1. Verlängerung der Satzung gem. §§ 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) über die Veränderungssperre "Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet der „Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße“ beraten. Ziel der Maßnahme ist es, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 02.126 planungsrechtlich abzusichern und städtebauliche Fehlentwicklungen zu verhindern. Die Satzung soll sicherstellen, dass die geplanten Freiraum- und Naherholungsstrukturen nicht durch Bauvorhaben beeinträchtigt werden.
Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurden bereits Bauvoranfragen für ein Mehrfamilienhaus sowie Bauanträge für eine Infrastrukturanlage zurückgestellt. Da die bestehende Veränderungssperre aufgrund der zeitlichen Abfolge der bisherigen Zurückstellungen im Oktober 2026 auslaufen würde, sieht das Stadtplanungsamt eine einjährige Verlängerung vor. Damit soll der Zeitraum überbrückt werden, bis das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen ist.
Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Umsetzung übergeordneter Planungen, wie etwa des Masterplans Freiraum. Ein Entwurf des Bebauungsplanes soll voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 zur öffentlichen Auslegung vorgelegt werden. Die rechtliche Grundlage für die Verlängerung bildet das Baugesetzbuch.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 07.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 06.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 30.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 25.06.2026kein Ergebnis hinterlegt