Weiterentwicklung der Strukturen des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL): Trägerwechsel und Satzungsänderung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Beschlussvorlage BV-95/26 zur Weiterentwicklung des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL). Die Vorlage sieht vor, die Satzung des NWL zu ändern und die Stadt Hamm zum 1. Oktober 2026 als Mitglied in den Verband aufzunehmen. Zudem sollen die Vertreter der Stadt Hamm in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Ruhr-Lippe (ZRL) angewiesen werden, dem Ausscheiden des ZRL aus dem NWL sowie der Satzungsänderung zuzustimmen.
Die strukturellen Anpassungen erfolgen im Rahmen der Reform des öffentlichen Personennahverkehrs in Nordrhein-Westfalen. Ab Januar 2027 wird die Aufgabenträgerschaft für den Schienenpersonennahverkehr auf die neue Landesgesellschaft „Schiene.NRW“ übertragen. Die Neugestaltung des NWL sieht einen Trägerwechsel vor, bei dem alle 19 Kreise und kreisfreien Städte der Region unmittelbar Träger des Verbandes werden sollen. Die Satzungsänderung umfasst zudem eine Erweiterung der Verbandsversammlung auf 66 Sitze sowie die Einrichtung eines Hauptausschusses für Entscheidungen mit großer finanzieller Tragweite. Der NWL soll sich künftig als regionaler Mobilitätsverbund auf Aufgaben wie Digitalisierung, Datenmanagement und die Koordinierung von Verkehrsangeboten konzentrieren.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 06.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 30.06.2026kein Ergebnis hinterlegt