Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes (MEP) für die Jahre 2026-2030
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Fortschreibung des Medienentwicklungsplans (MEP) für den Zeitraum 2026 bis 2030 zur Kenntnis nehmen. Die Beschlussvorlage des Amtes für schulische Bildung sieht vor, dass die Verwaltung die Empfehlungen eines Gutachters in den Bereichen Infrastruktur, Ausstattung, Support und Fortbildung umsetzt. Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Beauftragung der Verwaltung, die vorhandene Telefonie auf Voice over Internetprotokoll (VoIP) umzustellen, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Hinsichtlich der digitalen Endgeräte empfiehlt das Gutachten für die Jahrgänge eins bis sechs eine Ausstattungsquote von 50 Prozent, während ab der siebten Jahrgangsstufe eine 1:1-Ausstattung vorgesehen ist. Für Förderschulen und Berufskollegs wird eine durchgehende 1:1-Ausstattung angestrebt. Im Bereich der Infrastruktur ist die Beschaffung neuer Firewalls vorgesehen, um den Anforderungen an die Netzwerksicherheit gerecht zu werden. Die Vorlage bezieht sich auf die Ergebnisse des vorangegangenen Medienentwicklungsplans 2020–2024, durch dessen Umsetzung bereits eine Glasfaseranbindung der Schulen sowie ein flächendeckendes WLAN in den Schulgebäuden realisiert wurden.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 06.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 02.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 02.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
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- 24.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 23.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
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