Bebauungsplan Nr. 03.081 - Klostergarten - 2. Änderung (Einzelhandel) hier: Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm strebt die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 03.081 „Klostergarten“ an, um eine Erweiterung der Verkaufsfläche des Netto-Marktes in Rhynern zu ermöglichen. Die Beschlussvorlage BV-115/26 bezieht sich auf das Grundstück Nr. 444 an der Unnaer Straße im Stadtbezirk Rhynern.
Gegenstand der Planung ist die Vergrößerung der bestehenden Verkaufsfläche von 1.080 Quadratmetern auf maximal 1.200 Quadratmeter. Da das aktuelle Planungsrecht eine Grenze von 1.100 Quadratmetern festlegt, ist die Erweiterung derzeit nicht umsetzbar. Mit der Änderung soll die Standortsicherung des Einzelhandels und die wohnortnahe Versorgung im Stadtteil sichergestellt werden. Das Gebiet soll weiterhin als Sondergebiet für Lebensmittel und Einzelhandel ausgewiesen bleiben, wobei auch ergänzende Angebote wie ein Bäcker möglich sind.
Das Verfahren ist als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB vorgesehen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll im Rahmen von Besprechungsmöglichkeiten bei der Verwaltung erfolgen. Der Rat der Stadt Hamm wird gebeten, die Aufstellung des Bebauungsplans zu beschließen und die Verwaltung mit der Durchführung des Planverfahrens sowie dem Abschluss erforderlicher städtebaulicher Verträge zu beauftragen.
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