaltung, die Aufgaben mit rund 13 Stellen zu bewältigen, statt der vom Gutachter empfohlenen 16 bis 33 Vollzeitstellen. Dies soll durch verstärkte Standardisierung und neue Inventarisierungstools erreicht werden. Eine permanente Vor-Ort-Präsenz sei nicht erforderlich, da der First-Level-Support durch Lehrkräfte erfolgt. Die Entfristung einer Support-Stelle wird im Rahmen des bestehenden Stellenplans geprüft.
Bei möglichen Einnahmeausfällen aus dem Digitalpakt 2.0 sieht die Verwaltung keine konkrete Liste an Streichungen vor; die Modernisierung der Infrastruktur erfolge nach Prioritäten wie dem baulichen Zustand und dem Bedarf. Für die Umstellung auf VoIP-Telefonie werden Kosten von etwa 400 Euro pro Schule und Jahr veranschlagt, wobei ein Zeitrahmen von 36 Monaten für den Roll-out angesetzt wird. Zur Ausstattung der Lehrkräfte hält die Verwaltung fest, dass die Bereitstellung von PC-Arbeitsplätzen und mobilen Steuerungsgeräten der Verpflichtung zur Bereitstellung moderner Technik entspricht.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 7.Verschiedenes