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Stellungnahme

Rechtsauffassung der Stadt Hamm hinsichtlich der Gewährung von Sitzungsgeldern für die Teilnahme an Sitzungen von Gruppen

AF-88/26-ST 07.07.2026 Amt für gesamtstädtische Steuerung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In einer Stellungnahme zur Vorlage AF-88/26-ST hat die Stadtverwaltung Hamm auf eine Anfrage der Fraktion Pro Hamm / BSW bezüglich der Rechtslage bei der Gewährung von Sitzungsgeldern für die Teilnahme an Gruppensitzungen reagiert. Gegenstand der Anfrage ist der Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. Juni 2026.

Die Verwaltung gibt an, die Rechtsauffassung des genannten Ministeriums zu teilen. Diese Auffassung werde bereits seit Einführung der entsprechenden Bestimmung vertreten und angewendet. Ein Anpassungsbedarf innerhalb der Hauptsatzung oder anderer kommunaler Regelungen besteht nach Angaben der Verwaltung nicht.

Hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die bisherige Praxis in Hamm sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit, den Rat über die Folgen des Erlasses zu informieren. Zudem sind keine Rückforderungen von bereits gewährten Leistungen erforderlich, da keine entsprechenden Leistungen erfolgt sind. Eine Beteiligung der Kommunalaufsicht zur rechtlichen Bewertung dieser Fragestellung ist bislang nicht erfolgt.

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