Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes (MEP) für die Jahre 2026-2030
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-133/26 des Amtes für schulische Bildung behandelt die Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes (MEP) der Stadt Hamm für den Zeitraum 2026 bis 2030. Der Rat soll den vorliegenden Gutachterbericht zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Empfehlungen in den Bereichen Infrastruktur, Ausstattung, Support und Fortbildung beauftragen. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Umstellung der Telefonie auf Voice over Internetprotokoll (VoIP) durch die Stadtwerke, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Hinsichtlich der technischen Ausstattung sieht der Vorschlag das Szenario B2 vor. Dieses sieht eine 1:2-Ausstattung mit Poolgeräten bis zur 6. Jahrgangsstufe sowie eine 1:1-Ausstattung ab der 7. Jahrgangsstufe vor. Für Förderschulen und Berufskollegs wird eine durchgehende 1:1-Ausstattung empfohlen. Zur Optimierung der IT-Infrastruktur sind für die weitere Umsetzung der Maßnahmenplanung etwa 6,6 Millionen Euro veranschlagt. Zudem sollen Unterrichtsräume mit Endgeräten zur Steuerung passiver Präsentationstechnik ausgestattet werden.
Der technische Support wird durch die Hammer IT Schulsupport GmbH (HITS) mit neun Stellen und einem Auszubildenden erbracht. Für ein neues Inventarisierungstool werden jährliche Kosten von 35.300 Euro sowie einmalige Einrichtungskosten von 11.300 Euro veranschlagt. Die Haushaltsanmeldung für den MEP beläuft sich auf 27,2 Millionen Euro, während das Szenario des Gutachters 34,5 Millionen Euro vorsieht. Die Finanzierung steht unter dem Vorbehalt der Förderhöhe aus dem Digitalpakt 2.0. Die Beratung in den Bezirksvertretungen und Ausschüssen erfolgt bis zum 7. Juli 2026.
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Beratungsfolge
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