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Stellungnahme

Neubau des Tierasyls an der Römerstraße, zur Standortentscheidung sowie zur Transparenz des Entscheidungsverfahrens

AF-83/26-ST 07.07.2026 Immobilienmanagement

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat zur Anfrage der Fraktion Pro Hamm / BSW bezüglich des Neubaus eines Tierasyls an der Römerstraße Stellung bezogen. Die Entscheidung für den gewählten Standort basierte auf der Kombination aus einer großen Entfernung zu Wohngebieten und einer guten Erschließung. Im Rahmen der Standortsuche wurden ursprünglich zwölf Flächen im Außenbereich geprüft und nach Kriterien wie Naturschutz, Verkehrsanbindung sowie Versorgungsaspekten schrittweise reduziert.

Für das Vorhaben wurden unter anderem eine Artenschutzprüfung sowie ein Landschaftspflegeplan erstellt. Dabei wurde die Präsenz von Nachtigallen erfasst. Es wird mit einem Eingriff in etwa 5.800 Quadratmeter Gehölzbestände und einer Verkleinerung der angrenzenden Hundeauslauffläche gerechnet. Als Ausgleichsmaßnahme ist eine Anpflanzung von rund 2.500 Quadratmetern geplant; weitere Maßnahmen werden in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden festgelegt. Da das Grundstück den gesetzlichen Rahmenbedingungen im Außenbereich entspricht, ist kein Bebauungsplan erforderlich; die rechtliche Grundlage bildet § 35 BauGB.

Hinsichtlich der Transparenz des Verfahrens gab die Verwaltung an, dass ein Systemfehler dazu führte, dass die Beschlussvorlage BV-3/26 zwischen dem 15. und 23. Juni 2026 im Ratsinformationssystem nicht vollständig abrufbar war. Die Unterlagen seien seit Bekanntwerden des Fehlers wieder online verfügbar.

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