Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Erbringung von Verkehrsleistungen der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH auf dem Gebiet der Stadt Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Neufassung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Unna bezüglich der Verkehrsleistungen der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna (VKU) auf dem Stadtgebiet. Grundlage für diese Anpassung ist der im Jahr 2024 vom Kreis Unna beschlossene neue Nahverkehrsplan, der Auswirkungen auf die Buslinien in Hamm hat.
Konkret sind von dieser Neufassung die Linien 184, 193, S10 (zukünftig X1), S20 (zukünftig X4) sowie R14 (zukünftig 215) betroffen. Die Anpassungen der Vereinbarung dienen primär redaktionellen Zwecken, um den neuen Nahverkehrsplan sowie die bestehende Direktvergabe an die VKU abzubilden. Wesentliche inhaltliche Änderungen am Charakter der Vereinbarung sind nicht beabsichtigt.
Finanzielle Verpflichtungen für die Stadt Hamm entstehen durch die Neufassung nicht. Die genannten Linien werden weiterhin auf eigene Rechnung der VKU betrieben. Bei der Linie R14, die künftig als Linie 215 geführt wird, erfolgt eine Verrechnung der Kosten zwischen der VKU und dem Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Hamm (VBH).
Die Vorlage steht zur Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität am 30. Juni 2026 sowie im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 6. Juli 2026 an. Der abschließende Beschluss durch den Rat ist für den 7. Juli 2026 vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 07.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 06.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 30.06.2026kein Ergebnis hinterlegt