Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm legt mit der Beschlussvorlage BV-114/26 den kommunalen Wärmeplan sowie einen dazugehörigen Maßnahmenplan zur Entscheidung vor. Die Vorlage dient als Grundlage für die Wärmewende und die Erreichung der Klimaneutralität der Stadt bis zum Jahr 2035, da der Wärmesektor etwa 40 Prozent der Treibhausgasemissionen ausmacht.
Die Erarbeitung des Plans erfolgte durch das Umweltamt unter Einbeziehung von Experten sowie in Abstimmung mit der Verwaltung und den Stadtwerken. Der Plan umfasst eine Bestands-, Potenzial- und Zielszenarioanalyse sowie einen Maßnahmenkatalog. Aktuell beläuft sich der Wärmebedarf auf 1.409 GWh pro Jahr, wobei 67 Prozent aus Erdgas und 25 Prozent aus nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Erdöl oder Biomasse stammen. Der Anteil der Wärmenetze liegt derzeit bei 7 Prozent.
Ein Schwerpunkt der Strategie ist der Ausbau der Wärmenetze in Gebieten mit hoher Wärmeliniendichte, unter anderem durch die Nutzung von Abwärme aus der Müllverbrennungsanlage und den Einsatz von Großwärmepumpen. Für das restliche Stadtgebiet wird eine dezentrale Wärmeversorgung empfohlen. Der Wärmeplan fungiert als strategisches Instrument für die langfristige Energie- und Kommunalwirtschaft. Gemäß dem Wärmeplanungsgesetz ist die Stadt Hamm verpflichtet, die Planung bis zum 30. Juni 2026 vorzulegen und das Planwerk mindestens alle fünf Jahre zu aktualisieren.
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