Transparenz und regelmäßige Berichterstattung zur Verwaltungspraxis bei Aufenthaltsverlängerungen langjährig aufhältiger Menschen nach § 31 AufenthG
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hat einen Antrag der Wählergruppe Pro Hamm zur Transparenz bei Aufenthaltsverlängerungen nach § 31 AufenthG beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss künftig jährlich einen Bericht über die Anwendung dieser Regelung vorzulegen. Dabei sollen anonymisierte Fallzahlen zu Anträgen, Entscheidungen sowie zum Einsatz von Verpflichtungserklärungen erfasst werden.
Zudem soll die Verwaltung die Kriterien der Ermessensausübung bei den Entscheidungen transparent darstellen. Es ist zu prüfen, ob ein standardisiertes Informationsblatt für Betroffene entwickelt werden kann, das über Rechte, Pflichts und Verfahrensabläufe aufklärt. Ein weiterer Bestandteil des Beschlusses umfasst die Darstellung bestehender Beratungs- und Unterstützungsangebote in Hamm sowie die Untersuchung von Möglichkeiten zur Verbesserung deren Erreichbarkeit.
In ihrer Stellungnahme bestätigte die Verwaltung, dass der Ausschuss den Antrag bereits mehrheitlich beschlossen hat. Die turnusgemäße Berichterstattung wird erfolgen, wobei die Angabe von Zahlen im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgt, um eine Identifizierung von Einzelfällen auszuschließen.
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- 07.07.2026kein Ergebnis hinterlegt