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Beschlussvorlage

Weiterentwicklung der Strukturen des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL): Trägerwechsel und Satzungsänderung

BV-95/26 Stadtplanungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage BV-95/26 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit der Weiterentwicklung des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) durch einen Trägerwechsel sowie eine Satzungsänderung. Der Rat der Stadt Hamm soll die neue Satzung beschließen und den Eintritt der Stadt Hamm als Mitglied zum 1. Oktober 2026 festlegen. Zudem ist die Zustimmung zur Anweisung der Vertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbands Mobilität Ruhr-Lippe (ZRL) sowie zum Ausscheiden des ZRL aus dem NWL zum 1. Oktober 2026 vorgesehen.

Die geplante Satzungsnovelle sieht vor, dass künftig 19 Kreise und kreisfreie Städte unmittelbare Träger des NWL werden, wodurch sich das Gremium auf 66 Sitze erweitert. Ab dem 1. Januar 2027 übernimmt die neue Landesgesellschaft „Schiene.NRW“ die Aufgabenträgerschaft für den Schienenpersonennahverkehr. Die Aufgaben des Mobilitätsverbunds umfassen die koordinierte Verkehrsplanung, Tarifintegration und Fahrgastinformation, einschließlich der Abstimmung von Schienenpersonennahverkehr, ÖPNV und On-Demand-Angeboten sowie die Harmonisierung von Qualitätsstandards. Die neue Satzung ermöglicht es zudem, weiteren Aufgaben durch Mandatierung oder Delegation auf den NWL zu übertragen.

Der Zeitplan sieht vor, dass die Beschlussfassungen durch die Stadträte und Kreistage zwischen April und Juli 2026 erfolgen sollen. Die finale Verabschiedung der Satzung durch die NWL-Verbandsversammlung ist für Juli 2026 geplant, damit die neue Struktur zum 1. Oktober 2026 in Kraft treten kann. Die Beratung der Vorlage findet im Ausschuss für Stadtentwicklung am 30. Juni 2026, im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 6. Juli 2026 und im Rat am 7. Juli 2026 statt.

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