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Stellungnahme

Verbindlichkeit, Finanzierung und operative Umsetzung des Inklusionsplans 2026 der Stadt Hamm

AF-89/26-ST 07.07.2026 Amt für Soziales, Wohnen und Pflege

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat zur Anfrage der Fraktion Pro Hamm / BSW bezüglich der Umsetzung des Inklusionsplans 2026 Stellung bezogen. In der Stellungnahme zum Vorgang AF-89/26-ST erläutert das Amt für Soziales, Wohnen und Pflege die Rahmenbedingungen für die 155 im Plan enthaltenen Maßnahmen.

Eine Priorisierung einzelner Maßnahmen wurde nicht vorgenommen, da viele Ziele als laufende Aufgaben in den verschiedenen Fachbereichen betrachtet werden. Eine Gesamtkalkulation der Kosten bis zum Jahr 2030 kann laut Verwaltung nicht erfolgen, da Inklusionsaspekte häufig Teil bestehender Maßnahmen sind oder keine direkten Mehrkosten verursachen. Zudem hängen zukünftige kommunale Mittel von der Verfügbarkeit von Fördermitteln des Bundes und des Landes ab.

Hinsichtlich der in Workshops erarbeiteten Ergebnisse stellte die Verwaltung klar, dass keine Inhalte gestrichen oder abgeschwächt wurden; die Dokumentationen sind im Anhang des Plans enthalten. Für die Erfolgskontrolle wurden keine quantitativen Kennzahlen festgelegt. Stattdessen sollen eine regelmäßige Evaluation sowie eine Fortschreibung des Plans alle fünf Jahre erfolgen. Die Koordination der Aufgaben erfolgt durch bestehende Stellenanteile und die Inklusionsbeauftragte, wobei Multiplikatoren in den Dezernaten eingesetzt werden sollen. Ein KI-Chatbot in Leichter Sprache wird nach Abschluss einer Testphase auf hamm.de verfügbar sein. Die Entwicklung barrierefreien Wohnraums bleibt laut Verwaltung von Investitionen und Landesförderungen abhängig.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 197 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge