Temporäre Ausweitung der Tempo-30-Regelung auf der Adenauerallee – Entscheidungsgrundlagen, Verkehrssicherheit und Auswirkungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Hamm Fragen zur vorübergehend ausgeweiteten Tempo-30-Regelung auf der Adenauerallee gestellt. Laut der Stellungnahme der Verwaltung erfolgte die verkehrsrechtliche Anordnung im Rahmen von Sondernutzungserlaubnissen für verschiedene Veranstaltungen, darunter das Landesturnfest, die Notti Spettacolari, das Westfälische Musikfestival und der MaxiLauf. Die Entscheidung wurde von der Straßenverkehrsbehörde unter Einbeziehung der Feuerwehr, des Ordnungsamtes, der Polizei, der Verkehrsbetriebe sowie des Büros für Kultur und Tourismus getroffen. Grund für die Maßnahme war ein zu erwartendes erhöhtes Querungsaufkommen auf der Adenauerallee während dieser Veranstaltungen.
Im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung mittels stationärer Messtechnik wurden insgesamt 2.193 Verstöße dokumentiert, wobei 1.169 Fälle in Fahrtrichtung Osten und 1.024 Fälle in Fahrtrichtung Westen erfasst wurden. Die Verwaltung rechnet infolge dieser Maßnahme mit Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern in Höhe von etwa 105.330 Euro. Zusätzliche Personal- oder Sachkosten seien durch die Regelung nicht entstanden. Die Stadt bewertet die Maßnahme aufgrund der geringen Einschränkungen als erfolgreich.
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