Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der Bezirksvertretungen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über eine Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der Bezirksvertretungen beraten. Die Beschlussvorlage BV-142/26 sieht Anpassungen vor, die der inhaltlichen Klarstellung der bestehenden Regelungen dienen sollen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die Neufassung von Paragraf 3. Hierbei soll ein Betrag von 25.000 Euro als Richtwert für die Feststellung eines Geschäfts der laufenden Verwaltung dienen. Damit wird die Abgrenzung zwischen den Aufgaben der Bezirksvertretungen und der laufenden Verwaltung konkretisiert. Darüber hinaus ist vorgesehen, in Paragraf 4 die Nummern 12 und 13 so zu ändern, dass der Wortlaut bezüglich einer jährlichen Grenze von 25.000 Euro bei Miet- und Pachtzinsen entfällt.
Die Vorlage geht vom Amt für gesamtstädtische Steuerung aus und weist keine finanziellen Auswirkungen oder eine Klimarelevanz aus. Der Beratungsprozess sieht vor, dass die verschiedenen Bezirksvertretungen der Stadt Hamm zwischen dem 23. und 25. Juni 2026 vorberatend Stellung beziehen. Nach der Beratung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 6. Juli 2026 soll der Rat der Stadt Hamm am 7. Juli 2026 die abschließende Entscheidung treffen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 07.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 06.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 25.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 25.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 25.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 24.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 23.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 23.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 23.06.2026kein Ergebnis hinterlegt